Aktienverluste aus 2025 steuerlich absetzen - Bulle und Bär auf Zeitungsseite
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3. Dezember 2025

Aktienverluste 2025 clever nutzen: So sichern Sie sich rechtzeitig Ihre steuerlichen Vorteile

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Inhaltsverzeichnis

Sollten Sie an der Börse Aktienverluste gemacht haben, können Sie diese Verluste noch in 2025 steuerlich geltend machen, wenn Sie bis zum 15. Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Aktiendepots bei unterschiedlichen Kreditinstituten haben. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie Gewinne und Verluste dieser Depots verrechnen lassen. Was die Voraussetzungen dafür sind, und wie Sie die zu viel einbehaltenen Steuern vom Finanzamt zurück erstattet bekommen, erfahren Sie hier.

Wie die Steuer auf Aktiengewinne wirklich funktioniert

Auf Gewinne aus Aktienverkäufen zahlen Sie pauschal 25 % Kapitalertragsteuer – in dem Fall “Abgeltungsteuer”. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer. Wer Kirchenmitglied ist, zahlt auf Gewinne aus Aktienverkäufen zusätzlich noch Kirchensteuer– ebenfalls bemessen nach der Höhe der Kapitalertragsteuer.
Erzielen Sie die Gewinne mit inländischen Aktienverkäufen, behält die Bank diese Steuern direkt ein. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen Sie nur den darüber hinausgehenden Betrag versteuern.

Ermittlung von Aktiengewinnen und -verlusten: Die Berechnungslogik

Die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten funktioniert folgendermaßen:
Veräußerungserlös abzüglich:

  • Veräußerungskosten (bspw. Bankspesen)
  • Anschaffungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten (bspw. Bankgebühren)

= Verlust oder Gewinn des Aktienverkaufs

Interne Verlustverrechnung: So geht Ihre Bank dabei vor

Falls Sie bei einem Kreditinstitut Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen gemacht, verrechnet Ihre Bank diese direkt. Zu dem Zweck führt die Bank entsprechende “Verlust-Verrechnungstöpfe“.
Falls Ihre Bank die Verluste mangels Gewinne nicht verrechnen kann, überträgt die Bank die Verluste bankintern in das nächste Jahr.

Verluste zwischen verschiedenen Depots ausgleichen: Bankenübergreifende Möglichkeiten

Bestehen bei Ihnen Aktiendepots bei unterschiedlichen Kreditinstituten? In diesem Fall können Gewinne, die Sie bei Bank A erzielt haben, mit Verlusten bei Bank B verrechnet werden. Dazu müssen Sie bis zum 15. Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung beantragen.

Dann weist Ihre Bank erzielte Verluste aus der Veräußerung von Aktien auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus. Anschließend können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bei anderen Banken verrechnen. Die Verrechnung hat letztlich zur Folge, dass Sie die auf diese Aktiengewinne zuvor einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer (anteilig) über Ihren Einkommensteuerbescheid zurück erstatten bekommen.

Steuerliche Behandlung von Aktiendepots bei Ehepaaren

Falls für beide Ehepartner:innen bei demselben Kreditinstitut jeweils ein Einzeldepot besteht, so wird die Bank eine Verlustverrechnung zwischen den beiden Depots vornehmen.

Dazu muss der Bank ein gemeinsamer Freistellungsauftrag beider Ehegatten vorliegen.

Haben Sie und Ihr Ehepartner bei unterschiedlichen Banken jeweils ein Einzeldepot, ist die Beantragung einer Verlustbescheinigung unter Umständen ebenso sinnvoll. Zum Beispiel in dem Fall, wenn ein:e Ehepartner:in in seinem Einzeldepot bei Bank A Verluste erzielt hat, während sein:e Ehepartner:in bei Bank B im Einzeldepot Gewinne erzielt hat. Dann kann im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung eine bankenübergreifende Verrechnung von Verlusten mit erzielten Gewinnen erfolgen.

Automatische Verlustfeststellung durch das Finanzamt: Was Sie wissen müssen

Falls im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung nach der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen noch nicht verrechnete Verluste übrigbleiben, stellt Ihr Finanzamt den nicht verrechneten Verlust automatisch in einem Feststellungsbeschied fest. Dieser Verlust wird dann in das Folgejahre vorgetragen und dort mit ggf. entstandenen Aktiengewinnen verrechnet.

Im Rahmen dieses Vortrages können Sie Aktienverluste allerdings ausschließlich mit Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnen. Andere Kapitalerträge wie z.B. Zinserträge dürfen nicht zur Verrechnung herangezogen werden. Das gilt ebenso für andere positive Einkunftsarten, wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Warum Sie selbst aktiv werden müssen: Antrag auf Verlustbescheinigung

Ihr Kreditinstitut bescheinigt Ihnen Verluste aus Aktienverkäufen nicht automatisch. Sie müssen bei Ihrer Bank aktiv einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Sollten Sie das verpassen, führt die Bank einen Verlustvortrag ins nächste Jahr durch.

Voraussetzung für eine Verlustverrechnung ist selbstverständlich ein Wertpapierverkauf mit Verlust. Befinden sich die Wertpapiere noch in Ihrem Aktiendepot, ist aus steuerlicher Sicht noch kein Verlust entstanden.

Verlustbescheinigung richtig beantragen – Schritt für Schritt

Eine Verlustbescheinigung beantragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Üblicherweise funktioniert die Antragstellung formfrei über Ihre:n Berater:in. Alternativ bieten viele Banken einen Online-Antrag über das jeweilige Kundenportal an.

Unsere Einschätzung: Jetzt handeln und steuerliche Vorteile für 2025 sichern

Noch besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Aktienverluste für das Jahr 2025 anrechnen lassen können.  Sie sollten sich jedoch beeilen. Denn Sie müssen die Verlustbescheinigung zwingend bis zum 15. Dezember 2025 beantragen. Sie können die Beantragung einer Verlustbescheinigung von Expert:innen prüfen lassen. Das kann sich sowohl bei Eheleuten als auch bei alleinstehenden Personen lohnen. Rückwirkend ist die Antragstellung nicht mehr möglich. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu!

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Thomas Müller

Of Counsel und Steuerberater

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