Reihe zum Auslands-Homeoffice: Steuer und Aufenthaltsrecht
© Mikhail / Adobe Stock

7. August 2023

Reihe zum Auslands-Homeoffice: Steuer- und Aufenthaltsrecht

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Das Homeoffice hat für Arbeitnehmer:innen ganz neue Dimensionen des Remote-Arbeitens eröffnet. In vielen Berufen ist das Arbeiten weltweit theoretisch möglich, solange es einen Internetanschluss gibt. Doch kaum jemand denkt an die steuerlichen Konsequenzen. Es ergeben sich Aspekte, die Arbeitgeber:innen im Auge behalten sollten, in folgenden Bereichen: Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht. Erfahren Sie in diesem Teil unserer Reihe zum Auslands-Homeoffice, worauf Arbeitgeber:innen beim Steuer- und Aufenthaltsrecht achten müssen.

Auslands-Homeoffice: Müssen Arbeitnehmer:innen Einkommensteuer zahlen?

Die Pflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG zur Zahlung von Einkommensteuer in Deutschland fällt weg, wenn die Arbeitnehmenden weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. Angestellte sind nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen in der EU nur in ihrem Aufenthaltsort steuerpflichtig.

Einkommensteuer: Wie lange muss das Auslands-Homeoffice dauern?

Hier müssen Arbeitgeber:innen berücksichtigen, ob Arbeitnehmer:innen ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert haben. Das liegt gemäß § 9 S. 2 Abgabenordnung dann vor, wenn sich die Arbeitnehmenden mehr als 183 Tage im Ausland aufhalten. Auch hier gilt: Vereinbarungen zwischen den Arbeiterparteien über die Aufenthaltsdauer tragen zur Risikominimierung bei.

Welche steuerrechtlichen Folgen hat das Auslands-Homeoffice?

Das Finanzamt könnte durch die Anmietung von Büroräumen oder den Abschluss weiterer Verträge im Ausland auf die Bildung einer ausländischen Betriebsstätte mit steuerrechtlichen Folgen schließen. Zudem zieht es die Doppelbesteuerungsabkommen mit den jeweiligen Ländern ein. Außerdem muss sich das Unternehmen den Registrierungs- und Deklarationspflichten annehmen. Das sind viele Aspekte, durch die bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder drohen.

Homeoffice im Ausland: Wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht?

Bevor Arbeitgeber:innen einem Homeoffice im Ausland zustimmen, sollten sie zusätzlich die aufenthaltsrechtliche Situation ihrer Arbeitnehmer:innen prüfen. Während diese in Mitgliedsstaaten der EU unproblematisch ist, benötigen Arbeitnehmer:innen in anderen Ländern mitunter einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.

Unsere Einschätzung

Das Auslands-Homeoffice eröffnet neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer:innen, birgt jedoch auch steuerliche und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber:innen. Die Einkommensteuerpflicht entfällt in Deutschland, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland liegt. Die Aufenthaltsdauer und Vereinbarungen zwischen den Parteien spielen dabei eine große Rolle. Die Prüfung von möglichen steuerrechtlichen Folgen ist essenziell. Dabei sind wir ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns einfach an!

 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

  • Photovoltaikanlagen oder PV-Anlagen sind eine vielversprechende Lösung zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Sie rücken auch immer weiter in den unternehmerischen Fokus, da ihr Wert für die Umwelt hoch ist. Darum existieren auch zahlreiche finanzielle Anreize zur Installation. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten [...]

    Wilhelm Kollenbroich

    31. Juli 2023

  • Förderprogramm “rückenwind3” für Kommunen

    Die Kommunen in Deutschland sind mit rund 120.000 Einrichtungen und 1,9 Millionen Beschäftigten der größte Anbieter von sozialen Dienstleistungen und damit die zentrale Säule des Sozialstaates. Aufgrund chronischer Geldnot stehen Kommunen täglich vor zahlreichen Problemen. Der Bund möchte den Herausforderungen [...]

    Wilhelm Kollenbroich

    11. Aug. 2023

  • KMU-innovativ: Förderung für den Motor der deutschen Wirtschaft

    Über 2 Millionen der deutschen Unternehmen fallen in die Kategorie KMU. Damit KMU neue Ideen entwickeln und umsetzen können, müssen sie neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch in Forschung und Entwicklung tätig werden. Eine kontinuierliche Forschungs-und Entwicklungsprojekte-Aktivität stärkt die Innovationsfähigkeit und [...]

    Wilhelm Kollenbroich

    25. Aug. 2023