15. Mai 2020

Ausnahmeregelung für Immobilienquote in der Krise

Kategorien: Allgemein

Die Corona-Krise führt zu einer spürbaren Verunsicherung auf den Aktienmärkten. Nun gibt es eine Ausnahmeregelung für die Immobilienquote in der Krise. Wir liefern alle Infos.

Die Entwicklungen der Aktien- und Anleihekurse in der Corona-Krise führen zu einer hohen Unsicherheit – insbesondere bei institutionellen Anlegern. Anleger können die vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Quoten aufgrund der sinkenden Aktien- und Anleihekurse nicht einhalten.

Folglich wird sich die Bestandsquote von Assets, wie etwa Immobilien, in Relation dadurch erhöhen. Das führt zur Durchbrechung von Quoten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat aufgrund dessen reagiert und eine Ausnahme geschaffen.

Corona sorgt für Lockerung von Quoten

Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits aus investmentsteuerlicher Sicht vorgelegt: Es stufte die Unterschreitung der Quoten für die Qualifizierung von Aktien- und Mischfonds im Rahmen der steuerlichen Teilfreistellung für eine bestimmte Zeit als unschädlich ein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) folgt diesem Beispiel und erachtet eine passive Unterschreitung der Immobilienquote (§ 3 Abs. 5 Anlageverordnung) für regulierte Anleger für eine bestimmte Zeit als unschädlich.

Direkte und indirekte Anlagen in bestimmte Darlehen und Immobilien dürfen 25 Prozent des Sicherungsvermögens nicht übersteigen. Das Sicherungsvermögen ist dabei der Teil der Assets eines Versicherungsunternehmens, der die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall deckt.

Anlagegrenzen sind „on hold“

Nun sind auch diese Grenzen ausgesetzt. Das führt dazu, dass institutionelle Anleger in der aktuellen Situation unter dem Regime nach Solvency I beziehungsweise der Anlageverordnung aufsichtsrechtlich nicht dazu gezwungen sind, Notverkäufe zu tätigen, um die Immobilienquote von 25 Prozent einhalten zu können.

Verwässerungseffekte sprengen Immobilienquote

Bei einer angenommenen Aktienquote von 51 Prozent und einer Anleihequote von 24 Prozent bleibt für Immobilienwerte noch eine Quote von 25 Prozent.

Ein Rückgang der Aktien- und Anleihekurse von 40 Prozent sorgt dafür, dass die bereits ausgeschöpfte Immobilienquote von 25 Prozent auf über 32 Prozent steigt. Das würde die aufsichtsrechtliche Quote sprengen.

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen die Entscheidung. Schließlich hat der Deutsche Aktienindex in den vergangenen Wochen einen Rückgang von fast 40 Prozent erlebt. Das hätte für einige Portfolios und deren Zusammensetzung fatale Folgen gehabt.

Die Reaktion verhindert nun, dass sich Anleger mit Notverkäufen auseinandersetzen müssen. Politisch und wirtschaftlich setzt die Entscheidung also das aus unserer Sicht richtige Signal.

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

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