Was Arbeitgeber:innen über das betriebliche Hitzefrei wissen müssen
© StockPhotoPro / Adobe Stock

23. Juni 2023

Was Arbeitgeber:innen über das betriebliche Hitzefrei wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Der Klimawandel schreibt in vielen Büros neue Rekorde. Hitzewellen und steigende Sommertemperaturen belasten viele Arbeitnehmer:innen stark und senken die Moral. Was Sie als Arbeitgeber:in für ihre Mitarbeitenden tun können und ab wann Hitzefrei notwendig ist, erfahren Sie hier.

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?

Arbeitnehmer:innen haben per se keinen Anspruch auf Hitzefrei und dürfen selbst bei ungewöhnlich hohen Temperaturen nicht einfach zuhause bleiben. Erst nach Absprache mit den Arbeitgebenden muss man keine Angst mehr vor einer drohenden Abmahnung haben. Im Umkehrschluss müssen Arbeitgeber:innen jedoch für geeignete Schutzmaßnahmen, die sie selbst wählen, sorgen. Tun sie das nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und es droht ein Bußgeld und Schadensersatz.

Vermeidung von Hitzefrei: Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber:innen ergreifen?

Die sogenannte Arbeitsstättenregelung ASR A3.5 regelt, ab welchen Temperaturen Arbeitgeber:innen Schutzmaßnahmen treffen müssen. Die möglichen Maßnahmen variieren je nach Temperatur. Beträgt die Außenlufttemperatur über 26 °C, gelten für die Temperaturen im Innenraum bestimmte Vorgaben.

Ab einer Raumlufttemperatur von über 26 °C sollten Vorgesetzte entsprechende Vorkehrungen treffen:

  • Früh mit kalter Luft lüften,
  • Kleidungsvorschriften lockern,
  • vermehrt Pausen einführen oder
  • Arbeit im Freien, falls möglich, erlauben.

Bei einer Raumlufttemperatur von über 30 °C müssen Vorgesetzte wirksame Maßnahmen ergreifen. Je nach Gefährdungsbeurteilung können folgende Maßnahmen Abhilfe leisten:

  • die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung,
  • die Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimageräten oder
  • die Reduzierung der inneren thermischen Lasten, zum Beispiel von elektrischen Geräten

Vorgesetzte dürfen Räume mit einer Lufttemperatur über 35 °C

  • nicht mehr von Arbeitnehmer:innen nutzen lassen und
  • sollten für Abkühlung im betroffenen Raum sorgen.

Das Ausloten von Homeofficemöglichkeiten oder Hitzefrei kann ebenfalls zur Entspannung der Situation beitragen.

Die aufgezeigten Grenzwerte gelten allerdings nicht in allen Arbeitsräumen. Beispielsweise können Überseecontainer Grenzwerte leicht überschreiten. Hier müssen Unternehmen kreativ werden und alternative Lösungen finden.

Hitzefrei: Welche Faktoren gibt es neben der Temperatur?

Neben der Temperatur gibt es noch weitere Faktoren, die das Hitzeempfinden der Mitarbeitenden beeinflussen. 

  • Arbeitskleidung
  • Luftfeuchtigkeit

Arbeitgeber:innen sollten zum einen Arbeiten, bei denen man isolierende Schutzkleidung tragen muss, ab 26 °C stoppen. Zum anderen sollten sie auch die Luftfeuchtigkeit im Auge behalten. Die Luftfeuchtigkeit in Arbeitsräumen dürfen je nach Temperatur folgende Werte nicht überschreiten:

  • 26 °C – 55% Luftfeuchtigkeit
  • 28 °C – 50% Luftfeuchtigkeit
  • 35 °C – 33% Luftfeuchtigkeit

Bei diesen Richtwerten müssen Vorgesetzte sofort für Schutzmaßnahmen sorgen.

Bekommen Risikogruppen früher Hitzefrei?

Alte, kranke oder schwangere Mitarbeiter:innen bedürfen besonderen Schutzes bei hohen Temperaturen. Hier sollten Unternehmen Schutzkonzepte mit festgelegten Maßnahmen für Risikogruppen entwickeln, die deutlich vor der 35 °C Marke in Kraft treten.

Unsere Einschätzung

Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Arbeitgeber:innen müssen jedoch bei hohen Temperaturen für die Abkühlung ihrer Mitarbeiter sorgen. Unternehmer:innen sollten jedoch auch abseits von gesetzlichen Regelungen über eine Absprache für Hitzefrei oder hitzebedingtes Homeoffice nachdenken. Für kühlere Arbeitsräume und die Schonung von Mitarbeiter:innen in den Sommermonaten können Unternehmen ihre Gebäude energieeffizient renovieren. Wenn Sie Fragen zur Abschreibung von Umbauten oder dem betrieblichen Hitzefrei haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).jpg

    Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) in Kraft getreten. Damit wird die aktuelle europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Das neue Gesetz [...]

    Lars Rinkewitz

    16. Jan 2023

  • Wir verbreitern unser Spektrum: Effektive Lösungen durch IT Consulting

    Viele unserer Mandant:innen haben Bedarf an IT-Dienstleistungen, sei es bei der Entwicklung von IT-Strategien, der Durchführung von Digitalisierungsprojekten oder der Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch wir als Rechts- und Steuerberatung sind auf gute IT-Prozesse angewiesen. Damit unsere Mandant:innen die bestmögliche Unterstützung [...]

    Bruno Höveler

    29. Jun 2023

  • ChatGPT und KI am Arbeitsplatz: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

    Der digitale Wandel wirft in vielen Bereichen des Arbeitslebens neue Fragen auf.  Diese beziehen sich nicht nur darauf, ob und wie neue Technologien in den Arbeitsalltag eingebunden werden können, sondern auch ob diese eingebunden werden dürfen und wer das entscheidet. [...]

    Julia Brey

    12. Mrz 2024