25. Mai 2020

Bund plant Ausweitung der Soforthilfe für den Mittelstand

Kategorien: Allgemein

Offenbar plant die Bundesregierung die Ausweitung der Soforthilfe für den Mittelstand. Sechs Monate lang sollen Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten Unterstützung erhalten. Wir liefern bisher bekannte Details und eine Einschätzung.

In der aktuellen Corona-Krise gerät auch der Mittelstand immer mehr unter Druck. Bisher richtete sich die Soforthilfe in der Corona-Krise vornehmlich an Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige. Nun will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auch dem Mittelstand Soforthilfen zur Verfügung stellen. So geht es aus einem Papier hervor, das der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt.

Höhe der Soforthilfe nach der geplanten Ausweitung

Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können monatlich bis zu 50.000 Euro Soforthilfe erhalten. In den Monaten von Juni bis Dezember 2020 erhalten Betriebe so ein halbes Jahr lang weitergehende Liquiditätshilfen.

Das Gesamtvolumen des Bundesprogramms beziffert der Bund bis zum August auf 25 Milliarden Euro. Weitere Kosten hingen vom Infektionsgeschehen ab, so das Bundeswirtschaftsministerium im vorliegenden Papier.

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Betriebe aller Branchen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze im April und Mai durchschnittlich um mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten eingebrochen sind.

Erhalten Unternehmen die Soforthilfe auch, wenn sie bereits Soforthilfe des Bundes oder der Länder erhalten haben?

Unternehmen, die bereits Soforthilfe erhalten haben, aber weiter Umsatzausfälle verzeichnen, dürfen neue Anträge stellen.

Wer organisiert die Auszahlung der Soforthilfe?

Die Auszahlung sollen, wie bereits bei anderen Hilfsprogrammen üblich, die Wirtschaftsminister der jeweiligen Länder übernehmen.

Unsere Einschätzung

Die Planung neuer Hilfen ist definitiv zu begrüßen. Aktuell erleben wir bei unseren Mandanten teilweise große Verunsicherung über die zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen. Weitere Hilfen sind dringend notwendig, um die Folgen des Lockdowns zumindest teilweise zu kompensieren und das Überleben vieler Unternehmen zu sichern.

Über weitere Details der konkreten Umsetzung ist bisher auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums nichts zu finden. Wir halten Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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