19. Februar 2021

Erhöhung des Beihilferahmens für Corona-Hilfen und Wechsel zwischen den KfW-Programmen

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In der Corona-Krise sind die einzelnen Hilfsprogramme für die Wirtschaft von immenser Bedeutung. Dazu gehören neben den Corona-Hilfen auch die KfW-Kredite. Bei allem spielen das Beihilferecht und die verschiedenen Beihilfetöpfe eine Rolle. Mitunter kann ein Wechsel in einen anderen Beihilfetopf sinnvoll sein, um eine volle Ausschöpfung der Hilfen möglich zu machen. Hierzu ein kurzer Überblick.

Gerade aufgrund des erneuten Lockdowns stellt sich für viele Unternehmen die Frage nach einem Wechsel des Beihilfeprogramms, sobald die Ausschöpfung ihres Beihilfekontos erreicht ist. Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht. Eine Einzelfallbetrachtung ist erforderlich. Doch welche Lösungsmöglichkeiten gibt es aktuell?

Verbesserte Kreditbedingungen der KfW in der Corona-Krise nutzen

Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es eine Möglichkeit, den ausgereizten Kredit auszutauschen. Denn seit dem 22. April 2020 gelten verbesserte Kreditbedingungen: Die KfW hat die maximale Kreditlaufzeit für Kredite bis 800.000 Euro von 5 auf 10 Jahre und für Kredite über 800.000 Euro von 5 auf 6 Jahre erhöht. Außerdem stellt die KfW den Kredit auf Wunsch zwei Jahre tilgungsfrei. Ist Ihr Beihilfekonto aufgrund der Ausschöpfung der Höchstgrenze von 800.000 Euro voll (Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020), beantragen Sie über Ihre Hausbank einen neuen Kredit. Dieser hat dann eine maximale Laufzeit von sechs Jahren. Ist der Antrag gestellt, müssen Sie den ursprünglichen KfW-Kredit (Laufzeit > 6 Jahre) mit dem neuen Kredit zurückzahlen. Einfach gesagt ersetzen Sie den ursprünglichen KfW-Kredit durch den neuen KfW-Kredit.

Ist ein Wechsel vom KfW-Schnellkredit in das KfW-Sonderprogramm möglich?

Ein Wechsel vom KfW-Schnellkredit in das KfW-Sonderprogramm (KfW-Unternehmerkredite oder KfW-Gründerkredite) ist grundsätzlich möglich. Ist der Wechsel vollzogen reduziert sich die Höhe der Haftungsfreistellung von 100 Prozent beim KfW-Schnellkredit auf 80 Prozent (bzw. auf 90 Prozent für kleinere und mittelgroße Unternehmen). Aber Achtung: Ein umgekehrter Wechsel vom KfW-Sonderprogramm zum KfW-Schnellkredit ist nicht möglich.

Unterstützen Hausbanken die Möglichkeit vorzeitiger Kreditrückzahlung?

Bei vorzeitiger Rückzahlung des KfW-Schnellkredits berechnet Ihnen die KfW keine Vorfälligkeitsentschädigung (VfE). Bis zum 30. Juni 2021 wird selbst beim Wechsel des Programms vom KfW-Sonderprogramm > 6 Jahre in das KfW-Sonderprogramm < 6 Jahre seitens der KfW keine VfE berechnet. Das behauptet zumindest die KfW selber. Noch ist allerdings unklar, ob sich auch die Hausbanken dieser Vorgehensweise anschließen werden.

Ausgeweiteter Beihilferahmen in der Corona-Krise

Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 soll ausgeweitet werden. Mit der Europäischen Kommission ist das schon abgestimmt worden. An einer Umsetzung arbeitet der Bund aktuell noch.

So soll die beihilferechtliche Obergrenze der Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro ausgeweitet werden. Das schafft natürlich weitere Möglichkeiten der Unterstützung für die Unternehmen.

Die Erhöhung des Beihilferahmens hat auch Auswirkungen auf die Corona-Hilfen. Somit könnte der vergrößerte Topf der Kleinbeihilfenregelung dazu führen, dass wenige Unternehmen auf den anderen Topf der Fixkostenhilfe 2020 mit einer Verlustbegrenzung ausweichen müssen.

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen sowohl die Wechselmöglichkeiten der KfW als auch die Erhöhung der Beihilfetöpfe. Diese Maßnahmen verschaffen den betroffenen Unternehmen eine Erleichterung. Auch wir als Berater:innen profitieren, denn wir können unserer Mandantschaft in der täglichen Beratung mehr Möglichkeiten der Hilfe anbieten.

Haben Sie Fragen, melden Sie sich gerne bei uns.

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