9. November 2020
Ist die betriebliche Altersvorsorge bei Insolvenz des Unternehmens sicher?
Inhaltsverzeichnis
- So funktioniert betriebliche Altersvorsorge
- Das sollten Unternehmen und Arbeitnehmer:innen über die betriebliche Altersvorsorge wissen
- Wann lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?
- Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge bei einer Insolvenz des Unternehmens?
- Pensions-Sicherungs-Verein garantiert Fortzahlung der Renten einer bAV
- Grundsätzliche Ausfallhaftung für betriebliche Altervorsorge bei Insolvenz des Unternehmens gibt es nicht
- So wichtig ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer:innen
- Unsere Einschätzung
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Doch ist die betriebliche Altersvorsorge bei Insolvenz des Unternehmens sicher? Und was sollten Sie noch über die bAV wissen?
Wie bieten Ihnen einen Überblick darüber, was eine betriebliche Altersvorsorge ist und an welche Voraussetzungen sie geknüpft ist. Außerdem klären wir die Frage, was eine Unternehmensinsolvenz für die betriebliche Altersvorsorge bedeutet.
So funktioniert betriebliche Altersvorsorge
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses sind per Definition eine betriebliche Altersvorsorge. Für die Leistungen schließt der Arbeitgeber meist einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab. Dadurch, dass Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Heute sparen und morgen zahlen ist daher das Hauptargument für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Demgemäß zahlt der Arbeitnehmer oder die Arbeitgeberin weniger Steuern und weniger Sozialabgaben in der Ansparphase. Im Ruhestand, der sogenannten Auszahlungsphase, muss sodann jedoch die ausgezahlte Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Letztlich bedeutet dies nur eine Verschiebung der Beiträge in die Rentenphase.
Das sollten Unternehmen und Arbeitnehmer:innen über die betriebliche Altersvorsorge wissen
Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Arbeitgeber:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorsorgeform anzubieten. Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie können einen Teil des Bruttolohns oder -gehalts für die Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung nutzen. Das lohnt sich in der Regel aber nur, wenn sich Arbeitgeber:in mit mindestens 20 Prozent beteiligen. Für Verträge, die ab 2019 neu abgeschlossene wurden, besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber:innen für eine Beteiligung in Höhe von 15 Prozent.
Wann lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?
Erwartet man eine geringe Rente, kann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnen. Grundsätzlich zu beachten ist aber, dass durch die Entgeltumwandlung Arbeitnehmer:innen auch weniger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Folglich reduziert sich die spätere Rente. Diese Differenz muss die betriebliche Altersvorsorge erst einmal ausgleichen. Wir raten grundsätzlich zur sorgfältigen Prüfung eines Angebots. Klären Sie Kosten bei Abschluss und für die laufende Verwaltung des Vertrages.
Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge bei einer Insolvenz des Unternehmens?
Die erste gute Nachricht: Wer bereits eine Betriebsrente bezieht, der muss sich keine Sorgen machen. Nur in Ausnahmefällen und nach Prüfung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kommt eine Kürzung der Altersvorsorge in Betracht. Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob eine Kürzung der Altersvorsorge verhältnismäßig ist. Verhältnismäßig ist sie nur dann, wenn das Unternehmen wirtschaftlich so stark angeschlagen ist, dass die unveränderte Auszahlung der Altersbezüge den Betrieb gefährdet.
Pensions-Sicherungs-Verein garantiert Fortzahlung der Renten einer bAV
Kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Ansprüche seiner ehemaligen Mitarbeiter:innen nicht mehr bedienen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein und garantiert die Fortzahlung der Renten. Jedes Unternehmen, das eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, zahlt in den PSV ein, um die Renten seiner Arbeitnehmer abzusichern. Der Pensions-Sicherungs-Verein ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzversicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Er finanziert sich aus jährlichen Beiträgen der Unternehmen.
Grundsätzliche Ausfallhaftung für betriebliche Altervorsorge bei Insolvenz des Unternehmens gibt es nicht
Es gibt keine grundsätzliche Ausfallhaftung bei einer betrieblichen Altersvorsorge. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass im Falle der Insolvenz eines Unternehmens immer eine Insolvenzsicherung zugunsten der Sicherstellung der Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eintritt. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird nicht von sich aus tätig.
Es ist die Aufgabe der Insolvenzverwalter, sowohl Rentner:innen und Rentenanwärter:innen an den PSV zu melden. Die sogenannte Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins gilt nur bei Direktversicherungen und der Pensionskasse, wenn eine unverfallbare Anwartschaft bei gleichzeitig widerruflichem Bezugsrecht besteht. Bei Pensionszusage, Direktzusage und Unterstützungskasse besteht die Einstandspflicht nur bei unverfallbaren Anwartschaften.
So wichtig ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer:innen
Statistisch macht sich die Hälfte der Arbeitnehmer:innen Sorgen um ihre Alterssicherung. Das Vertrauen in die Rente sinkt. Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchte, muss sich Gedanken machen. Ebenso interessieren sich laut Studien über 85 Prozent der Jobwechsler:innen dafür, ob ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass die Bedeutung dieser Altersvorsorgeform zunimmt.
Unsere Einschätzung
Als Bindungs- und Gewinnungsinstrument ist die bAV in Zeiten von Fachkräftemangel empfehlenswert für Arbeitgeber:innen. Allerdings sollten die Verträge an individuelle Umstände angepasst und aufgesetzt werden. Eine regelmäßige vertragliche Anpassung an die Bedürfnisse und Rechtslage sind ebenso geboten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.