23. Juli 2020

Verdacht auf Betrug bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise: Wie Unternehmen vorbeugen können

Kategorien: Allgemein

Aktuell häufen sich die Verdachtsfälle für zu Unrecht erhaltenes Kurzarbeitergeld. Erste Ermittlungsverfahren laufen. Wir liefern Infos zu Ermittlungen wegen Betrugs bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise und erklären, wie Unternehmen im eigenen Haus vorbeugen können.

Gelockerte Zugangsvoraussetzungen haben zu Strafbarkeitsrisiken geführt. Hinweise auf Betrug bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise erhält die Bundesagentur für Arbeit mittlerweile auch von Angestellten, die Verstöße ihrer Firmen geltend machen wollen. Auch wird viel Wert darauf gelegt, die Anträge auf Kurzarbeitergeld genau zu prüfen, sodass jeder Missbrauch juristisch verfolgt werden kann.

Erste Razzien wegen Betrugs bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Eine erste Razzia wegen Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld fand bereits beim Modekonzern C&A statt. Dort durchsuchten die Behörden zahlreiche Geschäftsräume wegen des Verdachts auf Betrug bei Kurzarbeitergeld.

Auch bei dem Möbeldiscounter POCO meldeten Angestellte Hinweise auf mögliche Betrugsfälle. Die Ermittlungen dauern noch an und machen deutlich, dass hier eine besonders gründliche Aufarbeitung der Sachlage erfolgt.

Betrug bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise: Umfangreiche Aufarbeitung zu erwarten

Die Zahl der Angestellten, die sich in Deutschland in Kurzarbeit befinden, war noch nie so hoch wie im Moment. Bereits im Rahmen der Finanzkrise 2010 waren Betrugsfälle bei Kurzarbeit ans Tageslicht gekommen, die die Behörden durch eine gründliche Prüfung der Anträge und Stichproben aufarbeiten konnten.

Die Verlockung, Kurzarbeitergeld zu Unrecht zu beantragen oder gegen die Voraussetzungen zu verstoßen, scheint auch in der aktuellen Krise groß zu sein. Demnach wird die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld wie schon beim Corona-Soforthilfebetrug deutlich ansteigen.

Unsere Empfehlung: Arbeitsstunden bei Bezug von Kurzarbeitergeld dokumentieren

Um einem möglichen Strafverfahren zu entgehen, ist eine exakte Dokumentation der abgeleisteten Arbeitsstunden nötig.

Dies betrifft sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Denn der Arbeitnehmer könnte sich möglicherweise in diesem Zusammenhang der Beihilfe zum Betrug strafbar machen.

Im Zweifelsfall lohnt es sich in jedem Fall, eine frühzeitige Beratung bei unseren Strafverteidigern einzuholen. Diese beraten Sie präventiv, um so bereits den Verdacht des Betrugs bei Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise abzuwenden.

Alexander Littich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht

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