15. Mai 2020

Cashmanagement nach der Corona-Krise

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Karl-Josef Laumann (Gesundheitsminister des Landes NRW) hat es Anfang März wie folgt ausgedrückt: „Man darf in der Krise nie die große Systemdebatte anfangen. Aber man muss in der Krise einen Zettel haben, auf dem man alles aufschreibt, was man nach der Krise nicht vergessen darf.” Diese Aussage Laumanns aus der Talksendung „Hart aber fair” nehmen wir zum Anlass einer kleinen Serie, in der wir fragen: „Was mache ich nach Corona anders?” Im ersten Teil widmen wir uns dem Thema Cashmanagement nach der Corona-Krise.

Aus Sicht des Wirtschaftsprüfers, der sich im Rahmen von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen mit den Fortführungsprognosen der Unternehmen befasst, sind solche Überlegungen immer wichtig.
Es kommt hierbei insbesondere auf die praktische Umsetzung an, weshalb wir uns Gedanken gemacht haben, was nach der Corona-Krise konkret auf einem solchen Zettel stehen könnte.

Teil 1: Cashmanagement nach der Corona-Krise

Im ersten Teil unserer Serie widmen wir uns der Frage der Liquidität mittels Cashmanagement. Liquidität stellt in der aktuellen Phase der Corona-Krise eines der Hauptprobleme für viele Unternehmen dar.

Unternehmen reduzierten „teure“ Liquidität

In den letzten Jahren hat Liquidität unter Umständen Geld gekostet, wenn sogenannte „Strafzinsen“ fällig wurden. Dies lag im Wesentlichen an der Niedrigzinspolitik der Notenbanken in der Folge der Finanzkrise 2009. Manche Unternehmen haben ihre Liquidität infolgedessen deutlich reduziert.

Nicht selten wurden weniger liquide Assets erworben, die nicht kurzfristig abgestoßen werden konnten, aber eine mehr oder weniger sichere positive Rendite bei einem nur leicht erhöhten Risikoprofil im Vergleich zu Bareinlagen brachten. Investitionen, die sonst mit einer höheren Fremdfinanzierungsquote realisiert wurden, sind entweder vollständig mit eigenen Mitteln erworben worden, oder sie wurden mit weniger Fremdkapital als in normalen Zeiten unterlegt.

Szenarien, in denen es kurzfristig zum Erliegen der Zahlungseingänge auf unbestimmte Zeit kommt, wurden dabei nicht berücksichtigt. Sie wurden als stark unwahrscheinlich eingestuft. Darüber hinaus hat man nicht selten angenommen, dass eine kurzfristige Fremdfinanzierung zu attraktiven Konditionen jederzeit möglich ist.

Zahlungseingänge kommen durch die Corona-Krise zum Erliegen

Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge ergriffenen Maßnahmen haben aber nun genau solch ein Szenario zur Wirklichkeit werden lassen. Unternehmen müssen ihren Geschäftsbetrieb kurzfristig einstellen oder deutlich herunterfahren, was zu einem entsprechenden Rückgang der Zahlungseingänge führt. Wie lange diese Situation anhält, ist nicht prognostizierbar. Die schrittweise Aufhebung von Schutzmaßnahmen steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass ein Anstieg von Infektionen jederzeit zum Wiedereinsetzen von Kontaktbeschränkungen und Schließungen führen kann. Alle fahren nur auf Sicht.

Laufende Ausgaben lassen sich nicht in gleichem Maße reduzieren

Die laufenden Ausgaben können aber nicht im gleichen Maße reduziert werden, oder die kurzfristig ausgehandelten Stundungen von Mieten und anderen laufenden Zahlungsverpflichtungen erhöhen die Verbindlichkeiten. Sie müssen mittelfristig doch wieder bedient werden. Dies belastet den Ausblick für die betroffenen Unternehmen.

Somit kommt es zu einem Nettoabfluss von Liquidität, der durch kurzfristige Bankkredite nicht immer im ausreichenden Umfang und in der gebotenen Geschwindigkeit kompensierbar ist. Die Banken prüfen nach wie vor die Kreditwürdigkeit der Unternehmen kritisch. Die staatlichen Garantien haben daran nicht wirklich viel geändert, wie wir in früheren Beiträgen bereits erläutert haben.

Liquiditätsreserven lohnen sich

Eine bislang vorgehaltene Liquiditätsreserve, die in den letzten Jahren vielleicht auch Geld gekostet hat, macht sich daher nun bezahlt. Die Unternehmen gewinnen hierdurch Zeit, um mittelfristige Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs vorzubereiten. Insbesondere kann diese Liquidität genutzt werden, um die notwendigen betrieblichen Ressourcen nicht kurzfristig abbauen zu müssen.

Unsere Einschätzung

Wie sich das Zinsniveau und die Inflationsrate in den kommenden Jahren entwickeln werden, ist wie so vieles momentan nicht abschätzbar.

Falls für Bankguthaben aber wieder Zinsen zu zahlen sind, sollte man diese Aufwendungen vielleicht eher als Versicherungsprämie erachten.

In den kommenden Teilen dieser Serie beschäftigen wir uns mit den Lieferketten und gesellschaftsrechtlichen Strukturen.

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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