
31. Januar 2023
Cateringaufwendungen am Filmset – die steuerlichen Aspekte
Im Filmgeschäft sind Cateringaufwendungen ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Produktion. Ob es sich um Verpflegung für die Crew oder die Schauspieler handelt, die Aufwendungen für das Catering können schnell in die Höhe gehen. Doch wie steht es um die steuerliche Absetzbarkeit von Cateringkosten?
Das Urteil vom Finanzgericht Köln zu Cateringaufwendungen vom 06.09.2018
Grundsätzlich sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu 70 Prozent steuerlich abzugsfähig.
Im Streitfall bot eine Produktionsgesellschaft Speisen und Getränke über eine Catering-Firma für alle anwesenden Personen an. Anwesend waren eigene Arbeitnehmer:innen, aber auch die Arbeitnehmer:innen des Fernsehsenders, die Auftragnehmer und deren Arbeitnehmer:innen. Die Produktionsgesellschaft berücksichtigte die Cateringaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben. Nach Angaben der Produktionsgesellschaft lag ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vor.
Catering bei Filmaufnahmen: So hat das Finanzgericht Köln entschieden
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Cateringaufwendungen am Filmset nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn die bewirteten Personen nicht Arbeitnehmer:innen des Steuerpflichtigen – in diesem Fall der Produktionsgesellschaft – sind. Laut dem Urteil liegt bei der Bewirtung von nicht Arbeitnehmer:innen ein geschäftlicher Anlass vor und eben kein eigenbetriebliches Interesse. Die Aufwendungen für die Verpflegung der nicht bei der Produktionsgesellschaft beschäftigten Personen müssen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG in Höhe von 30 Prozent gekürzt werden.
Unsere Einschätzung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Behandlung von Cateringaufwendungen am Filmset etwas Sorgfalt benötigt, etwa eine sorgfältige Planung und Dokumentationen. Das trägt zur Minimierung der steuerlichen Risiken bei. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.