15. April 2021

Corona-Tests in Unternehmen jetzt Pflicht – Details zu Umsetzung und Erstattung   

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Nun hat es die Bundesregierung beschlossen: Corona-Tests in Unternehmen sind jetzt Pflicht. Doch wer bezahlt die Schnelltests und welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es? Was genau müssen Unternehmer:innen nun tun und können sich Unternehmen die Kosten im Anschluss erstatten lassen? Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema.

Das kommt nun auf Unternehmen zu

In der Koalition besteht Einigkeit darüber, dass Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen die Corona-Tests zur Verfügung stellen müssen. Im Kern geht es bei dem Entwurf um eine Test-Angebotspflicht für Unternehmen – es soll also keine Testpflicht für Beschäftigte geben. Das heißt, Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitnehmer:innen einen Corona-Test pro Woche zur Verfügung zu stellen. Das gilt, solange Mitarbeiter:innen nicht im Homeoffice arbeiten. Menschen aus dem Vertrieb oder anderen Bereichen mit viel Kontakt müssen zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt bekommen. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit den geplanten Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden. Darüber hatten wir Sie bereits informiert.

Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten voraussichtlich Mitte KW 16 in Kraft. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021. Grundsätzlich sind damit auch Sanktionen (Bußgelder bis zu 30.000 Euro) gegen die Unternehmen möglich. Verhängt werden können sie gegen Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen keine oder eine nicht ausreichende Anzahl von Tests zur Verfügung stellen.

Diese Unternehmen müssen Corona-Tests zur Verfügung stellten

Die Regelung soll für alle Betriebe gelten – private sowie öffentliche. Doch auch wenn Arbeitgeber:innen Corona-Tests zur Verfügung stellen, müssen sie nicht dokumentieren, ob die Arbeitnehmer:innen davon auch wirklich Gebrauch machen. Unternehmen müssen jedoch dokumentieren, dass sie genügend Tests bestellt haben. Alternativ genügt eine Vereinbarung mit Ärzt:innen oder Apotheker:innen, die die Testung anstelle der Selbsttests im Unternehmen übernehmen.

Corona-Tests in Unternehmen jetzt Pflicht: Ausgaben erstattet bekommen

Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Und diese Kosten tragen die Unternehmen zunächst einmal selber.
Von Corona eh schon schwer getroffene Unternehmen können sich diese Vorgehensweise nicht unbedingt leisten. Deshalb können Unternehmen beantragen, dass Ihnen die Ausgaben für die Tests über die Überbrückungshilfe 3 erstattet werden.

Diese Kosten sind über die Überbrückungshilfe 3 förderfähig

Grundsätzlich können Firmen die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 geltend machen. Laut Wirtschaftsministerium sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken nun auch die Pflicht-Schnelltests förderfähig. Schulungen von Mitarbeitern zu Hygienemaßnahmen sind übrigens ebenfalls grundsätzlich förderfähig.

Stimmungsbild und Verfügbarkeit zur Corona-Testpflicht in Unternehmen

Die Wirtschaftsverbände sind klar gegen die geplanten Maßnahmen. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einer “Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten”. Die einzelnen Unternehmen stehen nun vor einer großen Herausforderung. Wer bislang noch keine Angebote für Tests eingeholt hat, wird jetzt sicherlich warten müssen.

Unsere Einschätzung

Grundsätzlich begrüßen wir alle Maßnahmen, die die Ausbreitung von Corona eindämmen. Wir bieten unseren Angestellten schon jetzt regelmäßig Corona-Tests an.

Der jetzt gewählte Weg der Verpflichtung der Bundesregierung ist aus unserer Sicht richtig, da eine Freiwilligkeit nicht den gleichen Effekt haben würde.
Wenn die Testung für Unternehmen aber Pflicht wird, muss die Politik sie bei der Umsetzung auch unterstützten. Das heißt konkret, die Bundesregierung muss den betroffenen Unternehmen einen Weg zur Beschaffung der Tests aufzeigen. Es kann nicht sein, dass die Politik die Unternehmen einerseits verpflichtet und eine Pflichtverletzung möglicherweise sogar sanktioniert und sie andererseits mit der schwierigen Beschaffung von Tests alleine lässt. Noch wichtiger ist, dass von der Pandemie hart getroffene Unternehmen, die nun auch noch die Kosten für Tests vorstrecken sollen, eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit bekommen, diese Kosten über die Überbrückungshilfe 3 zurückbekommen. Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Stellen aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben!

Haben Sie Fragen zu Ihren neuen Pflichten als Unternehmer:in und der Möglichkeit der Kostenerstattung über die Überbrückungshilfe 3? Dann sprechen Sie uns gerne an.

 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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