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20. November 2024

DAC8-Umsetzungsgesetz: Neue Meldepflichten für Kryptowährungen

Kategorien: Steuerberatung

Das Finanzministerium hat den Entwurf des DAC8-Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht. Ziel ist mehr Steuertransparenz und Datenaustausch für Kryptowerte und E-Geld-Produkte. Wer ist betroffen? Welche Meldepflichten gelten? Wir geben Ihnen einen Überblick. 

Steuertransparenz im digitalen Zeitalter: Das DAC8-Gesetz für Krypto erklärt 

Das DAC8-Umsetzungsgesetz (DAC8-UmsG) ist ein aktueller Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsetzung der EU-Verordnung für Steuertransparenz im digitalen Finanzmarkt. Ziel ist es, Kryptowerte und Kryptowährungen durch Meldepflichten transparenter zu gestalten. Anbieter:innen von Krypto-Dienstleistungen sollen Finanztransaktionen über Kryptowährungen an die Steuerbehörden melden und so die Transparenz im Bereich Krypto erhöhen. 

Warum das DAC8-Gesetz Steuertransparenz für Kryptowerte stärkt 

Das Gesetz verfolgt das Ziel, steuerliche Transparenz bei Kryptowährungen und in den beteiligten Ländern insbesondere in der EU sicherzustellen. Auch Einkünfte aus Krypto-Transaktionen in Drittstaaten sollen durch weitere Länderabkommen zukünftig besser nachverfolgt und versteuert werden. Der wachsende Markt für Kryptowährungen hat die Notwendigkeit eines internationalen Standards deutlich gemacht. Das Gesetz setzt diesen Standard, um auch Transaktionen, die über Anbieter:innen in Drittstaaten abgewickelt werden, zu erfassen. Damit schließt die Verordnung bestehende Steuerlücken und stärkt die Kontrolle von Krypto-Handel über Ländergrenzen hinweg für die Steuerbehörden. 

DAC8-Meldepflichten: Welche Krypto-Dienstleister:innen und Nutzer:innen betroffen sind  

Von den neuen Meldepflichten sind vor allem Anbieter:innen von Krypto-Dienstleistungen betroffen. Dazu zählen insbesondere Handelsplattformen, die den Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowerten anbieten. Sie sind verpflichtet, relevante Daten über ihre Kund:innen und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Die Daten werden zwischen den Ländern der EU ausgetauscht, um eine einheitliche Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Betroffene Nutzer:innen sind alle, die steuerlich in einem Mitgliedstaat der EU oder einem qualifizierten Drittstaat ansässig sind und Krypto-Transaktionen tätigen. 

Welche Kryptowerte und Krypto-Dienstleistungen das DAC8-Gesetz erfasst 

Das Gesetz definiert Kryptowerte als alle digitalen Vermögenswerte, die als Zahlungsmittel oder Investitionsprodukt verwendet werden können. Unter die Meldepflicht fallen zukünftig neben den üblichen Kryptowährungen wie Bitcoin auch spezifische E-Geld-Produkte (E-Geld-Token), die als digitale Alternativen zu konventionellen Währungen gelten. Hierzu werden die bestehenden Meldepflichten für Finanzinstitute um zusätzliche Anforderungen erweitert, die Informationen über Finanzkonten betreffen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz). Dienstleistungen, die unter das DAC8-UmsG fallen, umfassen auch den Tausch von Kryptowährungen und Transaktionen über externe Adressen oder Konten, die nicht bei einem gewerblichen Anbieter bzw. Anbieterin von Krypto-Dienstleistungen geführt werden. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Transaktionen lückenlos erfasst werden, auch wenn Krypto-Vermögen in verschiedene Kryptowerte getauscht oder auf separate Adressen übertragen wird. 

Wann tritt das DAC8-Umsetzungsgesetz in Kraft? 

Die EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, sind dazu verpflichtet, die DAC8-Verordnung bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen. Somit wird das DAC8-Umsetzungsgesetz voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten und neue Meldepflichten für Kryptowährungen und Krypto-Dienstleister festlegen. Die genauen Meldepflichten und Umsetzungsschritte für betroffene Dienstleister und Nutzer:innen treten also spätestens bis Ende des nächsten Jahres verbindlich in Kraft. 

DAC8-Meldepflichten: Umsetzung und Prozess für Steuerbehörden und Krypto-Dienstleistende

Die Umsetzung der Verordnung erfolgt über einen standardisierten Meldeprozess, bei dem Anbietende von Krypto-Dienstleistungen jährlich Informationen zu allen meldepflichtigen Nutzer:innen und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dieser automatische Informationsaustausch wird auf Basis des Common Reporting Standard (CRS) und des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) erfolgen. So garantiert das Gesetz einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen von Krypto-Nutzer:innen weltweit und erleichtert den Steuerbehörden die Kontrolle der Meldedaten. Das Bundeszentralamt für Steuern ist in Deutschland die zentrale Stelle für die Verwaltung und Weiterleitung dieser Daten an Landesfinanzbehörden und andere EU-Mitgliedsstaaten. Das Bundeszentralamt für Steuern wird auch die technische und prozessuale Umsetzung überwachen. 

Unsere Einschätzung 

Die Einführung des DAC8-Umsetzungsgesetzes stellt einen weiteren Schritt in Richtung Steuertransparenz im Bereich Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten dar. Anbieterinnen bzw. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen neue Meldeprozesse implementieren, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Auch für Trader wird es mehr Transparenz im Krypto-Handel geben, insbesondere für Transaktionen in und aus Drittstaaten, die Kryptowährungen betreffen. Der automatische Austausch von Steuerinformationen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und sich auf den internationalen Handel mit Kryptowährungen auswirken. 

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Meldepflichten haben oder möchten Sie eine individuelle Beratung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten im Bereich Krypto vereinbaren? Unser Steuerexperte Tim Weyers und Team stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an, um sicherzustellen, dass Sie bestens auf die kommenden Änderungen vorbereitet sind. 

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