27. November 2023
Das neue EU-Lieferkettengesetz: Safe Harbour – Sicherer Ausweg aus Haftungsproblematiken?
Die Safe-Harbour-Regelung im Richtlinienentwurf des EU-Lieferkettengesetzes ermöglicht Unternehmen die Begrenzung von Haftungsrisiken in Geschäftsbeziehungen. Im Hinblick auf mögliche Haftungsprobleme sind derartige Regelungen daher besonders relevant. Alles, was Sie zur Safe-Harbour-Regelung im Richtlinienentwurf wissen müssen, erfahren Sie hier.
Hintergrund des Safe Harbours
Ein “sicherer Hafen” ist eine rechtliche Bestimmung in einem Gesetz oder einer Verordnung (Vereinfachungs- und Abmilderungsregelungen). Diese schützt Unternehmen vor rechtlichen oder anderen Strafen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In Bezug auf den Richtlinienvorschlag handelt es sich bei Safe Harbour Regelungen nicht um einen Schwerpunkt. Der Safe-Harbour-Vorbehalt bietet dennoch eine Möglichkeit, die Schwere der Haftung abzumildern. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über einen Safe-Harbour-Vorbehalt aus Unternehmerperspektive besonders interessant.
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission enthält eine solche Safe-Harbour-Regelung in Art. 22 Abs. 2. Unternehmen müssen keine Haftung, vorbehaltlich besonderer Einzelfälle, für Schäden übernehmen, die durch die Tätigkeit eines indirekten Partners verursacht werden, mit dem eine Geschäftsbeziehung unterhalten wird. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die Eignung der Maßnahme zur Abwendung des Schadens nicht zu erwarten gewesen wäre (Satz 2).
Vorteile der Safe-Harbour-Regelung
Der Vorteil von Safe-Harbour-Regelungen besteht darin, dass sie Unternehmen keinen übermäßigen Haftungsrisiken aussetzen. Eine ausufernde Haftung kann so vermieden werden. Für die betroffenen Unternehmen wird Rechtssicherheit geschaffen, indem sie einen Überblick über den erwartbaren Haftungsrahmen erhalten. Die Safe-Harbour-Regelung ist ein nützliches Instrument, um die zivilrechtliche Haftung abzufedern.
Nachteile der Safe-Harbour-Regelung
Die im derzeitigen Vorschlag enthaltene Regelung stellt auch einen Schwachpunkt dar. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass es eine gewisse Regress-Schranke gibt. Es ist daher fraglich, ob durch die Umsetzung einer solchen Regelung Haftungslücken entstehen, die dem ursprünglichen Ziel zuwiderlaufen, solche Lücken zu schließen. Zudem liegt hier eine relativ enge Safe-Harbour-Regelung vor, dessen Bewertung Auslegungssache ist. Wenn jedoch der Anwendungsbereich so eingeschränkt ist wie hier, kann der Nutzen einer solchen Regelung durchaus in Frage gestellt werden.
Unsere Einschätzung
Auch hier gilt: Ob die Europäische Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag zur Einführung einer Safe-Harbour-Regelung umsetzen kann, um so die zivilrechtliche Haftung abzufedern, bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich sind Ansätze zu solchen Regelungen zu befürworten. Ansonsten könnten Unternehmen in Zukunft ausufernden Haftungsrisiken ausgesetzt sein.
Aufgrund der Dynamik und der möglicherweise entstehenden Haftungsproblematiken behalten wir die weitere Entwicklung des Richtlinienentwurfs für Sie im Auge. Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an.