11. August 2020

Die Grundsteuerreform – Details und Auswirkungen 

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Im November 2019 hat der Bundesrat die Grundsteuerreform beschlossen. Vorher hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Doch was bedeutet das konkret? Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Thema „Die Grundsteuerreform – Details und Auswirkungen“.

Warum kam die Grundsteuerreform?

Das Bewertungsverfahren zur Grundsteuer soll dazu führen, den realistischen Wert eines Grundstücks zu ermitteln. Auf den Wert soll dann die Grundsteuer erhoben werden. Weil das wegen des alten Rechenmodells auf Boden- und Gebäudewerten von 1964 (alte Bundesländer; 1935 neue Bundesländer) nicht mehr funktioniert, entschieden die Richter, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Von der Grundsteuerreform betroffen ist grundsätzlich jeder. Also nicht nur Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sondern auch Mieter. Denn die Grundsteuer wird – wie auch bisher schon – auf die Miete umgelegt.

Die Grundsteuerreform – Details und Auswirkungen: Hintergrund

Nachdem die Bundesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht hat, müssen schätzungsweise deutschlandweit rund 36 Millionen Einheiten (u.a. unbebaute Grundstücke und Wohn- und Geschäftsgebäude) steuerlich neu bewertet werden. Danach alle sieben Jahre erneut. Wichtig: Der Bewertungsstichtag liegt zwar auf dem 01. Januar 2022. Monetär relevant wird das erstmalig für das Jahr 2025, wenn die neue Bewertung für die Grundsteuerbemessung herangezogen wird.

Die Grundsteuerreform – Details und Auswirkungen: die Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer müssen sich nicht an das Bundesgesetz halten. Durch eine „Öffnungsklausel“ können sie eigene Berechnungsmethoden entwickeln. Schon jetzt deutet sich an, dass einige Bundesländer genau das tun werden. Baden-Württemberg beispielsweise ist das erste Bundesland, dass Ende Juli 2020 den Entwurf eines eigenen Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht hat. Ein sogenanntes „modifiziertes Bodenwertmodell“. Bei anderen Ländern ist noch offen, wie sie sich entscheiden werden. Beim Land NRW ist beispielsweise aktuell keine Tendenz zu erkennen. Grundsätzlich droht allerdings ein Flickenteppich mit vielen verschiedenen (Länder-)Modellen. Gerade bei größeren Gesellschaften, mit Immobilienbestand über einige Bundesländer verteilt, droht so die Erstellung der Steuererklärung nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslandes zur Grundstücksbelegenheit zum größeren administrativen Aufwand zu werden.

Die Grundsteuerreform – Details und Auswirkungen: die Umsetzung

Nicht nur die Finanzämter erwartet erhebliche Mehrarbeit durch die Grundsteuerreform. Vor allem Eigentümer von Grundbesitz müssen mit zusatzsteuerlichem Steuererklärungsaufwand rechnen. Das betrifft jeden – vom Hausbesitzer für eigene Wohnzwecke, Vermieter von Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien bis zu Immobiliengesellschaften. Sie alle müssen die entsprechend neu erforderlichen Steuererklärungen abgeben und die dazu erforderlichen Unterlagen und Angaben beibringen.

Unser Rat an Immobilienbesitzer und Immobilienverwalter

Besonders wichtig ist, die vielleicht bislang vernachlässigte Behandlung der Einheitswerte als Grundlage der Grundsteuer bereits jetzt proaktiv anzugehen. So sollte, auch losgelöst der gesetzlichen Änderung, die aktuelle Einheitsbewertung mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Grundbesitzes, z. B. aufgrund eines zwischenzeitlichen Anbaus, Abriss oder ähnlichem, noch einmal überprüft werden und eine aktuelle Bestandserfassung der aktuellen Einheitswerte vorgenommen werden. Nur so können Sie sicherstellen, egal welches Bewertungsverfahren im jeweiligen Bundesland zum Tragen kommt, bereits heute eine vollständige Datenlage bereithalten zu können und so auch Ihrer bereits bestehenden Pflicht von erforderlichen Anpassungen gerecht zu werden. Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

Peter Kollenbroich

Partner und Steuerberater

Expert:innen zu diesem Thema

Mirco Ricken

Steuerberater, Qualitätsmanagementbeauftragter, Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Peter Kollenbroich

Partner und Steuerberater

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