Die Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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17. Mai 2024

Die Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Seit Anfang 2023 sind große Unternehmen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU dazu verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte mit Daten zu Umwelt, Soziales und Governance zu verfassen. Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht veröffentlicht, von qualifizierten Wirtschaftsprüfern geprüft und in einer maschinenlesbaren Form in eine Datenbank hochgeladen werden. Die inhaltliche Berichtsvorgaben basieren auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zweck der Richtlinie ist es, für Vergleichbarkeit in der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu sorgen.

Der Umfang der Berichterstattung orientiert sich dabei am Konzept der Doppelten Wesentlichkeit oder Doppelten Materialität.

Was bedeutet Doppelte Materialität?

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten müssen Unternehmen zwei Perspektiven betrachten:

  • Impact Materialität: Die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Menschen.
  • Finanzielle Materialität: Die aktuellen und zukünftigen Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Situation eines Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit seines Geschäftsmodells.

Dabei gilt es zu beachten, dass ein Thema nach der CSRD bereits dann berichterstattungspflichtig ist, wenn es sich aus nur einer der beiden Perspektiven als wesentlich erweist.

Wie wird die Wesentlichkeitsanalyse praktisch durchgeführt?

Um zu identifizieren, welche Themen im Sinne der Doppelten Materialität wesentlich sind, müssen Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen.

Dabei könnte ein Unternehmen beispielsweise folgende Erkenntnisse gewinnen:

  • Bei der Analyse der wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Menschen ergibt sich, dass laut Mitarbeitendenbefragungen die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion einen positiven Impact auf die Zufriedenheit der Belegschaft hat.
  • Im Rahmen der Analyse der finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen zeigt sich, dass die Förderung von Diversität für das Unternehmen eine Chance darstellt. Eine konsequente Unterstützung von Diversität und Inklusion macht das Unternehmen attraktiv für talentierte Mitarbeitende, was zu niedrigen Fluktuationsraten und Innovationspotenzial beiträgt.

Die European Sustainability Reporting Standards machen einige Vorgaben für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. Beispielsweise müssen alle Wertschöpfungskettenstufen des Unternehmens sowie unterschiedliche Zeithorizonte betrachtet werden und die Einschätzungen relevanter Stakeholder in die Analyse eingebunden werden. Ziel ist es, in mehreren Schritten alle wesentlichen Impacts, Risiken und Chancen zu identifizieren. Mit diesem gesammelten Wissen werden dann die nach der CSRD zu berichtenden Themen eingegrenzt.

Wie können Sie die Wesentlichkeitsanalyse nutzen?

Eine gründliche Wesentlichkeitsanalyse geht über die bloße Identifizierung von Berichtsthemen hinaus. Sie ermöglicht Unternehmen, ihre nachhaltige Transformation zu fokussieren, aktiv mit Hauptinteressengruppen zu interagieren und frühzeitig Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.

Unsere Einschätzung

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der CSRD an die Analyse konform umzusetzen. Durch die Anpassung des Prozesses an die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens und unsere Expertise im Stakeholdermanagement gewährleisten wir eine effiziente Einbindung relevanter Gruppen und reduzieren den internen Aufwand. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse.

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

Tino Wunderlich

Associate Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bereich Energiesteuern

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