2. September 2022

DStV gibt Impulse zu Meldesystem für elektronische Rechnungen

Kategorien: Allgemein

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Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Impulspapier Vorschläge für ein Meldesystem für elektronische Rechnungen vorgelegt. Es wird für einen grenzüberschreitenden interoperablen Standard geworben. Der DStV regt hierzu ein dezentrales Meldesystem nach französischem Vorbild an.

Hintergrund zum Meldesystem für elektronische Rechnungen

Die EU plant die Einführung eines Meldesystems für elektronische Rechnungen. Die EU-Kommission will mit elektronischen Rechnungen („E-Rechnung“) Mehrwertsteuerlücken (Umsatzsteuerlücken) schließen. Ein Legislativvorschlag soll im Herbst 2022 kommen.

In Deutschland soll zudem ein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingeführt werden.
In seiner Stellungnahme schlägt der DStV folgende Ausgestaltungen vor:

Interoperabilität der Meldesysteme

Der DStV befürwortet im Grundsatz die Einführung gemeinsamer Meldepflichten innerhalb der EU. Allerdings müssen in einem solchen System z.B. die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten, die Unterschiede der Finanzverwaltung und der steuerrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.

Frankreich und Italien sind die großen Länder in Europa, die ein digitales E-Rechnungssystem gerade umsetzen bzw. umgesetzt haben – jeweils mit eigenem Strukturmodell.

Auch in einem grenzüberschreitenden Meldesystem sollten die Mitgliedstaaten Landesspezifika berücksichtigen dürfen. Gerade in Deutschland ist hier an die besondere Stellung des steuerberatenden Berufsstands zu denken.

Wichtig ist jedoch, dass am Ende ein gemeinsam genau definierter Datensatz erstellt werden kann, der in einem einheitlichen Datenformat grenzüberschreitend ausgetauscht werden kann. Es kommt mithin auf die Interoperabilität der Transaktionsdaten in einem europäischen System an.

Dezentrale Datenübermittlung

Das französische Modell könnte als Grundlage für ein E-Rechnungssystem in Deutschland dienen.
Dieses sieht die Übermittlung der E-Rechnungen zur Validierung an zertifizierte Verifizierungsplattformen vor. Diese zertifizierten Dritten extrahieren die Rechnungsdaten, validieren die Rechnungen, stellen sie den Empfängern zu und melden die erforderlichen Steuerinformationen an die nationale Plattform der Steuerbehörde. 

Allerdings sollte hierzulande dringend der steuerberatende Berufsstand in das E-Rechnungssystem eingebunden sein. Er darf nicht vom schnellen Informationsfluss abgeschnitten sein. Nur dann kann der Berater eine effiziente Beratung gewährleisten.

Anforderungen an zertifizierte Dritte

Gerade bei hochsensiblen Rechnungsdaten muss bei dem Rückgriff auf Dritte die Datensicherheit gewährleistet bleiben. Eine moderne Plattformarchitektur und IT-Security sind daher für mögliche zertifizierte Dritte Pflicht.

Ferner empfiehlt der DStV Datenlokalisierungsauflagen, damit die Daten im Inland, mindestens aber im innereuropäischen Ausland, verbleiben.

Unsere Einschätzung

Wir begrüßen, dass die Digitalisierung durch die geplanten Maßnahmen weiter vorangetrieben wird. Geplant ist, im Interesse der EU-Staaten, Steuerlücken im Bereich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu schließen. Aber diese Maßnahmen können, wenn sie gut und sachgerecht umgesetzt werden, zu einer Vereinfachung bei den Unternehmen führen. Aus unserer Sicht sollte dieser Aspekt ebenfalls zwingend im Fokus stehen. Ein weiteres „Bürokratiemonster“ darf hingegen ein Meldesystem für elektronische Rechnungen nicht werden. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen rund um elektronische Rechnungen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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