Entscheidung des BFH Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig
© Andrey Popov / Adobe Stock

9. März 2023

Entscheidung des BFH: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig 

Kategorien: Allgemein

Mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether wurden in den vergangenen Jahren sensationelle Gewinne erzielt. Ein Investor wehrte sich mit Klage vor dem Finanzgericht Köln und anschließender Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, dass es sich bei diesen Krypto-Gewinnen um zu versteuernde private Veräußerungsgeschäfte handelt. Der BFH gab inzwischen sein Urteil bekannt: Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinn und müssen versteuert werden. Was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie hier.

Welche Krypto-Transaktionen waren betroffen?

Im konkreten Fall ging es um Gewinne in Höhe von rund 3,4 Mio. Euro aus dem Tausch und der Veräußerung von Bitcoin, Ethereum (Ether) und Monero. Das Finanzamt stellte für das Jahr 2017 einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG fest und forderte eine Einkommensteuerzahlung von 1,4 Mio. EUR. Der Kläger wandte sich nach einem erfolglosen Einspruch an das Finanzgericht Köln, das die Klage abwies. Der Rechtsstreit endete vor dem BFH. 

BFH beurteilt Bitcoin, Ether und Co. als Wirtschaftsgut

In der ersten höchstrichterlichen Entscheidung zum Thema Kryptowährung stellt der BFH klar: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. 

Nutzer:innen handeln Kryptowährungen auf Plattformen zu einem Kurswert. Deshalb stuft der BFH diese als Wirtschaftsgüter ein. Die technischen Details einer Kryptowährung sind für die steuerliche Einordnung nicht entscheidend. Damit entkräftete er die Argumente des Klägers, wonach Bitcoin, Ether und Monero keine Wirtschaftsgüter seien, sondern lediglich Algorithmen und Datenbankeinträge auf der Blockchain.

Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Kryptowährungen

Der BFH hat entschieden, dass es kein strukturelles Vollzugsdefizit gibt, das dazu führen würde, dass Kryptogewinne steuerfrei sind. Ein solches Defizit bedeutet, dass die Finanzbehörden nicht in der Lage sind, die Versteuerung von Einnahmen oder Gewinnen sicherzustellen, und nur diejenigen Steuern zahlen würden, die ihre Steuererklärungspflicht freiwillig und ordnungsgemäß erfüllen. Laut BFH gibt es keinen Hinweis auf ein strukturelles Vollzugsdefizit – auch nicht im Hinblick auf den anonymisierten Handel mit Monero-Token (XMR).

Unsere Einschätzung

Der BFH bestätigt mit der Entscheidung die bisher überwiegende Auffassung über die steuerliche Behandlung von Kryptogewinnen. Das Urteil ist daher nicht überraschend. Haben Sie bisher die fehlende Wirtschaftsguteigenschaft von Kryptowährungen als Argument genutzt, um keine Steuern auf Veräußerungsgewinne zu zahlen? Dann müssen Sie jetzt die Gewinne nachträglich erklären.

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den Themen rund um Kryptowährungen, NFTs und Co. gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

 

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Das BMF hat am 27.06.2025 die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen umfassende Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleistungen, E‑Geld, digitale Zentralbankwährung und Plattformanbieter eingeführt werden. Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) will [...]

    Christian Kappelmann

    12. Aug. 2025

  • Mit Urteil vom 22.01.2025 (Az. 3 K 760/22) hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg eine Entscheidung zur einkommensteuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit Kryptowerten getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob digitale Einheiten wie Bitcoin, Ether oder Token [...]

    Christian Kappelmann

    16. Juni 2025

  • Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana sind längst Teil der Finanzrealität – sowohl für Privatanleger:innen als auch für Unternehmen. Doch während sich die technologische Entwicklung überschlägt, tut sich das deutsche Steuerrecht schwer, Schritt zu halten.  Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen [...]

    Michael Simon

    16. Apr. 2025