Verpflichtende elektronische Rechnung: Erlaubnis erteilt.
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1. September 2023

Erlaubnis zur verpflichtenden elektronischen Rechnung erteilt

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Am 25. Juli 2023 gab der Rat der Europäischen Union Deutschland grünes Licht dafür, nationale Umsätze zwischen Unternehmen für die elektronische Rechnung zur Pflicht zu machen. Voraussetzung dafür: Der Empfänger ist ein im Inland ansässiges Unternehmen. Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist damit nicht mehr erforderlich.

Ab wann gilt die verpflichtende elektronische Rechnung?

In Deutschland gilt eine befristete Ermächtigung. Sie besagt, dass ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 die elektronische Rechnung eingeführt werden kann. Die Bundesregierung plant in diesem Zeitraum eine stufenweise Umsetzung und will so spätestens bis zur voraussichtlichen Umsetzung des ViDA-Vorschlags (VAT in the Digital Age) der Europäischen Kommission am 1. Januar 2028 bereit sein.

Unsere Einschätzung

Eine gute Nachricht und längst zeitgemäß. Dass die Bundesregierung einen früheren Start ermöglicht, ist gut und richtig. Das Bundesministerium der Finanzen legte im April 2023 einen Referentenentwurf vor, der auch Teil des Wachstumschancengesetzes wurde.

Wir gehen davon aus, dass die elektronische Rechnung nun auf den Weg gebracht wird und zum 1.1.2025 in Deutschland zumindest in Teilbereichen verpflichtend ist.. Bisher war aufgrund der Formulierung der geltenden Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ausgeschlossen. Wer sie nutzen wollte, brauchte die Zustimmung des Rechnungsempfängers. Wir halten die Entwicklung des Verfahrens im Auge und halten Sie auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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