15. Februar 2022
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis 30. Juni 2022 verlängert
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden. Alle Infos im Überblick.
Die Bundesregierung wird die bestehenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Das gab Sie in einer Pressemitteilung bekannt. Insbesondere Unternehmen aus der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft sollen Planungssicherheit haben. In diesen Branchen sind pandemiebedingte Einschränkungen ebenso wenig auszuschließen wie im Gastronomiebereich. Neu ist die Verlängerung der maximalen Bezugszeit von 24 auf 28 Monate.
Aktuell laufen die vereinfachten Regelungen Ende März 2022 aus. Nun erfolgt also die erwartete Verlängerung.
Das steht in der aktuellen Kurzarbeitergeld-Verordnung
- Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
- Die Mitarbeitenden bauen keine Minusstunden auf.
- Einkommen aus zusätzlichen Minijobs während der Kurzarbeit rechnen die Behörden nicht auf das Kurzarbeitergeld an.
- Ab dem vierten oder siebten Monat Kurzarbeitergeld werden die Leistungssätze erhöht.
Das sind die wesentlichen Voraussetzungen zum Kurzarbeitergeld
Ein Betrieb kann coronabedingt Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sind.
Die Angestellten müssen grundsätzlich Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben. Ausnahmen dazu existieren, soweit es …
- vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt,
- zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeit angespart worden ist und 150 Stunden nicht übersteigt,
- ausschließlich für eine gesetzlich mögliche Freistellung von der Arbeit oder die Verringerung der Arbeitszeit bestimmt ist,
- 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigt oder länger als ein Jahr unverändert bestanden hat.
Sofern es sich um geschützte Arbeitszeitguthaben handelt, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde.
Staffelung des Kurzarbeitergeldes
Bis Dezember 2021 wurden die vom Unternehmen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 100 Prozent pauschaliert erstattet. Ab Januar 2022 fließen Erstattungen dann nur noch pauschlisiert in Höhe von 50 Prozent.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit liefert ausführliche Infos zum Kurzarbeitergeld.
Zudem sind die speziellen vergünstigten Regelungen innerhalb der Corona-Krise hier abrufbar.
Allerdings sind Stand jetzt die neu von der Bundesregierung angekündigten verlängerten Regelungen noch nicht von der Arbeitsagentur umgesetzt worden. Das ist allerdings zeitnah zu erwarten.
Unsere Einschätzung
Die Anzahl der Menschen in Kurzarbeit ist im Laufe der Pandemie gesunken. Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen gibt Planungssicherheit, wo möglicherweise weitere Einschränkungen drohen. Wie immer stehen wir Ihnen auch hier gerne beratend zur Seite.