Existenzgründung in der Physiotherapie
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9. Oktober 2023

Existenzgründung in der Physiotherapie

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Selbständigkeit ist für viele Pysiotherapeut:innen ein konkretes berufliches Ziel. Worauf Sie bei der Gründung einer physiotherapeutischen Praxis achten müssen, erfahren Sie hier.

Physiotherapeut:innen: Freiberufliche Einkünfte und Steuern

Physiotherapeut:innen zählen zu den Freiberufler:innen. Sind sie selbständig tätig, erzielen sie gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. In der Regel ist eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe, Gewerbesteuer fällt nicht an. Aber es gibt Ausnahmen.

Selbstständigkeit Physiotherapie: Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis?

Physiotherapeutische Praxen sind als Einzelpraxen aktiv oder als Zusammenschluss mehrerer auf dem Markt. Der Zusammenschluss hat meistens den Rahmen einer GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Welche Vorteile bietet eine physiotherapeutische Gemeinschaftspraxis?

Die Vorteile der Gemeinschaftspraxis liegen sowohl im organisatorischen als auch im fachlichen Bereich:

  •  Vertretungsregelungen während der Urlaubszeit
  •  Vertretungsregelungen bei Krankheit
  •  Attraktivere Öffnungszeiten für Patient:innen
  •  Wissenstransfer und Spezialisierungen
  •  gemeinsame Haftung

Das gilt leider auch für mögliche Nachteile:

  • Entscheidungen über Neuanschaffungen müssen gemeinsam getroffen werden
  • Entscheidungen über Investitionen müssen gemeinsam getroffen werden
  • Entscheidungen über Neueinstellungen müssen gemeinsam getroffen werden
  • Im Zweifelsfall haften Physiotherapeut:innen trotz Gemeinschaftspraxis alleine.

So melden Sie eine physiotherapeutische Praxis beim Finanzamt an

Die Gründung einer physiotherapeutischen Praxis ist der Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie muss innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Grundlage dafür ist § 138 Abs. 1b iVm. Abs. 4 Abgabenordnung (AO).

Parallel zur Anzeige beim Finanzamt müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Hier machen Sie unter anderem Angaben

  • zu den voraussichtlichen Praxiseinnahmen,
  • zu den voraussichtlichen Praxisgewinnen
  • und zu möglichen künftigen Angestellten.

Das Finanzamt teilt Ihnen dann eine Steuernummer zu und setzt möglicherweise vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest. Freiberufliche Tätigkeiten müssen nicht bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

Unsere Einschätzung

Aus steuerlicher Sicht ist die Gründung einer physiotherapeutischen Praxis ein überschaubarer Prozess. Grundsätzlicher und weitreichender ist die Wahl der passenden Praxisform. Sie sollten sich im Vorfeld klar darüber werden, ob Sie als Einzelkämpfer:in oder  im Zusammenschluss mit Kolleg:innen arbeiten wollen. Alle hier geschilderten Grundsätze gelten auch für andere Heilmittelerbringer:innen. Wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an uns.

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit thevea entstanden. Ihre Plattform für Praxisverwaltung und digitale Abrechnungen.

Stefanie Anders

Partnerin und Steuerberaterin

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