Förderung für die Digitalisierung von Arztpraxen in NRW
© milatas / Adobe Stock

8. November 2023

Förderung für die Digitalisierung von Arztpraxen in NRW

Die Kosten für die Digitalisierung von Arztpraxen können schnell sehr hoch werden. Das Land NRW versucht, dem mit einer Förderung entgegenzuwirken. Der MID-Gutschein stellt ein vielseitiges Förderprogramm dar, das gezielt auf die Bedürfnisse des nordrhein-westfälischen Mittelstands zugeschnitten ist. Es umfasst verschiedene Teilprogramme, die sowohl die Entwicklung neuer Produkte für den Markt als auch die Digitalisierung interner Prozesse unterstützen. Das Programm konzentriert sich auf die Förderung der digitalen Transformation und der IT-Sicherheit. Mit dem Ziel, Arztpraxen bei der Umstellung auf eine papierlose Umgebung zu unterstützen, stellt das Land Fördermittel in Höhe von bis zu 15.000 Euro bereit. Zudem adressiert das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit spezifische Sicherheitsanforderungen im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, indem potenzielle Sicherheitslücken aufgedeckt und behoben werden, um sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über das Förderprogramm wissen müssen.

Förderung für den Weg zur Papierlosen Arztpraxis:

Der Markt bietet eine Vielzahl von Lösungen zur Anpassung und Optimierung interner Unternehmensabläufe. Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Prozesse mit Hilfe von Hard- und Software effizient, nahtlos und nachhaltig zu transformieren. Der Tätigkeitsbereich einer Arztpraxis ist äußerst vielschichtig. Neben der umfassenden Patientenbetreuung umfasst er das Schreiben von Rechnungen und die Abrechnung mit Versicherungen, die Pflege des Patientenkontakts, das Ausstellen von Überweisungen und das Management von Terminen. Zugleich stellt eine Arztpraxis ein eigenständiges Unternehmen dar, das mit vielfältigen administrativen Aufgaben betraut ist. Das sind unter anderem:

  • Buchhaltung,
  • Personalplanung, 
  • Einkauf und 
  • Controlling. 

All diese Aufgaben müssen durch eine ERP-Software abgebildet werden können. Die Erstanschaffung und Implementierung einer solchen ERP-Software können beträchtliche Kosten verursachen. Jedoch besteht die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro über die MID-Gutscheine.

Förderung IT-Sicherheit: Sicherheitsschwachstellen bei der Digitalisierung von Arztpraxen identifizieren und Sicherheitsstandards etablieren 

Der Einsatz von IT in Arztpraxen erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten gemäß den Datenschutz-, Straf- und Haftungsbestimmungen zu gewährleisten. Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit zielt darauf ab, potenzielle Sicherheitslücken zu identifizieren und zu beheben. Es entstehen fortlaufend neue IT-Anwendungen und Services, die potenzielle Sicherheitslücken mit sich bringen und Cyberkriminalität begünstigen können. Durch gezielte technische Maßnahmen und Schulungen sensibilisiert das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit kleine und mittlere Unternehmen, um ihre Cyber-Resilienz anwendungsspezifisch zu stärken. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen, die flexibel miteinander kombiniert werden können: 

  • Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustands – Förderfähige Maßnahmen umfassen die Analyse der bestehenden Infrastruktur sowie Simulationen von Sicherheitsvorfällen und Penetrationstests. 
  • Schwerpunkt B: Schulungen und Sensibilisierung – Es werden Schulungen für Mitarbeiter in IT-Sicherheit angeboten, und die Fortbildung von Mitarbeitern zu IT-Sicherheitsbeauftragten wird ebenfalls unterstützt. 
  • Schwerpunkt C: Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz – Dieser Schwerpunkt fördert die Bereitstellung von geeigneter Hard- und Software, um eine grundlegende Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu gewährleisten. 

Detaillierte Informationen zur Förderfähigkeit von IT-Paketen sind in den entsprechenden Richtlinien auf unserer Website verfügbar. Die Förderung für IT-Sicherheit beträgt bis zu 15.000 Euro.

Fördermittelberatung: So kommen Arztpraxen erfolgreich an die Förderung

Unsere Dienstleistung umfasst die professionelle Erstellung überzeugender und rechtssicherer Anträge für Arztpraxen, die von den MID-Gutscheinen profitieren möchten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Antragsprozesses und sorgen dafür, dass Sie die bestmöglichen Chancen haben, die Förderung zu erhalten. Wir stellen den Antrag über unser Online-Portal, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten. Gefördert wird gemäß dem Ausgabenerstattungsprinzip, was bedeutet, dass die Kosten nach Zahlung der bewilligten Maßnahme erstattet werden.

Unsere Einschätzung:

Der MID-Gutschein eröffnet Arztpraxen und anderen kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, von gezielten Förderungen zur Digitalisierung und zur Stärkung der IT-Sicherheit zu profitieren. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung der Digitalisierung und der zunehmenden Cyber-Bedrohungen ist die Unterstützung durch dieses Programm ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere die Förderung der ERP-Systeme und der IT-Sicherheitsmaßnahmen bis zu 15.000 Euro kann einen signifikanten Beitrag zur Effizienzsteigerung und Risikominimierung leisten. Wenn Sie Hilfe beim Stellen von Förderanträgen brauchen, sprechen Sie uns gerne an! 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

Lucas Popescu

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Expert:innen zu diesem Thema

Bruno Höveler

COO, CTO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Sascha Kleinschmidt

Steuerfachangestellter, IT-Administrator, Teamleiter IT

Stephan Kollenbroich

Partner, Steuerberater, MBA

Simon Schwertl

Werkstudent Unternehmensberatung

Das könnte Sie auch interessieren

  • Die digitale Betriebsprüfung – Der Datenzugriff wird normiert

    Mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber Änderungen für Betriebsprüfungen vorgesehen und neue Entwicklungen hin zur digitalen Betriebsprüfung vorgenommen. Mit dem neuen § 147b AO (Abgabenordnung) darf das Bundesministerium der Finanzen (BMF) digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen per Rechtsverordnung vorgeben. Solche Standardisierungen [...]

    Lars Rinkewitz

    05. Sep 2023

  • Von Datenverwaltung bis Kundeninteraktion: Der Einfluss von CRM-Systemen in Unternehmen

    Ein Customer Relationship Management (CRM) System spielt eine zentrale Rolle in vielen Abteilungen eines Unternehmens und unterstützt bei der Bewältigung unterschiedlichster Herausforderungen. Dieses System, das weit mehr als nur ein Nachfolger der Kundenkartei ist, hat eine bedeutende Funktion im täglichen [...]

    Christian Rühlemann

    19. Apr 2024

  • Wann tritt das OZGÄndG in Kraft? Leider gar nicht - ein Meilenstein bleibt unerreicht

    In einer digitalisierten Welt, in der nahezu jeder Aspekt unseres Lebens von Technologie durchdrungen ist, blieb die öffentliche Verwaltung in Deutschland hinter den Erwartungen zurück. Es war ein ambitioniertes Vorhaben. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen [...]

    Bruno Höveler

    04. Apr 2024