E-Rezept. Arzt mit Stethoskop im Fokus. Icons und Text auf einem digitalen Interface. Medizinische Technologie
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25. Juli 2024

Ein halbes Jahr E-Rezept im Einsatz

Kategorien: Steuerberatung

Zum 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Arztpraxen in Deutschland eingeführt. Nachdem das E-Rezept nun ein halbes Jahr im Einsatz ist, ziehen wir ein erstes Fazit in Sachen Vorteile und Datenschutz.  

Was ist das E-Rezept? 

Das E-Rezept ersetzt die bisherigen Papierrezepte, die Patient:innen von ihren Ärzt:innen erhalten und in der Apotheke einlösen können. Seit Anfang des Jahres muss für alle verschreibungspflichtigen Medikamente zwingend ein digitales E-Rezept durch die behandelnden Ärzt:innen ausgestellt werden. 

Aktuell kann das E-Rezept nur für gesetzlich krankenversicherte Personen ausgestellt werden. Privat krankenversicherte Personen erhalten weiterhin ein Rezept in Papierform. Die technische Umsetzung des E-Rezepts in Deutschland basiert auf einer digitalen Infrastruktur, die mehrere Komponenten umfasst. 

Digitale Erstellung, elektronische Signatur und zentrale Speicherung 

Ärzt:innen erstellen das E-Rezept digital und versehen es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese Signatur stellt sicher, dass das Rezept authentisch ist und von berechtigten Mediziner:innen ausgestellt wurde. 

Das signierte E-Rezept wird in einem zentralen System, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst, gespeichert. Dieser Dienst dient als sichere Plattform für den Austausch und die Speicherung der E-Rezepte. 

Wie kann man das E-Rezept einlösen? 

Patient:innen haben mehrere Optionen, um ihr E-Rezept einzulösen: 

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die elektronische Gesundheitskarte wird in ein Terminal in der Apotheke eingelesen, um das Rezept abzurufen. 
  • E-Rezept-App: Eine offizielle App ermöglicht die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten über ein Smartphone. Diese App kann auch für die Rückstellung von Medikamenten in der Apotheke oder die Bestellung über einen Botendienst genutzt werden. 
  • Papierausdruck: Der Papierausdruck des E-Rezepts enthält einen QR-Code, der in der Apotheke gescannt wird, um das Rezept einzulösen. 

Erfüllt das E-Rezept die Voraussetzungen von Sicherheit und Datenschutz? 

Die E-Rezepte werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Nur berechtigte Personen – die Patient:innen, das medizinische Fachpersonal und die entsprechende Apotheke – haben Zugang zu den Informationen. Die einmalige Einlösbarkeit und die elektronische Signatur bieten zusätzlichen Schutz vor Fälschungen. 

Integration des E-Rezepts in die Telematikinfrastruktur 

Das E-Rezept ist Teil der umfassenderen Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Diese Infrastruktur ermöglicht einen sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen Personen im Gesundheitssystem. 

Unsere Einschätzung nach sechs Monaten E-Rezept: 

Durch das E-Rezept konnten in Deutschland in den letzten sechs Monaten signifikante technische Fortschritte erzielt werden. Dies umfasst die Implementierung sicherer Verschlüsselungstechnologien und digitaler Signaturen zur Sicherstellung der Authentizität sowie die Entwicklung von Schnittstellen für den reibungslosen Datenaustausch zwischen Praxisverwaltungssystemen, Apothekensystemen und zentralen Gematik-Servern. Die Einführung in den Arztpraxen verlief jedoch nicht immer reibungslos: Einige Praxen standen vor Herausforderungen, insbesondere bei der Integration der neuen Systeme und der Schulung des Personals. 

Die Ablösung des rosafarbenen Papier-Rezepts ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Für Ärzt:innen, Patient:innen und auch Apotheken stellt das E-Rezept eine spürbare Entlastung dar. Händische Unterschriften entfallen, Patient:innen müssen für Folgerezepte bzw. Mehrfachverordnungen nicht erneut die Praxis aufsuchen und dank der elektronischen Gesundheitskarte ist eine einfache Rezepteinlösung in der Apotheke möglich. Zudem ist es im Vergleich zum bisherigen Papierrezept fälschungssicherer. 

Ebenfalls begrüßenswert ist, dass das E-Rezept dazu beiträgt, dass weitere, zusätzliche digitale Anwendungsmöglichkeiten bestehen. Hierzu zählen beispielsweise Medikationserinnerungen, die Einrichtung eines Medikationsplans und ein Wechselwirkungscheck. Diese Möglichkeiten bieten den Patient:innen einen wichtigen Mehrwert.  

Haben Sie Fragen zum E-Rezept oder möchten Sie sich beraten lassen? Kontaktieren Sie einfach unsere Heilberufe-Expertin Stefanie Anders oder in Sachen Digitalisierung Christian Rühlemann: Sie stehen Ihnen für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung.

Stefanie Anders

Partnerin und Steuerberaterin

Christian Rühlemann

Geschäftsführer Flexcon IT

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