27. April 2020

So kann Ihre geförderte Beratung aussehen

Kategorien: Allgemein

Die gute Nachricht kennen Sie bereits. Ist ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen, bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Ihre betriebswirtschaftliche Beratung mit bis zu 4.000 Euro.

Als externer Berater können wir Ihnen in der Corona-Krisenzeit vielfältige Hilfestellungen geben.

  • Identifizierung neuer Geschäftsfelder,
  • Umstellung und Digitalisierung Ihrer Geschäfte oder aber
  • Unterstützung bei der Sicherstellung Ihrer Liquiditätssituation.

Aus den zahlreichen Fragen, die uns täglich erreichen, ist die Herstellung und Sicherstellung der Liquidität das dringendste Problem. Wir helfen Ihnen bei der sachlichen Analyse Ihrer betriebswirtschaftlichen Daten, geben Ihnen Tipps und liefern Hilfestellungen für den Umgang mit der Krise.

So könnte unser Liquiditäts-Beratungsangebot für Sie aussehen

IST-Analyse der betriebswirtschaftlichen Situation

Wir sichten vorhandene Planungs- und Steuerungstools und bewerten vorhandene Auswertungen auf Basis der Daten 2018-2020. Daraus ergibt sich ein Verständnis für die Saisonalitäten und Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells.

Wir legen aber auch den Finger in die Wunde, wenn zum Beispiel eine aussagekräftige Liquiditätsplanung fehlt oder wir keine aussagekräftige Buchhaltung vorfinden.

Wir überprüfen betriebswirtschaftliche Daten wie Offene Posten, Einzahlungen, Auszahlungen, die aktuellen Kontostände sowie Kontokorrentlinien.

Das sind beispielhafte Leitfragen:

  1. Wann rechnen Sie bei welchem Kunden mit welcher Zahlung?
  2. Wie sehen Ihre Fixkosten aus und wann sind die fällig?
  3. Wie ist es um Ihre Liquidität aktuell bestellt?
  4. Haben Sie alle vorhandenen Kreditlinien ausgenutzt?

Ihr Liquiditäts-Tool

Wir entwickeln mit Ihnen und für Sie ein Liquiditätstool. Die aufgenommenen Daten werden dort eingearbeitet und verprobt. Daten aus der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung werden berücksichtigt. Damit erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre Situation, über Auffälligkeiten, Potentiale und Perspektiven.

Dieser Planungsentwurf wird mit Ihnen besprochen, auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

Workshop für Ihr neues Liquiditätstool

Im Rahmen einer gemeinsamen Telefon- oder Videokonferenz (nach der Krise auch gerne wieder persönlich bei Ihnen vor Ort) können wir im Nachgang die zukünftige Anwendung des Liquiditätstools gemeinsam besprechen und erproben.

Der Vorteil ist, dass Sie zukünftig ein zuverlässiges Werkzeug an der Hand haben, um mit möglichst großer Planungssicherheit den Überblick über Ihre Liquiditätssituation zu bewahren. Planerische Engpässe können frühzeitiger erkannt und geeignete Maßnahmen initiiert werden.

Kurzfristige Maßnahmen ergreifen

Gemeinsam besprechen und entwickeln wir Maßnahmen zur Entschärfung von aktuellen Liquiditätsengpässen. Dazu gehören derzeit in der Corona-Krise beispielsweise Soforthilfen der Bundesländer, die Einführung von Kurzarbeitergeld, eventuell eine Ausweitung bestehender Kreditlinien sowie mögliche Stundungs- und Herabsetzungsanträge.

Stundungen von Fixkosten wie Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungen können kurzfristig helfen, indem Sie Zahlungsfristen verschieben.

Langfristige Maßnahmen vorbereiten

Sie erhalten eine Liquiditätsplanung mit einem weiten Planungshorizont. Damit können Sie ihren Liquiditätsbedarf definieren und nach sorgfältiger Besprechung etwaige Kreditanträge stellen.

Weitere Maßnahmen

Sicherlich gehört zu einem Krisenmanagement auch die Analyse Ihrer Unternehmensprozesse. Etwaige Effizienzsteigerungen könnten aufgezeigt werden, die Prozesslandschaft kann dokumentiert werden oder aber wir überlegen Maßnahmen, um in einer zukünftigen weiteren Krise besser aufgestellt zu sein (Stichwort: Digitalisierung).

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen

Für Sie entstehen für die Beratung im Rahmen dieses Programms bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro keine Kosten.

Melden Sie sich unter BAFA-kso@ecovis.com oder unter 02173-399 47 289.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Das Strompreispaket der Bundesregierung

    Seit langem stehen die Stromkosten für die deutsche Industrie in der Diskussion. Auch die Zukunft der Stromsteuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 10 StromStG war lange unklar. Diese sollten Ende 2023 auslaufen. Zuletzt hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme [...]

    Tino Wunderlich

    10. Nov 2023

  • Schlussabrechnungen der Coronahilfen - Wichtige Erkenntnisse und die Suche nach einem prüfenden Dritten

    Die Coronahilfen beschäftigen die deutschen Steuerberatungen noch immer. Sie beschäftigen sich weiterhin mit der Erstellung und Übermittlung der Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen sowie den November- und Dezemberhilfen. In einigen Bundesländern, wie in Nordrhein-Westfalen, ist es noch sehr ruhig um die [...]

    Lars Rinkewitz

    03. Nov 2023

  • Alle Infos zum Grundbuch: Register-Serie Teil 6

    In diesem neuen Beitrag aus der Register-Serie möchten wir Ihnen das Grundbuch vorstellen. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte in einem Fragen-Antwort-Prinzip. Lesen Sie hier, was Sie über das Grundbuch wissen müssen.  Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch in Deutschland ist [...]

    Jens Bühner

    29. Sep 2023