17. Dezember 2020

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Filmunternehmen – ein Update

Kategorien: Unkategorisiert

Im Blogbeitrag vom 14. Oktober haben wir für Sie einen Blick auf das Prinzip der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Filmproduktionen geworfen, das in der Filmbranche eine große Rolle spielt. Nun gab es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 30. Juli 2020, III R 24/18). Sie könnte für eine positive Entwicklung sorgen. Hier finden Sie einige Erläuterungen zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Filmunternehmen.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter 

Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter nicht erfolgen muss. Voraussetzung ist, dass sie als Herstellungskosten für Umlaufvermögen angesehen werden.

Zwar geht es in dem Urteil um eine Baugesellschaft, die Baustelleneinrichtungen anmietet. Dennoch kann die Entscheidung auch bei der Filmproduktion angewendet werden.

Bisher hat die Finanzverwaltung nur dann keine Hinzurechnung vorgenommen, wenn die Herstellungskosten tatsächlich zum Bilanzstichtag aktiviert wurden. Bei einer unterjährigen Produktion berücksichtigt das Finanzamt die Produktionskosten als gewerbesteuerliche Hinzurechnungen. Das passiert zum Beispiel bei einem Drehbeginn im Januar und einer Projektrealisierung im August. Der Bundesfinanzhof unterscheidet in seinem Urteil nicht, ob es tatsächlich zu einer Aktivierung zum Bilanzstichtag kommt oder das Wirtschaftsgut unterjährig veräußert wird.

Bundesfinanzhof widerspricht der derzeitigen Praxis der Finanzämter – das hat positive Folgen für Filmproduktionen

Im Ergebnis leiten wir aus dem Urteil ab, dass für sämtliche Produktionskosten wie Miet- und Pachtzinsen sowie Lizenzaufwendungen keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung erfolgen muss. Das gilt sowohl für das Anlage- als auch Umlaufvermögen.

Im Filmbereich betrifft das die Auftragsproduktionen, die nicht zum Bilanzstichtag aktiviert werden. Erfahrungsgemäß dürften damit kaum noch Aufwendungen für die Hinzurechnung aus den Produktionen zur Verfügung stehen. Es ist noch ein weiteres Revisionsverfahren dazu vor dem IV. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig. Sollte hier keine andere Entscheidung getroffen werden, bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung das Urteil umsetzt.

Unsere Einschätzung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Filmunternehmen und was Filmproduktionen jetzt tun sollten

Wir empfehlen Ihnen, auf Basis der jetzigen Entscheidung eine Änderung der betroffenen Steuerbescheide zu beantragen.

Prüfen Sie insbesondere die Steuerbescheide des Jahres 2015. Hier könnte die allgemeine Festsetzungsverjährung am 31. Dezember 2020 ablaufen. Halten Sie die Bescheide unbedingt offen, damit sie von der positiven Entwicklung profitieren können. Wir unterstützen Sie gerne.

 

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).jpg

    Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) in Kraft getreten. Damit wird die aktuelle europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Das neue Gesetz [...]

    Lars Rinkewitz

    16. Jan 2023

  • In unserem ersten Beitrag der Serie „Start-up-Unternehmen“ befasst sich unser Experte Thomas Budzynski mit der Gründungsphase eines Unternehmens und erklärt, wieso es bei der Gründung eines Start-ups auf die richtige Rechtsform ankommt. Viele Gründer:innen wollen verständlicherweise in der Startphase ihres [...]

    Thomas Budzynski

    03. Mrz 2021

  • Gerade in der Start-up-Phase eines Unternehmens muss die Motivation und das Durchhaltevermögen der hoch qualifizierten Mitarbeiter:innen bis zur Etablierung des Unternehmens aufrecht gehalten werden. Insbesondere Start-ups verfügen zu Beginn jedoch nicht über genügend Cashflow, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive [...]

    Jens Bühner

    31. Mrz 2021