Hilfe für neue Technologien: Die Forschungszulage
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24. Oktober 2023

Hilfe für neue Technologien: Die Forschungszulage

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Forschung und Innovation waren schon immer der Motor für die digitale Entwicklung einer Gesellschaft. Die Bundesregierung erkennt die Wichtigkeit der Förderung von Forschung und Entwicklung. Das ist essentiell, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig und weiterhin ein Technologiestandort zu bleiben. Wie die Bundesregierung mit der Forschungszulage Anreize schaffen will, erfahren Sie hier.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein Instrument staatlicher Unterstützung. Sie zielt auf die finanzielle Förderung von Unternehmen und Organisationen ab, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie dient als Anreiz für mehr private Investitionen in wissenschaftliche Projekte und innovative Ideen. Der Bund gewährt die Zulage in Form von Steuererleichterungen. Durch diese Unterstützung soll die Innovationskraft des Landes gestärkt und die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Fortschritt gelegt werden.

Welche Vorteile hat die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ermutigt Unternehmen, in risikoreiche Forschungsprojekte zu investieren, die sie ohne staatliche Unterstützung möglicherweise nicht umsetzen würden.

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt. Durch die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren können sie sich von ihren Mitbewerbern abheben und neue Märkte erschließen.

Die Forschungszulage kann gezielt in Schlüsselbranchen wie Gesundheit, Umweltschutz, Energie oder Informationstechnologie eingesetzt werden. Das ermöglicht

  • Das Angehen drängender gesellschaftlicher Herausforderungen und 
  • das Schaffen von Lösungsoptionen.

Forschungszulage: Wer bekommt die Förderung?

Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige können – egal ob 

  • Einzelunternehmer:in, 
  • Personengesellschaft oder 
  • Kapitalgesellschaft –
  • unabhängig von Größe oder Branche 

die Forschungszulage beantragen. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal einer Million Euro auf Gruppenebene gewährt.

Welche Anforderungen müssen Entwicklungsprojekte für die Forschungszulage erfüllen?

Gefördert werden sowohl die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung als auch die experimentelle Entwicklung. Förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) müssen:

  1. auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
  2. originär sein (schöpferisch),
  3. einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
  4. Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
  5. Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit beinhalten (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Forschungszulage: Welche Kosten fördert der Bund?

Die Forschungszulage fördert 25 Prozent der Personalkosten, die im Verlauf der Forschung und Entwicklung entstehen. Bei der Vergabe eines Forschungsauftrags werden pauschal 60 Prozent des an den Auftragnehmer geleisteten Entgeltes als förderfähiger Aufwand behandelt. Hier beträgt die effektive Förderung also 15 Prozent.

Wie läuft die Förderung der Forschungszulage ab?

Die Beantragung der Forschungszulage besteht aus zwei Schritten. 

Im ersten Schritt muss das Unternehmen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen. Dort prüft die Bescheinigungsstelle die fachliche Förderfähigkeit des durchgeführten Forschungsvorhabens. 

Nach einem positiven Bescheid der BSFZ muss das Unternehmen einen Elster-Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das gilt für jedes Jahr getrennt, in dem ein Zuschuss abgerufen werden soll. Das Finanzamt ermittelt die förderfähige Summe und legt diese fest. Die Auszahlung erfolgt mittels des sogenannten Anrechnungsverfahrens. Dabei kommt es nicht zu einer unverzüglichen Auszahlung der Fördersumme. Die Auszahlung erfolgt als Anrechnung auf die Steuer bei der nächsten erstmaligen Steuerfestsetzung.

Unsere Einschätzung

Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen finanziellen Anreiz für Innovationen. Gleichzeitig profitieren sowohl die Gesellschaft als auch der Wirtschaftsstandort Deutschland von neuen Technologien und Lösungen. Haben Sie Interesse an der Forschungszulage? Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gerne.

 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Lucas Popescu

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

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