8. April 2024
Energetische Sanierung von Gebäuden: Steuerliche Förderung für mehr Nachhaltigkeit
Der energieeffiziente Umbau des Wohnungssektors spielt bei der Bekämpfung des Klimawandels eine entscheidende Rolle. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat daher im Rahmen eines Fragen-Antworten-Kataloges ausgedehnte Programme zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen vorgestellt. Diese sollen Eigentümer:innen ermutigen, in die Modernisierung ihrer Wohnungen zu investieren. Hier erfahren Sie, wie diese steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen aussehen soll und welche Schritte dazu erforderlich sind.
Welche Maßnahmen einer energetischen Sanierung werden gefördert?
Eine Vielzahl energetischer Maßnahmen an Gebäuden oder Wohnungen wird durch die steuerliche Förderung unterstützt. Dazu gehören:
Wärmedämmung
Durch die Isolierung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken wird der Wärmeverlust reduziert, was nicht nur den Wohnkomfort erhöht, sondern auch die Heizkosten senkt und den CO2-Ausstoß verringert.
Erneuerung von Fenstern und Türen
Der Austausch alter Fenster und Türen sowie die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes tragen ebenfalls zur Energieeffizienz bei und führen zu einer besseren Kontrolle des Raumklimas.
Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung
Die Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungssysteme sind weitere Maßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren und die Effizienz steigern.
Digitale Systeme zur Energieoptimierung
Der Einsatz moderner Technologien zur Steuerung und Überwachung des Energieverbrauchs ermöglicht eine präzisere Anpassung an den tatsächlichen Bedarf und führt zu weiteren Einsparungen.
Energetische Baubegleitung und Fachplanung
Die steuerliche Förderung erstreckt sich auch auf die Kosten für die Begleitung und Planung der energetischen Maßnahmen durch qualifizierte Fachleute. Das soll sicherstellen, dass die Sanierung effektiv und nachhaltig durchgeführt wird.
Höhe der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungen
Die steuerliche Förderung erstreckt sich über drei Jahre. Sie ermöglicht das Absetzen von 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung für Eigentümer:innen darstellen. Zudem können Eigentümer:innen die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung direkt zu 50 Prozent absetzen, ohne sie auf mehrere Jahre zu verteilen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
Energetische Sanierung: Voraussetzungen für die Förderung
Um von der steuerlichen Förderung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das betroffene Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Die Antragsteller:innen müssen Eigentümer:innen sein und die Immobilie selbst bewohnen.
- Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind.
- Eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen muss dem Finanzamt vorgelegt werden, um den Steuervorteil geltend machen zu können.
Ausführung der energetischen Sanierung und ihre Bescheinigung
Die Maßnahmen müssen von spezialisierten Fachunternehmen durchgeführt werden, die in verschiedenen Bereichen der Gebäudesanierung tätig sind. Eine Sonderregelung gilt für Fenster. Hier gelten Unternehmen, die sich auf die Fenstermontage spezialisiert haben, als Fachunternehmen. Die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen wird entweder von den ausführenden Fachunternehmen oder von Personen mit Ausstellungsberechtigung nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgestellt. Eigentümer:innen müssen für den Erhalt der Förderung die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt angeben und die Bescheinigung einreichen.
Unsere Einschätzung
Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen erleichtert Eigentümer:innen die Investition in energiesparende Umbauarbeiten. Durch die gezielte Modernisierung von Wohngebäuden können diese nicht nur langfristig Kosten sparen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten.
Wenn Sie weitere Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.stehen Ihnen unsere auf die Immobilienbesteuerung spezialisierten Experten gerne zur Verfügung.