Novelle des Gebäudeenergiegesetzes aus gewerblicher Sicht
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6. Juni 2023

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes aus gewerblicher Sicht

Inhaltsverzeichnis

Aktuell sind die Verhandlungen zum Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)  in der Ampelkoalition im vollen Gange. Danach muss das Gesetz noch durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten für Unternehmen.

Die wesentlichen Inhalte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die Systematik des GEG unterscheidet zwischen Anforderungen an Neubauten, an den Gebäudebestand und an Anlagen der Heizungs-, Kälte- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. 

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Vorgabe verankert, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Vorgabe gilt ab dem 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizungsanlage – egal ob im Bestand oder im Neubau. Der Entwurf sieht als Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen  den 31. Dezember 2044 vor.

In einigen Sonder- und Härtefällen wird den Eigentümer:innen mehr Zeit eingeräumt, um das 65-Prozent-EE-Ziel zu erreichen. Diese Übergangsfristen sollen den Eigentümer:innen in bestimmten Fällen eine längere Umsetzungsfrist und Flexibilität bei der Erfüllung der Vorgaben ermöglichen.

Eigentümer:innen können bei Neu- oder Ersatzanlagen zwischen folgenden Optionen wählen, sofern diese einzeln oder in Kombination den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes decken:

  • Anschluss an ein Wärmenetz 
  • Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe
  • Einbau einer Stromdirektheizung 
  • Einbau einer solarthermischen Anlage 
  • Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der der EE-Anteil mindestens 65 Prozent betragen muss, während der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann 
  • Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon
  • Als weitere Erfüllungsoption kann (in Bestandsgebäuden) eine Biomasseheizung auf Basis von Biomasse einschließlich Biomethan eingebaut werden

Beispiel eines Förderprogramms zum Gebäudeenergiegesetz:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein umfangreiches Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen an. Gefördert werden Unternehmen, Einzelunternehmer:innen, Kontraktor:innen, Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen des Privatrechts. 

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden.

Mit dem Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) werden etwa Unternehmen oder Kommunen (soweit sie wirtschaftlich tätig sind) bei der Errichtung von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie bei der Dekarbonisierung bestehender Netze unterstützt.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr. Gefördert werden verschiedene anlagentechnische Maßnahmen wie Heizungen, raumlufttechnische Anlagen, Kältetechnik, digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. 

Für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasheizungen werden zusätzliche Boni gewährt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die von Fachbetrieben durchgeführt werden und den energetischen Standard des Gebäudes verbessern.

Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss, wobei als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gilt.

Unsere Einschätzung:

Damit die ehrgeizigen politischen Ziele der Klimaneutralität im Gebäudesektor erreicht werden, spielen Förderungen in Zukunft auch weiterhin eine entscheidende Rolle. Unternehmen aber auch Privathaushalte können durch solche Anreiz finanzielle Hürden überwinden. Dabei können Fördermittel besonders für Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Ressource darstellen. Es lohnt sich daher, die vielfältigen Fördermöglichkeiten zu nutzen und von den Vorteilen dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren.

Sie möchten dieses oder andere Förderprogramme für Ihr Projekt nutzen und sind an einer Beratung interessiert? Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

 

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

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