Förderung von Elektromobilität: Diese Investitionserleichterungen gibt es
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8. September 2023

Förderung von Elektromobilität: Diese Investitionserleichterungen gibt es

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Investitionen in nachhaltige und umweltfreundliche Technologien sowie die Förderung von Elektromobilität sind wichtiger denn je. Angesichts der globalen Herausforderungen des Klimawandels und weiterer Umweltauswirkungen rücken auch alternative Antriebe wie Elektromobilität in den Fokus. Dies reduziert nicht nur die CO2-Emissionen, sondern bringt auch betriebswirtschaftliche Vorteile mit sich. Unternehmen den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern und Investitionen zu fördern, ist ein politischer Weg. Wie das funktioniert und welche Förderungen es gibt, erfahren Sie hier.

Warum sollte die Elektromobilität Förderung erhalten?

Neben ökologischen Vorteilen geht die Elektromobilität auch Hand in Hand mit langfristigen Kosteneinsparungen. Geringere Antriebskosten und Wartungsaufwendungen im Vergleich zum Verbrenner führen zu einer verbesserten betriebswirtschaftlichen Effizienz. Die Umstellung auf Elektromobilität treibt nicht nur technologische Innovationen voran, sondern zeigt auch das Engagement eines Unternehmens für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Das stärkt das Image und fördert eine positive Wahrnehmung durch Kunden und Stakeholder.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Elektromobilität?

KfW-Förderkredit zu Elektromobilität im Paket

Die KfW fördert Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen. Dazu gehören auch Investitionen in Elektromobilität, wenn beispielsweise die Stromerzeugung, Ladeinfrastruktur und Fahrzeugbeschaffung im Paket umgesetzt werden. Sie fördert Unternehmen jeder Größe in ganz Deutschland. Bei der Förderung handelt es sich um einen Förderkredit. 

Regionale Förderung von Elektromobilität

Das Land NRW bezuschusst die Anschaffung von Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen. Diese NRW-Förderung gilt für 

  • den Kauf, 
  • das Leasing mit Leasingsonderzahlung, 
  • die Langzeitmiete mit Mietsonderzahlung 

von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Antragsberechtigt sind 

  • natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, 
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie 
  • Personengesellschaften in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden

  • Neufahrzeug, 
  • Vorführfahrzeuge sowie
  • Leasing-Angebote mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten.

Ein weiteres Beispiel ist das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) des Landes Berlin oder die Unterstützung für den Erwerb von E-Taxen und E-LKW des Landes Baden-Württemberg. 

Bundesförderung zur Umrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor

Die Förderung (Zuschuss) umfasst die Kosten für die Anschaffung des Elektromotors sowie die Montagekosten für den Umbau/Einbau. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich das umzurüstende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bestand der Antragsteller:innen befindet. Die Förderung beträgt dabei höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Nutz- und Sonderfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur

Bezuschusst wird die Anschaffung von Fahrzeugen, neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen, neuen Sonderfahrzeugen* der EG-Fahrzeugklassen und umgerüstete Diesel-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen, die Beschaffung von Infrastruktur sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Antragsberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts. Der nächste Förderaufruf ist für das 4. Quartal 2023 geplant.

Aufhebung der LKW-Maut

Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden mit einer attraktiven Maßnahme belohnt – sie sind vorerst unbefristet von der Lkw-Maut befreit. Dies gilt sowohl für reine Batterieelektrofahrzeuge als auch für außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Fördermittelberatung: So kommen Unternehmen erfolgreich an die Förderung

Der Wandel hin zur Elektromobilität bietet Unternehmen nicht nur die Chance, ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, sondern auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Das Ziel einer Fördermittelberatung ist die Unterstützung von Unternehmer:innen im Prozess der Förderung.

Unsere Einschätzung:

Eine umfassende und gut strukturierte Fördermittelberatung macht den entscheidenden Unterschied – auch in Sachen Umweltschutz. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionen in Elektromobilität nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich sind. 

Sie wollen wissen, wie wir Sie auf Ihrem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft unterstützen können? Sprechen Sie uns gerne an.

Wilhelm Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Zertifizierter Stiftungsberater und –manager (FS), Diplom-Kaufmann (FH)

Lucas Popescu

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

Alexander Lejer

Projektleiter Public Services / Fördermittelberatung

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Alexander Lejer

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