17. Juni 2020

Hilfe für Start-Ups: Der Bund muss handeln

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Viele Maßnahmen in der Corona-Krise setzen Regierungen von Bund und Ländern in teilweise atemberaubender Geschwindigkeit um. Das angekündigte Maßnahmenpaket für Start-ups lässt allerdings weiter auf sich warten. In der Krise braucht es schnelle Hilfe für Start-ups: Der Bund muss handeln. Ein Kommentar von Thomas Budzynski.

Obwohl die Bundesregierung bereits Ende März ein Zwei-Milliarden-Rettungspaket für Start-ups ankündigte, ist bislang nichts passiert. Dabei wurde bereits ein Konzept ausgearbeitet, das Start-ups in der Krise helfen könnte.

Das beschlossene Programm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen. Es fußt auf zwei Säulen. Die Umsetzung des Programms sollen die Landesbanken und die KfW Capital organisieren.

Säule I: staatliche Co-Finanzierung durch die Corona-Matching-Fazilität

Säule I des Programms, die sogenannte Corona-Matching-Fazilität (CMF) sieht eine staatliche Co-Finanzierung vor.

Dieses Programm gilt jedoch nur für einen kleinen Kreis von (größeren) Start-ups.

Venture Capital-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der CMF über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 Prozent der Finanzierungsrunde) ergänzen.

Zudem sollen Mittel der Säule I auch direkt über die beiden öffentlichen Wagniskapitalfonds High-Tech Gründerfonds (HTGF) und coparion an Start-ups verteilt werden.

Säule II: Bereitstellung von Risikokapital

Säule II des Programms soll es Start-ups ermöglichen, an bis zu 800.000 Euro Risikokapital zu kommen. Hierfür sind die Landesförderbanken – in Nordrhein-Westfalen die NRW.Bank – zuständig.

Das Geld soll Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarf haben.

Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung. Mezzanine-Finanzierungen sind Finanzierungen, die eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen.

Säule I: Keine erfolgten Auszahlungen nach gestellten Anträgen

Für Förderungen gemäß der oben beschriebenen Säule I können Start-ups Anträge bei der KfW Capital stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private VC-Fondsmanager mit Deutschland-Portfolio, die die Prüfung durch die KfW Capital oder den EIF erfolgreich durchlaufen haben.

Leider haben die entsprechenden Stellen bisher keine Anträge bewilligt. Dementsprechend sind bislang keine Mittel geflossen.

Keine Informationen zu Säule II

Nach Auskunft vom heutigen Tage ist derzeit keine weitere Information zur Säule II seitens der Landesförderbanken zu erhalten. Dort heißt es, man „rechne in der nächsten Woche mit weiteren Informationen und könne auch erst dann Ansprechpartner benennen“.

Es gibt derzeit dementsprechend noch nicht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen geschweige denn ist bisher ein Euro an Fördermitteln ausgezahlt worden.

Geplantes Programm ist geeignet, doch der Bund muss handeln

Bei den Start-ups drängt die Zeit! In vielen Bereichen hat der Bund bereits umfangreiche Hilfen zur Verfügung gestellt. Start-ups hingegen warten weiterhin auf entsprechende Förderung.

Problem ist bei den meisten Unternehmen nicht das Ausbleiben von Umsatz, sondern das fehlende Zustandekommen einer Anschlussfinanzierung.

Die beschlossenen Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, jungen Unternehmen zu helfen. Allerdings sollten entsprechende Stellen alles daransetzen, die erarbeiteten Maßnahmen schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Wir werden an dieser Stelle umgehend darüber informieren, wenn weitere Fördermöglichkeiten für Start-ups beschlossen oder umgesetzt werden.

Thomas Budzynski

CEO, CFO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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