27. April 2022

Krieg in der Ukraine und die Hilfspakete gegen die Folgen

Kategorien: Unkategorisiert

Inhaltsverzeichnis

Nachdem die Politik Hilfspakete wegen der Corona-Krise geschnürt hat, folgen nun welche, die Unternehmen unterstützen sollen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.  Lesen Sie hier, was aktuell in der Diskussion ist.

Hilfspakete für Unternehmen wegen Krieg in der Ukraine

Es ist ein Déjà-vu unter anderen Vorzeichen. Nach der Pandemie folgt der Krieg im Osten von Europa. Klar ist schon jetzt: Auch die ökonomischen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine werden mit einem politischen Hilfspaket in fünf Teilen begleitet. Es richtet sich an Unternehmen, die unter der Abkopplung von Russland leiden. Weitere Hilfen wegen unterbrochener Lieferketten sind in Planung. Wie schon zu COVID-19-Zeiten sind die Ziele. Härten mildern und strukturelle Einbrüche verhindern. Allerdings werden die Hilfen bei Weitem nicht den Umfang der Corona-Hilfen haben.

Der Zuschuss für hohe Energiekosten

Zeitlich begrenzt und für Unternehmen, deren Energiekosten sich verdoppelt haben, soll es einen Zuschuss geben. Bei der Bemessung der Zuschüsse werden die Strom- und Gaskosten aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt. Geplant ist ein gestaffelter Kostenzuschuss. Je höher der Kostendruck durch Energiepreise ist, um so mehr Zuschuss gibt es. Und so sieht die Staffelung aus:

  • Energie- und handelsintensive Branchen können mit 30 Prozent der Preisdifferenz an Zuschüssen rechnen. Der Zuschuss ist bei zwei Millionen Euro gedeckelt.
  • Sind Unternehmen wegen hoher Energiekosten in den defizitären Bereich gerutscht, können Sie mit 50 Prozent Erstattung der Differenz rechnen. Die Deckelung liegt in diesem Fall bei 25 Millionen Euro.
  • Unternehmen aus den 26 besonders stark betroffenen Sektoren wie zum Beispiel Stahl-, Chemie- und Glasindustrie erhalten bis zu 70 Prozent der Preisdifferenz im Vergleich zu den Energiekosten aus 2021. Die Höchstgrenze liegt in diesem Fall bei 50 Millionen Euro.

Energiewirtschaft erhält Kreditgarantien der KfW

Die Bundesregierung sieht ein mit Bundesgarantien ausgestattetes Kreditvolumen von 100 Milliarden Euro vor. Die Kreditlinie steht für die sogenannten Margins zur Verfügung, die Energieunternehmen als zusätzliche Sicherheit an der Börse hinterlegen müssen. Primäre Intention: Stützung systemrelevanter Energieunternehmen.

Kreditprogramm der KfW für Unternehmen aller Größen

Analog zu den Coronahilfen wird es ein Kreditprogramm der KfW geben. Ziel: Unternehmen aller Größen sollen Zugang zu zinsgünstigen und haftungsfreien Krediten bekommen. Es handelt sich dabei um Investitions- und Betriebsmittelkredite. Besonderheit: Unternehmen müssen bis zu zu zwei Jahre keine Tilgungen zahlen.

Kleinere Unternehmen beantragen Kredite mit einem Volumen von maximal 100 Mio Euro über ihre Hausbanken, die weitgehend haftungsfrei gestellt werden. Größere Konsortialfinanzierungen werden individuell vereinbart.

Die Zugangsvoraussetzungen für KfW-Kredite sind für alle Unternehmen gleich: Die Betroffenheit aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine müssen nachgewiesen werden und zwar durch:

  • Einen Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt.
  • Nachweisliche Produktionsausfälle in der Ukraine, Belarus und Russland.
  • Nachgewiesene Produktionsausfälle wegen fehlender Rohstoffe und Vorprodukte.
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus und Russland.
  • Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten. Das ist der Fall, wenn die Energiekosten drei Prozent des Umsatzes betragen.

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm werden wegen Krieg in der Ukraine fortgeführt

Ebenfalls eine Parallele zu den Coronahilfsprogrammen: Die bei der Pandemie begonnen Bürgschaftsprogramme für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen werden fortgeführt.

Bürgschaftsbanken verdoppeln ihren Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro. Allerdings müssen Unternehmen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen sein und nachweislich vom Krieg betroffen sein.

Das Großbürgschaftsprogramm wird ab 50 Millionen Euro auch für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet. Voraussetzung ist eine Betroffenheit vom Krieg. Die Bürgschaftsquote wird bei 80 Prozent liegen, Ausnahmen sind möglich.

Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wohl nur in Einzelfällen

Ob die Mittel des Wirtschaftsstabilsierunhgsfonds (WSF) auch für die vom russischen Angriffskrieg betroffenen Unternehmen eingesetzt werden sollen, besteht noch kein politischer Konsens. In der Debatte waren Eigen- und Hybridkapitalbeteiligungen, die aus den Mitteln den WSF umgewidmet werden sollten.

Unsere Einschätzung

Mit den Hilfspaketen will die Bundesregierung wieder für Unterstützung für Unternehmen sorgen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind und die Wirtschaft generell stabilisieren. Dabei werden aber nicht sehr weitgehende Zuschüsse wie bei den Coronahilfen gewährt. Die neuen Hilfen sollen zielgerichtet sein.

Dieses geht aber auch mit Kritik einher. Nicht alle Branchen und Verbände finden sich bei den Maßnahmen wieder. Wir gehen davon aus, dass Energiekostenzuschüsse in der Regel nur Großunternehmen bekommen. So kritisiert der der Bundesverband Metall (BVM) zum Beispiel: “Die gerissenen Lieferketten im Materialbereich bleiben vollkommen unberücksichtigt und die Unterstützung im Energiebereich wendet sich ausschließlich an die Großindustrie.”

Wir werden abwarten, was nun konkret umgesetzt wird und am Ende von den Ankündigungen übrig bleibt. Die Hilfsmöglichkeiten über die KfW-Kreditprogramme sind uns schon bekannt von der Corona-Krise. Wir denken, dass die konkreten Ausgestaltungen sich an den bisherigen Sonderprogrammen orientieren werden. Wir können Sie diesbezüglich gerne wieder unterstützen.

Auch halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten, sobald sich diese neuen Hilfen konkretisieren.
 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Biomasse, Klär- und Deponiegas ist keine erneuerbare Energie mehr

    Unsere Bauern sind derzeit präsenter denn je. Sie kämpfen zum Beispiel gegen die Streichung der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und den stufenweisen Abbau des sogenannten Agrar-Diesels durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz; das befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Ampelkoalition will [...]

    Tino Wunderlich

    05. Feb 2024

  • Können Arbeitgeber:innen die Energiepreispauschale zurückfordern?

    Im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes 2022 hat die Bundesregierung die einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beschlossen. Ziel ist, Arbeitnehmer:innen bei den derzeit stetig steigenden Energie- und Heizkosten zu entlasten. Hier erfahren Sie [...]

    Stefanie Anders

    24. Jan 2024

  • Upgrade UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH

    Viele Gründer:innen bevorzugen die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend UG, da sie die Vorteile einer GmbH hat und zugleich liquiditätsschonend ist. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Für sie gelten daher, vorbehaltlich abweichender Sonderregeln in [...]

    Büsra Karadag

    28. Nov 2023