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7. Februar 2025

Leasingsonderzahlungen und Steuerrecht: Das BFH-Urteil einfach erklärt

Kategorien: Steuerberatung

Als Unternehmer:in oder Firmenchef:in kennen Sie sicher die Herausforderung, berufliche Ausgaben korrekt steuerlich geltend zu machen. Gerade bei Leasingfahrzeugen stellt sich oft die Frage: Wie werden hohe Einmalzahlungen wie Leasingsonderzahlungen richtig behandelt? Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. November 2024 bringt hier Klarheit und ändert die bisherige Rechtsprechung. 

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen verständlich, was das Urteil bedeutet, warum es wichtig ist und wie Sie als Unternehmer:in davon profitieren können. 

Was wurde entschieden?

Der BFH hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen und andere Vorauszahlungen nicht mehr sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden können. Stattdessen müssen diese Kosten periodengerecht auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden. Das bedeutet, die Kosten werden anteilig den jeweiligen Jahren des Leasingzeitraums zugeordnet, unabhängig davon, wann die Zahlung erfolgt ist. 

Warum ist das Urteil wichtig?

Dieses Urteil ist besonders relevant für Unternehmer:innen, die beruflich genutzte Fahrzeuge leasen und hohe Einmalzahlungen leisten. Die periodengerechte Verteilung sorgt dafür, dass die Kosten realistischer auf die Nutzungsjahre des Fahrzeugs verteilt werden. Das hat folgende Vorteile: 

  1. Gerechtere Steuerberechnung: Die Kosten werden genauer auf die Jahre aufgeteilt, in denen das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. 
  2. Planungssicherheit: Unternehmen können die steuerlichen Auswirkungen von Leasingverträgen besser kalkulieren. 
  3. Neue Anforderungen: Das Urteil schafft Klarheit darüber, wie Vorauszahlungen steuerlich korrekt zu behandeln sind. 

Wer ist betroffen?

Das Urteil betrifft vor allem: 

  • Unternehmen, die Fahrzeuge beruflich nutzen und leasen. 
  • Außendienstmitarbeiter:innen, die Leasingfahrzeuge für ihre beruflichen Fahrten verwenden. 
  • Steuerberater:innen und Finanzexpert:innen, die solche Kosten korrekt in der Steuererklärung angeben müssen. 

Wenn Sie beruflich ein Leasingfahrzeug nutzen, sind Sie unmittelbar von dieser Regelung betroffen und sollten Ihre steuerliche Planung entsprechend anpassen. 

Wie sind die Kosten zu berechnen?

Das BFH-Urteil gibt vor, dass Leasingsonderzahlungen ähnlich wie die monatlichen Leasingraten behandelt werden müssen. Hier ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung: 

  • Eine Leasingsonderzahlung von 15.000 Euro für einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren (36 Monate) wird gleichmäßig auf diese 36 Monate verteilt. Pro Jahr können also 5.000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. 
  • Das Gleiche gilt für andere Vorauszahlungen, wie etwa für zusätzliches Zubehör oder Reifen, die für die gesamte Laufzeit genutzt werden. 

Diese Methode sorgt dafür, dass die steuerlichen Vorteile gerechter verteilt werden und eine Überhöhung in einem einzelnen Jahr vermieden wird. 

Welche steuerlichen Regelungen gelten?

Das Urteil stützt sich auf folgende zentrale Regelungen: 

Diese Regelungen stellen sicher, dass sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Unternehmer:innen die tatsächlichen Kosten korrekt erfassen können. 

Was sollten Unternehmer:innen jetzt beachten?

Wenn Sie Leasingfahrzeuge nutzen oder planen, eines anzuschaffen, sollten Sie Folgendes beachten: 

  1. Leasingsonderzahlungen richtig einplanen: Verstehen Sie die Auswirkungen auf Ihre steuerliche Belastung über die gesamte Laufzeit des Vertrags. 
  2. Dokumentation sicherstellen: Führen Sie klare Aufzeichnungen über alle Kosten, die mit dem Leasingfahrzeug verbunden sind. 
  3. Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von eine:m Steuerberater:in beraten, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen korrekt umgesetzt werden. 
  4. Vertragsgestaltung prüfen: Achten Sie darauf, wie Vorauszahlungen in Ihren Leasingverträgen geregelt sind, und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Steuerplanung. 

Unsere Einschätzung

Das BFH-Urteil zur periodengerechten Verteilung von Leasingsonderzahlungen bringt klare Regeln für die steuerliche Behandlung von Leasingkosten. Für Unternehmer:innen bedeutet dies mehr Planungssicherheit und Transparenz, aber auch die Notwendigkeit, ihre Steuerplanung anzupassen. 

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Leasingkosten korrekt in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollen, helfen wir von der ECOVIS KSO Ihnen gerne weiter. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre steuerliche Situation. Wenden Sie sich hierzu vertrauenswürdig an Janina Himmelmann oder Eric Jonas.

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