16. November 2022
November 2022: Was Sie jetzt zur Grundsteuererklärung wissen müssen
Nach der Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung im Oktober 2022 bleibt das Thema weiterhin aktuell. In diesem Beitrag finden Sie den aktuellen Stand im Hinblick auf das Thema Grundsteuerreform kompakt zusammengefasst.
Welche Fristen gelten beim Thema Grundsteuer aktuell?
Am 13. Oktober 2022 haben die Finanzminister:innen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung beschlossen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde auf den 31. Januar 2023 verschoben.
Warum wurde die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert?
Ab Januar 2025 werden die neuen Werteansätze die Grundlage der Grundsteuererhebung sein. Die Neubewertung umfasst dabei insgesamt rund 38 Millionen wirtschaftliche Einheiten.
Pandemiebedingt herrscht überall eine hohe Arbeitsbelastung. Dies trifft für die Finanzverwaltung als auch für die Steuerkanzleien zu. Mit der Fristverlängerung werden sowohl diese als auch Eigentümer:innen entlastet.
Die Länder hatten lange Zeit eine Fristverlängerung abgelehnt, da die Gemeinden nun weniger Zeit zur Anpassung ihrer Hebesätze haben.
Einspruch bei ungeklärten Rechtsfragen
Mit Abgabe der Grundsteuererklärung und dem Erhalt der entsprechenden Bescheide endet das Thema Grundsteuer nicht.
Nach dem Zugang der Bescheide werden wegen ungeklärter Rechtsfragen ggf. Einsprüche erforderlich sein, um die zukünftige Grundsteuerfestsetzung offenzuhalten. Gegenwärtig werden die Bescheide nämlich ohne einen sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, womit die Grundsteuerwertermittlung zunächst beidseitig (Finanzamt und Steuerpflichtige:r) offengehalten würde.
Darüber hinaus sind bauliche oder sonstige Veränderungen am Grundbesitz zukünftig bis zum 31. Januar des Folgejahres dem Finanzamt anzuzeigen.
Unsere Einschätzung:
Wir empfehlen, die verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung unbedingt einzuhalten. Bei Nichtabgabe der Grundsteuererklärung können hohe Strafzahlungen drohen. Sollten Sie die neuen Bescheide zur Grundsteuerfestsetzung ab 2025 erhalten, empfehlen wir diese gründlich und mit Unterstützung durch beratende Dritte zu überprüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Grundsteuerfestsetzung ab 2025 ordnungsgemäß erfolgt. Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer haben wir für Sie auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen zum Thema Grundsteuer haben, sprechen Sie uns gerne an.