Alle Infos zum Bundesanzeiger: Register-Serie Teil 2
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12. September 2023

Alle Infos zum Bundesanzeiger: Register-Serie Teil 2

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Der zweite Teil unserer Serie über die Register in Deutschland dreht sich um den Bundesanzeiger. Im ersten Teil haben wir bereits das Unternehmensregister beleuchtet, das vom Bundesanzeiger-Verlag betrieben wird. Der Bundesanzeiger, kurz BAnz., ist ein Organ der deutschen Behörden für Verkündungen und Bekanntmachungen.

Der Bundesanzeiger – Herausgeber und Betreiber

Herausgeber des Bundesanzeigers (BAnz.) ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin. Betrieben wird der BAnz. von der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln. Dieser ist vollständig privatisiert und gehört Medienberichten zufolge dem Verlagshaus M. DuMont Schauberg mit Sitz in Köln.

Der Bundesanzeiger – zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen

Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Vor dem 1. April 2012 war die gebundene Ausgabe des Bundesanzeigers noch organisatorisch getrennt vom elektronischen Bundesanzeiger (eBAnz). Seit dem 1. April 2012 ist die Zweiteilung aufgehoben und es existiert nur noch einheitlich der Bundesanzeiger. Gedruckte Ausgaben des Bundesanzeigers sind prinzipiell nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Der Bundesanzeiger wird online betrieben. Ausdrucke aus Veröffentlichungen bekommen Sie allerdings gegen Entgelt beim Bundesanzeiger.

Den Bundesanzeiger finden Sie unter www.bundesanzeiger.de. Folgende Inhalte können Sie dort einsehen und abrufen:

Bundesanzeiger: Der amtliche Teil

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie Verkündungen, Bekanntmachungen und Ausschreibungen des Bundes sowie Hinweise der Deutschen Bundesbank und des Bundesgesetzblattes.

Im nichtamtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie institutionelle Veröffentlichungen wie beispielsweise Regelwerke und Normen.

Die Veröffentlichungen im Amtlichen Teil werden in der Regel in einer barrierefreien HTML-Datei dargestellt. Zusätzlich findet sich in jeder Einzelveröffentlichung ein Link auf eine nicht barrierefreie PDF-Version. Sollte in Einzelfällen eine Veröffentlichung im HTML-Format nicht möglich sein, erfolgt die Publikation im PDF-Format. Ein entsprechender Hinweis wird angezeigt.

Die PDF-Datei der amtlichen Veröffentlichung ist aus Sicherheitsgründen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Das Lesen, Ausdrucken und Speichern der Datei ist auch ohne Überprüfung der Signatur möglich.

Bundesanzeiger: Der gerichtliche Teil

Im gerichtlichen Teil finden Sie

  • das Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
  • öffentliche Zustellungen
  • Strafsachen
  • Aufgebote von Personen in Grundstücks- und Nachlasssachen
  • Aufgebote von Urkunden
  • Ausschlussurteile, Kraftloserklärungen und sonstige Beschlüsse
  • Beiladungen
  • Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren
  • das Register anonymer und pseudonymer Werke
  • das Restrukturierungsforum

Gesellschaftsbekanntmachungen des Bundesanzeigers

In dieser Rubrik finden Sie das Aktionärsforum und gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen von

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften (eG)
  • offenen Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • ausländischen Gesellschaften

Das Aktionärsforum bietet Ihnen die Möglichkeit, mit anderen Aktionären oder Aktionärsvereinigungen Kontakt aufzunehmen. 

Rechnungslegung/Finanzberichte

In diesem Teil finden Sie Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend vor dem 01.01.2022:

  • Jahresabschlüsse (u.a. Einzel-, Konzern- und Tätigkeitsabschlüsse, Jahres- und
    Jahresfinanzberichte sowie Liquidationseröffnungs- und -schlussbilanzen);
  • Unterlagen nach § 264 Abs. 3, 264b HGB;
  • Halbjahresfinanzberichte, Quartalsfinanzberichte und Zwischenmitteilungen;
  • Zahlungsberichte;
  • gesonderte nichtfinanzielle Berichte;
  • Fehlerbekanntmachungen;
  • Hinterlegungsbekanntmachungen (für Geschäftsjahre beginnend vor dem 01.01.2006)
  • Hinweise und Hinweisbekanntmachungen

Darüber hinaus finden Sie Rechnungslegungsunterlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nach SGB V unabhängig vom Geschäftsjahreszeitraum.

Kapitalmarkt

In diesem Teil finden Sie

  • Investmentvermögen
  • Besteuerungsgrundlagen
  • Herkunftsstaaten
  • Insiderinformationen
  • Eigengeschäfte von Führungskräften
  • Stimmrechtsmitteilungen
  • Leerverkäufe
  • Fondspreise
  • Aktienkurse
  • Wertpapiere
  • Vermögensanlagen
  • Wertpapiererwerb und Übernahme
  • Hinweise nach Solvabilitätsverordnung
  • Offenlegung nach VO (EU) 575/2013
  • Inventarwerte

Verschiedene Bekanntmachungen

In diesem Teil finden Sie

  • Ausschreibungen
  • Berichte Anbieter sozialer Netzwerke
  • Berufsgenossenschaften
  • Krankenkassen (Gesetzliche-, Betriebs- und Innungskassen)
  • Vereine und Verbände
  • Verwertungsgesellschaften
  • Verschiedenes

Der Bundesanzeiger – der Info-Dienst / Hinterlegung

Kostenpflichtig können Sie sich regelmäßig vom „Info-Dienst“ über neue Veröffentlichungen im Bundesanzeiger informieren lassen. Nach einer Registrierung erhalten Sie Meldungen per E-Mail.

Veröffentlichungen im Bundesanzeiger erfolgen kostenpflichtig über die Publikations-Plattform. Die Veröffentlichungen können Sie im Bundesanzeiger kostenlos durchsuchen.

Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die Möglichkeit des Abrufs von hinterlegten Jahresabschlüssen stehen Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne beim Umgang mit dem Bundesanzeiger und nehmen auch von Ihnen gewünschte Anzeigen im Bundesanzeiger vor. Sprechen Sie uns dafür gerne an!

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