GbRs im Transparenzregister: Eintragungspflicht ab 2024
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17. November 2023

GbRs im Transparenzregister: Eintragungspflicht ab 2024

Kategorien: Rechtsberatung

Ab dem 1. Januar 2024 werden Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) einer Mitteilungspflicht zum Transparenzregister unterliegen. Was das für Ihre GbR bedeutet und was bei einer versäumten Mitteilung droht, erfahren Sie hier.

Transparenzregister: Eintragungsverpflichtung für GbRs?

Der Gesetzgeber führt mit Beginn des kommenden Jahres das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, ein. Daraus entstehen zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen und Neuerungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Unter Anderem ist einer der zentralen Punkte ein Gesellschaftsregister für GbRs.

Durch die Eintragung in das neue Gesellschaftsregister erhält die GbR den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR). Aus § 20 Abs. 1 S. 1 des Geldwäschegesetzes resultiert dann eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister.

Konsequenzen bei nicht erfolgter Mitteilung der GbR

Eine GbR muss die Mitteilung an das Transparenzregister grundsätzlich unmittelbar nach der Eintragung in das Gesellschaftsregister vornehmen. 

  • Kommt diese der Mitteilung nicht nach, 
  • erfolgt die Mitteilung verspätet, 
  • unvollständig oder 
  • mit falschen Angaben, 

drohen Bußgelder.  

Darüber hinaus sind Steuerberater:innen dazu verpflichtet, Unstimmigkeiten im Transparenzregister zu melden.

Unsere Einschätzung

Insbesondere für Außen-GbRs wird die Eintragung in das Gesellschaftsregister letztlich verpflichtend, um handlungsfähig zu bleiben. Durch den erwarteten Andrang an Eintragungen muss mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden.

Wenn Sie als Gesellschafter:in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Eintragung in das Gesellschaftsregister vornehmen möchten, müssen Sie zwingend die Eintragung des/der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister bedenken.

Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt die notwendigen Schritte anzugehen. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen rund um Änderungen haben oder wissen wollen, ob sie mittelbar eintragungspflichtig sind.

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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