15. September 2020

Restrukturierung von Unternehmen in der Corona-Krise

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Im Lebenszyklus eines Unternehmens können sich externe und interne Rahmenbedingungen ändern. Dies zeigt nicht zuletzt die Corona-Pandemie, die viele Unternehmen um ihr Überleben kämpfen lässt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Restrukturierung von Unternehmen in der Corona-Krise.

In einer Serie von Blogbeiträgen werden wir die wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine Unternehmensrestrukturierung innerhalb und außerhalb der Insolvenz erläutern. Im Speziellen werden wir dabei haftungsrechtliche Aspekte aufzeigen, welche die hohe Bedeutung eines detaillierten Sanierungskonzepts hervorheben. Anschließend gehen wir auf Handlungsmöglichkeiten ein, mit der Sie einer Haftung weitgehend vorbeugen können.

In diesem Teil der Reihe bieten wir einen allgemeinen Überblick zur Restrukturierung von Unternehmen in der Corona-Krise.

Warum braucht es Restrukturierung?

Ist die Situation für ein Unternehmen existenzbedrohlich, so hängt seine Widerstandskraft von seiner wirtschaftlichen Stärke und seiner Befähigung zur schnellen Anpassung ab. Zu diesem Zeitpunkt ist ein wesentlicher Richtungs- und Strategiewechsel – die sogenannte Restrukturierung – als Maßnahme gegen die unternehmerische Notlage unumgänglich. Doch auch bereits vor einer Krise können Sie eine Firmenrestrukturierung als proaktives Projekt zur Stabilisierung der eigenen Marktpräsenz heranziehen.

Was ist eine Restrukturierung?

Per Definition ist eine Restrukturierung oder Sanierung die Ausrichtung eines Unternehmens unter veränderten Bedingungen. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bewahrt oder wiederhergestellt werden. In zeitlicher Hinsicht kommt für eine Restrukturierung vollumfänglich die Gründungsphase bis hin zur Löschung des Unternehmens nach erfolgter Abwicklung in Betracht.

Wie funktioniert eine Restrukturierung?

Im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens sind regelmäßig – neben gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen – auch Fragestellungen aus dem Banken- Arbeits-, Handels- und Steuerrecht zu beachten. Außerdem gilt es, eine Vielzahl von betroffenen Interessengruppen – der sogenannten Stakeholder – in Einklang zu bringen. Betroffene sind gewöhnlich die Kunden, die Lieferanten, die Mitarbeiter, die Gesellschafter, die Kreditgeber und der Fiskus.

Gut aufgestellt ist, wer bereits in wirtschaftlich stabilen Zeiten proaktiv Strukturen so herstellt und ausrichtet, dass Haftungsrisiken, die gerade in der Krise akut werden können, vorzeitig minimiert werden.

Erste Schritte: Überblick verschaffen

Befindet sich Ihr Unternehmen in einer existenzbedrohlichen Situation oder Krise, so sollten Sie sich zunächst einen Überblick über den Restrukturierungsbedarf ihres Unternehmens verschaffen.

Dazu müssen die Ursachen für die Krise oder die die existenzbedrohende Situation ihres Unternehmens herausgearbeitet werden. Dafür kommen unterschiedlichste Ursachen in Betracht: eine sinkende Kaufkraft, politischer Einfluss auf Produktionsmethoden und der Verlust wesentlicher Kunden.

Sofortige Reaktionsmöglichkeiten durch Restrukturierung

Bezüglich der Soforthilfemaßnahmen für die Rettung ihres Unternehmens aus oder vor der Krise steht die Sicherstellung und Bereitstellung von Liquidität für den Fortgang ihres Unternehmens im Vordergrund.

Dem geht eine Prüfung und belastbare Darstellung des aktuellen Cash-Managements voraus. Sie sollten verzichtbare Ausgaben einstreichen und nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte verkaufen. Anhand einer realistischen Prognoseplanung unter Berücksichtigung eines anhaltenden Krisenmodus – dem sogenannten Worst-case-Szenario – können Sie konkrete Reaktionsmöglichkeiten erarbeiten.

Schließlich können Sie Liquiditätshilfen, wie staatliche Soforthilfen oder Überbrückungshilfen, beantragen. Sie müssen auch arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie die Beantragung von Kurzarbeitergeld, heranziehen.

Unsere Einschätzung

Der Themenkomplex Restrukturierung und Sanierung eines Unternehmens hat mannigfaltige Ausprägungen. Selbstverständlich ist der Einzelfall zu beachten und eine regelmäßige rechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung etwaiger Sanierungsmaßnahmen empfehlenswert. Was für Unternehmer konkret zu tun ist, erfahren Sie in den kommenden Beiträgen unserer Serie.

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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