26. Mai 2020

Weitere Details zur Ausweitung der Soforthilfe für den Mittelstand

Kategorien: Allgemein

Gestern hatten wir über das neue Eckpunktepapier des Bundes berichtet. Heute können wir Ihnen neue Details zur Ausweitung der Soforthilfe für den Mittelstand nennen.

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte mit der Ausweitung der Soforthilfe für den Mittelstand die Existenz der unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittelständischen Betrieben sichern.

Solo-Selbstständige, Kleinstbetriebe und Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch corona-bedingte Schließungen oder Auflagen Umsatzausfälle von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten April und Mai 2019 erleiden, sollen monatlich bis zu 50.000 Euro Unterstützung für die Monate Juni bis Dezember 2020 erhalten.

Die entsprechende Förderung dürfen Unternehmer für laufende Betriebskosten und unabdingbaren Personalaufwand einsetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird eine entsprechende Positivliste vorlegen. Der Unternehmerlohn soll nicht einzurechnen sein.

Wie berechnet der Bund die Höhe der Soforthilfe?

Der Bund plant eine Berechnung der Höhe der Soforthilfe nach der Höhe des jeweiligen Umsatzeinbruchs. Die Unternehmer erhalten eine monatliche Fixkostenerstattung in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch beziehungsweise
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent.

Der Umsatzeinbruch wird jeweils monatlich im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat errechnet. Unternehmer, die Umsatzeinbrüche von weniger als 50 Prozent erlitten haben, sollen keine Zuschüsse erhalten.

Laufzeit der Soforthilfe

Die Soforthilfe ist grundsätzlich von Juni bis Dezember 2020 erhältlich. Die konkrete Bezugsdauer hängt davon ab, inwiefern das jeweilige Unternehmen weiterhin Umsatzeinbrüche vorweisen kann.

Prüfung der Voraussetzungen für die Soforthilfe

Zum Nachweis der Voraussetzungen plant der Bund ein zweistufiges Verfahren:

  1. Bei einer Antragstellung soll eine Glaubhaftmachung der Voraussetzungen durch geeignete Nachweise (z.B. Jahresabschluss, Steuerbescheid) erfolgen. Die Auszahlung würde dann auf Grundlage von Bestätigungen durch Steuerberater oder Berufskammern für monatlich vorzunehmende Umsatzprognosen vorgenommen.
  2. Anschließend wird eine nachträgliche Nachweispflicht (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, vom Steuerberater geprüfte Betriebskostenabrechnung) zur Überprüfung vorgeschrieben.
    Sollte die Umsatzentwicklung besser als erwartet ausfallen, müssen Unternehmer zuviel gezahlte Zuschüsse zurückzahlen.

Soforthilfe gilt als Subvention

Die neuen Hilfen sollen unter die Kategorie „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ fallen.

Entsprechend müssten Unternehmer auf eine Kumulierung mit anderen Hilfen achten. Ein Ausschluss oder eine Anrechnung von anderen corona-bedingten Zuschussprogrammen wären die Folge einer solchen Kumulierung.

Die detaillierte Umsetzung obliegt weiterhin den einzelnen Bundesländern.

Unsere Einschätzung

Die geplante Ausweitung der Soforthilfe für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine gute Nachricht. Wollen wir hoffen, dass dem Mittelstand tatsächlich einmal richtig unter die Arme gegriffen wird.

Schließlich handelt es sich weiterhin lediglich um Pläne, die der Bund noch beschließen und verkünden muss.

Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Schlussabrechnungen der Coronahilfen - Wichtige Erkenntnisse und die Suche nach einem prüfenden Dritten

    Die Coronahilfen beschäftigen die deutschen Steuerberatungen noch immer. Sie beschäftigen sich weiterhin mit der Erstellung und Übermittlung der Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen sowie den November- und Dezemberhilfen. In einigen Bundesländern, wie in Nordrhein-Westfalen, ist es noch sehr ruhig um die [...]

    Lars Rinkewitz

    03. Nov 2023

  • Alle Infos zum Grundbuch: Register-Serie Teil 6

    In diesem neuen Beitrag aus der Register-Serie möchten wir Ihnen das Grundbuch vorstellen. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte in einem Fragen-Antwort-Prinzip. Lesen Sie hier, was Sie über das Grundbuch wissen müssen.  Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch in Deutschland ist [...]

    Jens Bühner

    29. Sep 2023

  • Alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister: Register-Serie Teil 4

    Im vierten Teil der Serie über die Register in Deutschland liefern wir Ihnen alle Infos zum Verpackungsregister. In den bisherigen Beiträgen unserer Serie erfahren Sie alles zu Unternehmensregister, Bundesanzeiger und Handelsregister. Hier nun alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister. Was ist das [...]

    Lars Rinkewitz

    19. Sep 2023