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3. Dezember 2024

Steuerbescheid anfechten – wie Sie erfolgreich Einspruch beim Finanzamt einlegen

Kategorien: Steuerberatung

Post vom Finanzamt… droht eine Nachzahlung? Sie öffnen den Umschlag – das Finanzamt verlangt Geld,  viel mehr, als Sie sich mit Ihrer Software ausgerechnet hatten. Ist der Urlaub jetzt passé? Wir verraten, ob und wie Sie Steuerbescheide anfechten können. 

Steuerbescheid anfechten  – wie Sie erfolgreich Einspruch beim Finanzamt einlegen 

Steuerbescheide vom Finanzamt können Fehler enthalten oder auf falschen Annahmen basieren. Hier erklären wir, unter welchen Umständen Sie den Steuerbescheid anfechten können und wie genau Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können. 

Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid

Sie haben die Möglichkeit, dem Steuerbescheid mit einem Einspruch zu widersprechen. Dabei müssen Sie auf die Einspruchsfrist achten. Erst auf einen Antrag hin kann der Steuerbescheid überhaupt geändert werden. 

Ab Erhalt des Steuerbescheides haben Sie einen Monat Zeit, um dem Steuerbescheid zu widersprechen.  

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Er muss mit Belegen und Ihren Erläuterungen begründet werden. 

Ist der Einspruch inhaltlich begründet, können Sie beantragen, dass die Nachzahlung, die von Ihnen gefordert wird, bis zur Entscheidung der Behörde erst einmal nicht zu zahlen ist (Aussetzung der Vollziehung). 

Das Finanzamt darf selbst auch Steuerbescheide ändern

Wenn dem Finanzamt erstmalig Belege, Nachweise oder Umstände bekannt werden, kann es selbst auch die steuerlichen Konsequenzen in beide Richtungen daraus ziehen. Wenn es zu Ihren Gunsten gehen soll, dann dürfen Sie aber kein “grobes Verschulden” im Vorfeld an den Tag gelegt haben. In folgenden Situationen darf das Finanzamt Steuerbescheide abändern: 

  • Schreibfehler und/oder Rechenfehler
    …und “offenbare Unrichtigkeiten”, also maschinelle Versehen, korrigiert das Finanzamt im Rahmen der Verjährung in beide Richtungen. 
  • Mehrfache Berücksichtigung desselben Sachverhalts
    Doppelt erklärt, doppelt gewährt: Das darf das Finanzamt korrigieren. 
  • Auswertung eines “Grundlagenbescheides”
    Beispiel: Gemeinsame Vermietung einer Immobilie.  

Wenn Sie eine Immobilie gemeinsam mit einer Person vermieten, mit der Sie nicht verheiratet sind, beurteilt das Finanzamt das Mietobjekt steuerlich separat. 

Die Gemeinschaft gibt eine separate Steuererklärung (Feststellungserklärung) nur für das/die Mietobjekt(e) ab. Das Vorgehen ist komplett unabhängig von den Einkommensteuererklärungen der Beteiligten.  

Das Finanzamt prüft die Angaben und erlässt einen separaten Bescheid darüber. Dieser heißt ‘Feststellungsbescheid’ und bezieht sich nur auf diese Gemeinschaft und deren Einkunftsquellen. 

Dieser Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid. Er hat deswegen Bindungswirkung für Ihren Steuerbescheid. Auch wenn Ihr Einkommensteuerbescheid bereits erlassen wurde, werden die Steuerbescheide aller Beteiligten im Nachgang auf die festgestellten Werte hin korrigiert. 

Fehler bei Datenübermittlung durch Dritte

Viele einzelne Daten werden mittlerweile von externer Seite beigesteuert. Das Finanzamt bekommt Informationen von Krankenversicherungen, Rententrägern u.v.m. – selbst Spendenbescheinigungen dürfen mittlerweile vollständig digital erteilt werden. 

Wenn bei solchen Datenübertragungen Fehler passieren, können Sie das Finanzamt darauf hinweisen. Mit Ihrem Beleg trägt das Finanzamt den richtigen Wert in den Steuerbescheid ein – sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten. 

In all diesen Fällen gibt es Einspruchsfristen, innerhalb derer das passieren muss.

Wann darf das Finanzamt Steuerbescheide nicht mehr ändern?

Irgendwann ist Schluss: Wenn Sie nach Einreichung der Steuererklärung bereits viermal Silvester gefeiert haben, dann werden die Hürden für das Finanzamt höher. Soweit Sie nicht leichtfertig oder mit Absicht falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben, sind Sie für gewöhnlich ‘raus’. Ausnahmen dazu sind gegeben, aber das sprengt hier den Rahmen.

Worauf Sie achten sollten, wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert

Wenn das Finanzamt Ihre Steuer erhöht und eine Nachzahlung einfordert, können Sie bislang nicht berücksichtigte Belege nachreichen, die sich gegenläufig auswirken können. Im besten Fall kann die ganze Nachzahlung aufgehoben werden. Prüfen Sie daher unbedingt nach, ob Sie nicht noch etwas nachreichen können. 

Unsere Einschätzung zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Immer aufpassen, immer nachschauen!  

Entspricht der Steuerbescheid den eingereichten Daten? Hinterfragen Sie immer, wenn etwas nicht so ist, wie Sie sich das vorgestellt haben. Der erste Weg geht natürlich zum/zur Steuerberater:in, der die Steuererklärung für Sie erstellt hat. Oft ist die Korrektur nur einen Anruf oder eine Kurzmitteilung ans Finanzamt entfernt. 

Bereiten Sie Ihre Unterlagen und Belege immer sorgfältig und geordnet vor und sammeln Sie Belege, die wichtig sein könnten. 

Bei schwierigen Themen stehen Ihnen und uns alle Mittel des Rechtsstaates zur Verfügung: Änderungsantrag – Einspruch – Klage – Revision. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen. Wenden Sie sich unbedingt an uns, wenn Sie ein Problem mit behördlicher Verlängerung von Fristen haben. 

Haben Sie Fragen zum Steuerbescheid oder möchten Sie sich beraten lassen? Fragen Sie uns – wir haben das Spezialwissen, um den finalen Erfolg nicht zu gefährden. Unser Steuerberater Sven Rücker und seine Steuerfüchse stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

Sven Rücker

Of Counsel, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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