Nächster Schritt zur Steuergerechtigkeit: die globale Mindeststeuer
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26. Juli 2023

Nächster Schritt zur Steuergerechtigkeit: die globale Mindeststeuer

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Im März 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Diskussionsentwurf für die nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer (GloBE). Damit soll die Steuerflucht der Tech-Riesen gestoppt und mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Nun gab das BMF am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf aus, in dem es Änderungen in bereits bestehenden Gesetzen hinzufügte. Was Sie wissen sollten, erfahren Sie hier. 

Steuergerechtigkeit: Für wen ist die Mindeststeuer vorgesehen?

Die Mindeststeuer ist für große Unternehmen, wie beispielsweise Digitalkonzerne vorgesehen, die hohe Gewinne mit Verkäufen im Internet, Serverdienstleistungen oder Werbeeinnahmen erzielen. Die EU-Richtlinie würde Unternehmen und inländische Gruppen treffen, die ihre Tochterunternehmen in Steueroasen parken. Erwirtschaften Unternehmen einen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio., müssen sie die Mindeststeuer zahlen – egal wo ihr Sitz ist. In Europa würde das zum Beispiel Amazon treffen. Das amerikanische Unternehmen wickelt seine europäischen Geschäfte aus Luxemburg heraus ab und zahlt dort kaum Steuern.

Mindeststeuer: Die zwei Säulen der Steuergerechtigkeit

Die globale Mindeststeuer ist eine Antwort auf die Frage der Steuergerechtigkeit. Große internationale Firmen haben ihren Sitz in Steueroasen und umgehen damit den Fiskus der Länder, in denen sie ihre Produkte und Dienste anbieten und verkaufen. Die Ziele der Mindeststeuer lassen sich in zwei große Aspekte unterteilen:

Die Mindeststeuer sichert zum einen die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Das BMF ist unzufrieden mit der derzeitigen Regelung. Momentan zahlen Unternehmen da Steuern, wo sie ansässig sind. Im digitalen Zeitalter sei das nicht zeitgemäß. Um die Wirtschaft realistisch abzubilden, müssten Unternehmen dort Steuern bezahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften.

Zum anderen sollen Unternehmen ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Laut BMF sei es nicht richtig, dass Unternehmen Gewinne aus einer Gesellschaft ziehen und dieser dann nichts zurückgeben. 

Wie hoch soll der Mindeststeuersatz sein?

Der Mindeststeuersatz soll 15 Prozent betragen.

Steuergerechtigkeit: Zentrale Elemente des Mindeststeuergesetzes

  • Steuerpflicht: Jedes Unternehmen mit dem bereits genannten Umsatz muss die Mindeststeuer zahlen. Inländische Geschäftseinheiten sind damit unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
  • Umfang der Besteuerung: Sowohl inländische als auch ausländische Gewinner unterliegen der Mindestbesteuerung.
  • Berechnungsgrundlagen: Die Berechnung der 15 Prozent ist international vereinbart.
  • Minimierung des Bürokratieaufwandes: Durch die Zentralisierung des Besteuerungsverfahrens will das BMF den Bürokratieaufwand der Unternehmen verringern.

Änderungen bestehender Gesetze im Referentenentwurf

In folgenden Gesetzen sieht der Referentenentwurf Änderungsbedarf:

  • Finanzverwaltungsgesetz: Das Bundeszentralamt für Steuern soll die Mindeststeuer-Berichte entgegennehmen
  • Abgabenordnung: Anpassung des Verspätungszuschlags nach § 152 AO 
  • Außensteuergesetz: Absenkung der Niedrigsteuergrenze nach § 8 Abs. 5 AStG und die Schaffung der Voraussetzung für eine elektronischen Datenübermittlung
  • Gewerbesteuergesetz: Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen
  • Einkommensteuergesetz: Abschaffung der Lizenzschranke nach § 4j EStG

Unsere Einschätzung:

Mit der Mindestbesteuerung wird man Steuereinnahmen gerechter zwischen den Staaten aufteilen und riesige Unternehmen an der Steuervermeidung hindern. Dadurch bekommen Staaten ihren Teil des Steuerkuchens und man ist der Gerechtigkeit auf dem Markt einen Schritt näher. Wie sich das auf die Steuerflucht-Staaten auswirkt, wird die Zukunft zeigen. Wenn Sie Hilfe bei der Steuerangelegenheiten Ihres Unternehmens brauchen, sprechen Sie uns gerne an.

 

Michael Simon

Partner und Steuerberater

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