7. Mai 2020

Vorsicht vor Subventionsbetrug bei Beantragung des Kurzarbeitergeldes

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Das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Corona-Krise kann Liquidität sichern. Doch bei der Beantragung sollten Sie sorgfältig vorgehen. Denn wer falsche Angaben macht, begeht unter Umständen eine Straftat. Wir liefern alle Infos zum Subventionsbetrug bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes.

Der Gesetzgeber hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber vereinfacht, um entstandene Arbeits- und Umsatzausfälle in der Krise kompensieren zu können. Die zuständigen Stellen werben mit schneller Bewilligung und die Antragszahlen steigen an.

In diesen Fällen begehen Sie Betrug bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Auch wir empfehlen Ihnen das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Krise und halten es weiterhin für sinnvoll. Dennoch müssen die Anträge mit Sorgfalt ausgefüllt werden. Schließlich können falsche Angaben schnell den Straftatbestand des Betruges erfüllen. Darauf weisen auch die Antragsformulare ausdrücklich hin:

Unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, kann unter Umständen den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Betrug kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen.

In diesen Fällen begehen Sie Subventionsbetrug bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Bei fehlerhaften Angaben zum Arbeitsausfall könnte sogar ein Subventionsbetrug vorliegen. Dieser wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.

Hier reicht im Übrigen bereits leichtfertiges Handeln aus. Juristisch handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt in grober und vermeidbarer Weise außer Acht lässt. Bereits unrichtige oder unvollständige Angaben erfüllen den Tatbestand. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angaben bewusst oder unbewusst falsch gemacht wurden. Es bedarf dann auch nicht mehr des Nachweises eines dadurch entstandenen Schadens.

Konkrete Beispiele für Betrug und Subventionsbetrug bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Grundsätzlich besteht immer dann ein Risiko, wenn der Arbeitgeber bei Antragstellung seine Prüfungs-, Erkundigungs-, Informations- oder Aufsichtspflichten verletzt.

Als mögliche Beispiele für einen Betrug oder Subventionsbetrug kommen in Betracht:

  • Arbeitgeber prüft nicht, ob Arbeitnehmer hätten andere Arbeiten verrichten können, um Arbeitsausfall zu verhindern.
  • Arbeitgeber setzt nicht vorrangig Urlaub ein, um Arbeitsausfall zu vermeiden oder behauptet, es sei kein Urlaub mehr vorhanden.
  • Arbeitgeber führt unvollständige Zeiterfassungsbögen, sodass der Arbeitsausfall nicht plausibel ermittelt werden kann und die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes höher ist, als der Arbeitgeber eigentlich beanspruchen kann.

Unsere Einschätzung

Die schnelle Bewilligung des Kurzarbeitergeldes sehen wir positiv. Denn in der Beratungspraxis sehen wir, dass es Unternehmern in der Krise Liquidität sichert.

Aber wie bei allen Subventions- und auch Stundungsregeln bleibt das Erfordernis, die Anträge sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen strafrechtlichen Relevanz sollten Sie besonderes Augenmerk auf die sorgfältige Ausfüllung der Anträge legen.

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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