23. April 2021

Überbrückungshilfe 3 ermöglicht Ansetzung der Kosten für bauliche Maßnahmen

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Im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 können Unternehmen Kosten für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten ansetzen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie hoch eine etwaige Förderung ausfällt.

* Am 21. Mai 2021 aktualisiert

* Zu dem Thema Ansetzung von Kosten für bauliche Maßnahmen hat unser Experte Lars Rinkewitz auch einen Gastbeitrag im Gastgewerbe-Magazin publiziert, in dem er weitere Details erläutert.

* Update 1. Juni 2021: Welche Kosten für bauliche Maßnahmen Ihren Unternehmens Sie ansetzen können, hat der Bund nun konkretisiert. Alles dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Konkretisierung der FAQ zur Überbrückungshilfe 3.

Grundsätzlich muss Ihr Unternehmen antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe sein. Antragsvoraussetzungen und weitere Infos gibt es in unserem Blogbeitrag aus dem Februar. Grundsätzlich förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind oder noch anfallen. Doch welche Maßnahmen sind in welcher Höhe förderfähig?

Bauliche Maßnahmen für Hygienekonzepte: Das ist förderfähig im Rahmen der Überbrückungshilfe 3

In den FAQ des BMWi zur Überbrückungshilfe 3 unter 2.4 14. steht wörtlich: „z.B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder“. *Allerdings kann diese Regelung deutlich mehr Maßnahmen umfassen. Es existiert eine inoffizielle Positivliste, die Verbände und Steuerberaterkammern veröffentlicht haben. Darin sind beispielsweise Kosten  für die Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen, den Einbau neuer Fenster zum Lüften, Einrichtung für die Außengastronomie (z.B. Stühle, Tische etc.) oder die Modernisierung der Sanitäreinrichtungen enthalten. Wenn plausibel dargelegt werden kann, dass diese Kosten zur Umsetzung von Hygienekonzepten dienen, können Unternehmen diese Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 ansetzen.

* Die Veröffentlichung dieser Positivliste war vom BMWi offiziell nicht vorgesehen. Die dort aufgeführten Beispiele können, weil keine Übernahme in die FAQ erfolgt ist und wird, nicht als rechtsverbindlich eingestuft werden. Ein Ansatz mit Begründung mit Verweis auf diese Liste bringt nur scheinbare Sicherheit. Niemand kann sich rechtsverbindlich darauf berufen. Wenn plausibel dargelegt werden könnte, dass diese Kosten zur Umsetzung von Hygienekonzepten dienen und absolut betrieblich notwendig sind, könnten Unternehmen diese Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 möglicherweise ansetzen.

Wichtig ist nur, dass die Kosten im Zeitraum zwischen März 2020 und Juni 2021 angefallen sind. Die Maßnahmen müssen auch noch nicht abgeschlossen sein. Es müssen lediglich Zwischenrechnungen mit einer dem Zeitraum entsprechenden Fälligkeit vorliegen.
Die Kosten aus den Monaten März 2020 bis Oktober 2020 können frei auf den Förderzeitraum, verteilt werden. Kosten, die in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 anfallen bzw. angefallen sind, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. Dabei müssen Unternehmen für jeden einzelnen Fördermonat die Höchstgrenze von 20.000 Euro beachten.

Bauliche Maßnahmen für Hygienekonzepte: So hoch ist die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe 3

Grundsätzlich müssen Unternehmen die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe 3 erfüllen. Dann können Unternehmen einen Betrag von bis zu 20.000 Euro pro Fördermonat ansetzen.
Je nach Umsatzrückgang zum Referenzmonat des Jahres 2019 liegt die Förderung der Kosten bei 40 Prozent, 60 Prozent, 90 Prozent oder 100 Prozent.
Als Beispiel dient ein Restaurant, das die sanitären Anlagen während des ersten Lockdowns modernisiert. Es gibt drei Teilrechnungen zu jeweils 10.000 Euro mit den jeweiligen Fälligkeiten 1. Juni 2020, 1. September 2020 und 1. Dezember 2020. Das Restaurant ist antragsberechtigt und hat im Januar Anspruch auf 100 Prozent Förderung. Da maximal 20.000 Euro gefördert werden, kann man die dritte Rechnung außer Acht lassen. Weil die ersten beiden Rechnungen vor November 2020 fällig waren, ist es möglich, die vollen 20.000 Euro zu 100 Prozent im Januar anzusetzen.

Weitere ansetzbare Kosten für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe 3

Weitere „allgemeine“ Hygienemaßnahmen werden auch gefördert. Dazu verweisen wir auf die FAQ 2.4 16 „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“. Was fällt darunter?

  • Anschaffung mobiler Luftreiniger beispielsweise durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche.
  • Förderfähige Hygienemaßnahmen umfassen unter anderem Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Hygienemaßnahmen.
  • Besucher:innen beziehungsweise Kundinnen- und Kunden-Zählgeräte.

Bei den allgemeinen Hygienemaßnahmen existiert grundsätzlich kein Höchstbetrag. Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation sind Hygienemaßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen entgegen der sonst gültigen Vorgaben auch förderfähig, wenn sie nach dem 1. Januar 2021 begründet sind.

Unsere Einschätzung

Neben der Förderung der Digitalisierungskosten sind auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten separat förderfähig. Das hilft und kommt bei den Unternehmen an. In diesem Punkt hat das BMWi Wort gehalten und findet eine gute Lösung für die in der Krise befindlichen Unternehmen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir helfen Ihnen gerne und stehen für Sie zur Verfügung.

 

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