17. Dezember 2021

Neue Regelung zur Überbrückungshilfe 3 Plus: Hilfen auch für freiwillig geschlossene Betriebe

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Es gibt eine neue Regelung zur Überbrückungshilfe 3 Plus. Was Sie wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

*Ergänzungen vom 28. Dezember 2021

Es gibt Neues zu den Coronahilfen. Unternehmen, die aufgrund der Einschränkungen der 2G, 2G+ oder 3G-Regeln schließen mussten, können jetzt die Überbrückungshilfe 3 Plus beantragen. Denn diese behördlichen Einschränkungen waren bislang nicht klar in den FAQ als coronabedingt definiert. *Am 22. Dezember 2021 ergänzte das BMWi nun die Sonderregelung zu den freiwilligen Schließungen, die trotzdem als corona-bedingt gewertet werden, unter Punkt 1.2 in den FAQ.

Dazu zählen zum Beispiel auch das Verbot touristischer Übernachtungen sowie Sperrstundenregelungen.

Welche Unternehmen dürfen wegen der 2G, 2G+ oder 3G-Regeln die Überbrückungshilfe 3 Plus beantragen?

Neu ist, dass unter Umständen jetzt auch Betriebe die Hilfe beantragen dürfen, die aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus freiwillig geschlossen haben. Bislang war das nicht möglich. Die FAQ hatten Umsatzeinbrüche aufgrund von “Betriebsferien”, also freiwillige Schließungen ohne behördliche Anordnung, nicht als coronabedingt eingestuft.

Wie hoch sind die Hilfen der Überbrückungshilfe 3 Plus nach der Neuregelung?

Unternehmen, die im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent nachweisen können, werden die laufenden Fixkosten erstattet.

Wie muss die freiwillige Schließung begründet werden, um Anspruch auf Überbrückungshilfe 3 Plus zu haben?

*Zunächst war nicht klar, ob Sie eine schlüssige Begründung oder eine fixe Berechnungsgrundlage benötigen. Die Ergänzung der FAQ vom 22. Dezember 2021 lieferte zumindest ein paar weitere Informationen: Sie als Unternehmer müssen uns prüfenden Dritten darlegen, wieso die staatlichen Zutrittsbeschränkungen die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes beeinträchtigen. Die prüfenden Dritten prüfen diese Angaben auf Plausibilität und müssen die Informationen den Bewilligungsstellen auf Anfrage vorlegen. Ab wann ein Betrieb im Sinne der Überbrückungshilfe 3 Plus als unwirtschaftlich gilt, ist weiterhin nicht konkret definiert.

Wie lange gilt die neue Regelung zur Überbrückungshilfe 3 Plus?

Die Regelung gilt für den Förderzeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2021.

Auf welche Betriebe zielt die neue Regelung ab?

Die Regelung soll Gastronom:innen, Hoteliers, Konzertveranstalter:innen oder Betreiber:innen von Weihnachtsmarktständen helfen. Sie greift für die wirtschaftlichen Bereiche, die von Sperrstundenregelungen, dem Verbot touristischer Übernachtungen oder eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen sind.

Unsere Einschätzung

Diese Erweiterung der Betroffenheit wurde in den letzten Wochen heftig diskutiert. Letztendlich hat das BMWi dem Druck der Wirtschaft nachgegeben. Das ist aus unserer Sicht verständlich. Denn die neuen behördlichen Einschränkungen bundesweit sowie regionsspezifisch führen teilweise zu erheblichen Umsatzeinbußen in einigen Branchen.

Nachdem durch die scharfe Defininition des coronabedingten Umsatzeinbruchs mit der Überbrückungshilfe 3 Plus im Gegensatz zu den vorigen Hilfen der Antragstellerkreis eingeschränkt wurde, wird nun dieser Kreis wieder etwas weiter gefasst. Wir dürfen gespannt sein, welche Detailregelungen das BMWi in den FAQ festschreiben wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

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