21. September 2020

Voraussetzungen und Fördersummen zur Verlängerung Überbrückungshilfe in der Corona-Krise veröffentlicht

Kategorien: Unkategorisiert

Vergangene Woche hatten wir Sie auf die Verlängerung der Überbrückungshilfe hingewiesen. Jetzt gibt es erste konkrete Infos. Wir liefern Voraussetzungen und Fördersummen zur Verlängerung der Überbrückungshilfe in der Corona-Krise für die Monate September bis Dezember 2020. Anträge können Unternehmen vermutlich ab Mitte Oktober 2020 stellen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erste Infos zur Verlängerung der Überbrückungshilfe veröffentlicht. Die Verlängerung der Überbrückungshilfe ist für die Monate September bis Dezember 2020 gedacht. Auch die Überbrückungshilfe der Phase II besteht aus grundsätzlich nicht rückzuzahlenden Zuschüssen.

Der Bund unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, also den Mittelstand, Solo-Selbstständige und Freiberufler in der Corona-Krise. In der Verlängerung des Programms können Unternehmer nun sogar mit höheren Förderbeträgen von bis zu 200.000 Euro rechnen.

Antragsvoraussetzungen Verlängerung Überbrückungshilfe

Sie sind als Unternehmer antragsberechtigt, wenn Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 im Vergleich mit den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. Vermutlich wird es ab Mitte Oktober 2020 losgehen.

Förderhöhen der Verlängerung Überbrückungshilfe

Die Deckelung der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen von 9.000 bis 15.000 Euro hat der Bund ersatzlos gestrichen. Nach den erhöhten Fördersätzen erhalten Unternehmer nun eine Erstattung von:

  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 % oder
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %.

Bislang waren es 80, 50 oder 40 % Erstattung der Fixkosten je nach Umsatzeinbruch des Unternehmers.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Zusätzlich hat der Bund die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 % erhöht.

Außerdem sind bei einer Schlussabrechnung zukünftig auch Nachzahlungen möglich. Das war bei der Überbrückungshilfe der Phase I noch nicht so. Dort waren nur Rückzahlungen vorgesehen.

Antragstellung Verlängerung Überbrückungshilfe in der Corona-Krise

Auch die Verlängerung Überbrückungshilfe funktioniert mit einem digitalen Antragsverfahren. Außerdem müssen Unternehmer wie bereits praktiziert Ihren Antrag über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt stellen. So soll eine schnelle Bearbeitung gewährleistet sein.

Unsere Einschätzung

Es ist gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sich auf eine Verlängerung der Hilfen verständigt haben. Es werden weiterhin Hilfen für Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten gezahlt. Dabei stehen die Hilfen weiterhin Unternehmerinnen und Unternehmern aller Branchen offen.

Es ist davon auszugehen, dass das Antragsverfahren ähnlich laufen wird, wie es schon bei Phase I der Fall war. Demzufolge können wir als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte von den gemachten Erfahrungen profitieren und Ihnen entsprechend schnell weiterhelfen, wenn es um die Beantragung geht.

Ob auch das Spezialprogramm für die Reisebranche fortgesetzt wird oder aber weitere Branchen (z.B. Hotellerie und Gastronomie) besonders gefördert werden sollen, ist uns aktuell noch nicht bekannt.

Wir werden Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. Wenn es dann mit der Antragstellung Mitte Oktober 2020 losgeht, informieren wir Sie.

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Effiziente Arbeitszeiterfassung: Umsetzung und Kontrolle für Arbeitgeber:innen

    Erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen und von den Möglichkeiten der Gestaltung profitieren. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was das BAG entschieden hat Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung sorgte im Herbst 2022 für Aufsehen. Nun [...]

    Jens Bühner

    01. Feb 2023

  • Was Arbeitgeber:innen über das betriebliche Hitzefrei wissen müssen

    Die hohen Sommertemperaturen setzen vielen Arbeitnehmer:innen enorm zu. Durch den Klimawandel müssen wir uns darauf einstellen, dass Sommertemperaturen in den Spitzen und im Durchschnitt steigen und Hitzewellen länger anhalten. Arbeitgeber:innen kommt bei hohen Temperaturen eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter:innen zu. Was Sie bei Hitzewellen beachten müssen und ab wann Hitzefrei notwendig sein kann, lesen Sie hier.

    Jens Bühner

    23. Jun 2023

  • Urlaubsgesetz: Inwieweit müssen Arbeitnehmer:innen im Urlaub erreichbar sein?

    Für viele Arbeitnehmer:innen verschmelzen inzwischen die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben. Durch das immer mitgeführte Geschäftshandy und den Firmenlaptop besteht fast dauerhafte Erreichbarkeit. Erfahren Sie hier, ob Arbeitnehmer:innen auch in ihrem Urlaub Anrufe entgegennehmen oder E-Mails beantworten müssen und ob [...]

    Jens Bühner

    30. Jun 2023