
28. August 2025
Von Twitch bis Gamescom: Steuern für Creator:innen, Influencer:innen und Streamer:innen erklärt
Inhaltsverzeichnis
- Steuern für Creator:innen, Streamer:innen & Influencer:innen: Einnahmen richtig versteuern – vom ersten Abo bis zum eigenen Unternehmen
- Erste Einnahmen als Creator:in: Abos, Donations & Co
- Vom Hobby zum Nebenjob: Einnahmen bei Streaming, Influencing & Cosplay
- Wenn Content Creation zum Unternehmen wird
- Steuern für Influencer:innen & Cosplayer:innen: Kooperationen, Promoboxen & Auftritte
- Wie Steuerberater:innen helfen können
- FAQ: Häufige Fragen von Creator:innen
- 1. Ab wann muss ich als StreamerCreator:in Steuern zahlen?
- 2. Sind Promoboxen oder PR-Samples wirklich steuerpflichtig?
- 3. Muss ich als Cosplayer:in oder Influencer:in auch ein Gewerbe anmelden?
- 4. Wie ist das mit Kleinunternehmer:in (ab 2025)?
- 5. Wann lohnt sich eine GmbH oder UG?
- 6. Was zählt alles als Einnahme?
- Unsere Einschätzung zu Steuern für Creator:innen, Influencer:innen und Streamer:innen
- Kontaktformular
Die Gamescom in Köln hat es erneut gezeigt: Die Creator Economy wächst rasant – von Streaming über Influencer-Marketing bis hin zu Cosplay-Business. Es ist ein ernstzunehmender Beruf.
Steuern für Creator:innen, Streamer:innen & Influencer:innen: Einnahmen richtig versteuern – vom ersten Abo bis zum eigenen Unternehmen
Tausende Besucher:innen drängen zu den Ständen großer Firmen, Creator:innen, Streamer:innen, die längst Vorbilder und Unternehmer:innen geworden sind. Wir waren selbst als Aussteller bei der Gamescom und haben mit vielen Creator:innen gesprochen. Dabei wurde schnell klar: Steuern sind eines der größten Fragezeichen.
Denn egal, ob man die ersten Euro über Twitch-Subs verdient, Kooperationen mit Brands eingeht oder einen eigenen Merchandise-Shop betreibt – Einnahmen für Creator:innen, Streamer:innen, Influencer:innen und Cosplayer:innen sind steuerlich relevant. Unsere Partnerin und Steuerberaterin Büsra Karadag unterstützt Creator:innen in allen Phasen: vom ersten Nebenverdienst bis zur Firmengründung.
Einen Einblick zu unserem Stand gibt es im Aftermovie auf unserem YouTube-Kanal.
Erste Einnahmen als Creator:in: Abos, Donations & Co
Viele beginnen mit dem Streaming als Hobby. Der erste Sub auf Twitch oder ein paar Donations über PayPal fühlen sich an wie Taschengeld. Doch steuerlich betrachtet handelt es sich um Einnahmen – und die müssen in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Wer unter der Kleinunternehmerregelung bleibt (aktuell bis 25.000 € Umsatz pro Jahr), muss keine Umsatzsteuer ausweisen. Trotzdem sind die Einnahmen einkommensteuerpflichtig. Wer hier von Anfang an Einnahmen und Ausgaben dokumentiert, legt den Grundstein für eine saubere Buchführung.
Vom Hobby zum Nebenjob: Einnahmen bei Streaming, Influencing & Cosplay
Sobald regelmäßige Kooperationen, Sponsoring oder Werbeeinnahmen hinzukommen, entwickelt sich Streaming vom Hobby zum ernstzunehmenden Nebenjob. Spätestens jetzt wird eine Gewerbeanmeldung notwendig. Außerdem kann es sein, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtend wird – monatlich oder vierteljährlich.
In dieser Phase lohnt es sich, Ausgaben steuerlich geltend zu machen: vom Gaming-PC über Licht- und Tonequipment bis zu Reisekosten für Events wie die Gamescom. Genau hier hilft die Begleitung durch eine Steuerberaterin wie Büsra Karadag, damit Einnahmen korrekt verbucht und Ausgaben optimal abgesetzt werden.
Wenn Content Creation zum Unternehmen wird
Top-Streamer:innen in Deutschland erwirtschaften Umsätze im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Hier reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr aus.
Wer auf diesem Level angekommen ist, sollte über eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG nachdenken. Diese bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken. Besonders dann, wenn ein eigenes Team angestellt wird oder ein Merchandise-Shop betrieben wird, braucht es eine solide Unternehmensstruktur. Auch die internationale Besteuerung kann eine Rolle spielen, etwa wenn Produkte oder digitale Leistungen ins Ausland verkauft werden.
Steuern für Influencer:innen & Cosplayer:innen: Kooperationen, Promoboxen & Auftritte
Auch Influencer:innen, die ihren Schwerpunkt auf Instagram, TikTok oder YouTube haben, stehen vor ähnlichen Fragen. Ob es sich um bezahlte Posts handelt oder um sogenannte Promoboxen: Steuerlich gesehen sind auch Produktsamples Einnahmen. Sie müssen mit ihrem Marktwert angegeben werden, sobald sie im Rahmen einer Kooperation zur Verfügung gestellt werden.
Das bedeutet: Auch wenn ein neues Headset, ein Modepaket oder ein Make-up-Set scheinbar „geschenkt“ wird, ist es steuerpflichtig. Genau hier passieren viele Fehler, die später zu Nachzahlungen führen können.
Cosplayer:innen verdienen Geld durch Fotoshootings, Auftritte auf Conventions oder den Verkauf von Prints und Patreon-Support. Auch hier gilt: Einnahmen müssen erfasst und in die Steuererklärung aufgenommen werden. Gleichzeitig können aber auch Kosten für Materialien, Stoffe oder Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden – ein Punkt, den viele unterschätzen.
Auch bei Cosplayer:innen stellt sich ab einem gewissen Zeitpunkt die Frage nach einer Gewerbeanmeldung und einer sauberen Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben.
Wie Steuerberater:innen helfen können
Streamer:innen stehen im Fokus, aber Influencer:innen und Cosplayer:innen teilen viele steuerliche Herausforderungen. Unsere Partnerin Büsra Karadag kennt die Besonderheiten der Creator-Szene. Sie begleitet von der ersten Einnahme bis hin zur Firmengründung und sorgt dafür, dass:
- Einnahmen (auch Sachzuwendungen wie Promoboxen) korrekt erfasst werden
- Umsatzsteuer und Voranmeldungen rechtzeitig abgegeben werden
- die passende Rechtsform für wachsende Creator-Unternehmen gefunden wird
- langfristige Steuerstrategien entwickelt werden, die Kreativität und Geschäft unter einen Hut bringen
Faustregel: Alles, was im Zusammenhang mit der Creator-Tätigkeit erhalten wird, gilt als Einnahme – unabhängig davon, ob es sich um Geld oder um Produkte handelt.
FAQ: Häufige Fragen von Creator:innen
1. Ab wann muss ich als StreamerCreator:in Steuern zahlen?
Sobald Einnahmen erzielt werden – egal, wie gering.
2. Sind Promoboxen oder PR-Samples wirklich steuerpflichtig?
Ja, sie gelten als Einnahme und müssen mit Marktwert angegeben werden.
3. Muss ich als Cosplayer:in oder Influencer:in auch ein Gewerbe anmelden?
Ja, sobald regelmäßige Einnahmen fließen, ist ein Gewerbe notwendig.
4. Wie ist das mit Kleinunternehmer:in (ab 2025)?
Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 € → keine USt, keine USt-Voranmeldungen/Jahreserklärung (aber auch kein Vorsteuerabzug).
5. Wann lohnt sich eine GmbH oder UG?
Spätestens bei größerem Umsatz, Team, Merch-Shop oder erhöhtem Haftungsrisiko – das ist eine Einzelfallentscheidung (steuerlich & rechtlich prüfen).
6. Was zählt alles als Einnahme?
Steuerlich relevant sind alle Geld- und Sachwerte, die du im Zusammenhang mit der Creator-Tätigkeit einhergehen, z. B.:
Unsere Einschätzung zu Steuern für Creator:innen, Influencer:innen und Streamer:innen
Streaming und Content-Creation bleibt der Kern der Creator-Ökonomie, doch Influencer:innen und Cosplayer:innen stehen vor den gleichen steuerlichen Fragen. Wer frühzeitig auf professionelle Unterstützung setzt, kann sich auf Content und Community konzentrieren – und muss sich keine Sorgen um das Finanzamt machen. Mit Büsra Karadag steht dafür die richtige Expertin bereit.