Wann tritt das OZGÄndG in Kraft? Leider gar nicht - ein Meilenstein bleibt unerreicht
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4. April 2024

Wann tritt das OZGÄndG in Kraft? Leider gar nicht – ein Meilenstein bleibt unerreicht

Kategorien: Steuerberatung

In einer digitalisierten Welt, in der nahezu jeder Aspekt unseres Lebens von Technologie durchdrungen ist, blieb die öffentliche Verwaltung in Deutschland hinter den Erwartungen zurück. Es war ein ambitioniertes Vorhaben. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen erreicht werden. Am 23. Februar 2024 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes plus weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG ÄndG). Diese Novelle versprach eine flächendeckende Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen. Warum es nicht dazu kam und was das bedeutet, erfahren Sie hier.

Onlinezugang-Änderungsgesetz: An föderalen Strukturen gescheitert

Das OZGÄndG sollte auf den Erkenntnissen und Hürden des ursprünglichen OZG aufbauen. Das wurde 2017, unter dem Eindruck des größten Modernisierungsprojekts der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik, eingeführt. Das Ziel: Bis Ende 2022 sollten alle Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden. Doch in der Praxis stieß das OZG auf beträchtliche Hindernisse. Trotz der Entwicklung zahlreicher Onlinedienste konnten bis August 2023 nur ein Bruchteil der vorgesehenen Dienstleistungen bundesweit digital angeboten werden. Dieses Defizit spiegelte die Komplexität föderaler Strukturen, unterschiedliche Digitalisierungsstände und eine heterogene IT-Landschaft wider. 

Neufassung des OZG: Ein Versprechen für die Zukunft

Die Ampelregierung hat im Mai 2023 die Novelle des OZGÄndG initial beschlossen. Dahinter stand der Versuch, diese Herausforderungen mit einer Reihe von Maßnahmen zu adressieren. Eine davon war die Idee des Organisationskontos. Das sollten Unternehmen zur Zentralisierung und Digitalisierung der Antragstellung bei öffentlichen Stellen nutzen.

Darüber hinaus sollte den Bürger:innen der Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen über ein einheitliches Bürgerkonto vereinfacht werden. Nach einmaliger Identifizierung über den Online-Ausweis, sollten digitale Services bundesweit genutzt und über ein zentrales Postfach mit den Verwaltungen kommuniziert werden. 

OZGÄndG: Der Bundesrat bremst

Am 22. März 2024 traf das OZGÄndG auf die letzte Hürde im Bundesrat. Dort wurde das Gesetz überraschend gestoppt. Die erforderliche Mehrheit in der Ländervertretung wurde nicht erreicht, hauptsächlich aufgrund der Ablehnung durch die unionsgeführten Bundesländer.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte an, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um weiterhin für das Gesetz und den digitalen Fortschritt zu kämpfen. Der digitalpolitische Sprecher der Union, Reinhard Brandl, kritisierte indes die Ampel-Koalition für ihre vermeintliche Unkenntnis der föderalen Ordnung und handwerkliche Fehler.

Unsere Einschätzung:

Als Steuerberatungskanzlei, die tagtäglich mit den Herausforderungen der Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürgern und der öffentlichen Verwaltung konfrontiert ist, bedauern wir das Scheitern des Onlinezugangs-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) im Bundesrat. Dieser Schritt hätte ein entscheidender Anstoß auf dem Weg zu einer modernen, effizienten und digitalen Verwaltung sein können, der insbesondere für unsere Mandant:innen und uns als ihre Berater:innen von großem Wert gewesen wäre.

Die angestrebte Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen, wie im OZGÄndG vorgesehen, hätte die Effizienz und Zugänglichkeit der öffentlichen Dienstleistungen erheblich verbessert. Sie hätte auch den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und ihre Berater:innen reduzieren können. 

Die Digitalisierung innerhalb föderaler Strukturen ist ohne Zweifel eine große Herausforderung. Dieses Vorhaben voranzutreiben, hätte aber positive und spürbare Impulse setzen können. Ein schnelles Handeln im Vermittlungsausschuss begrüßen wir darum sehr.

Bruno Höveler

COO, CTO, Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

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