25. Mai 2021

Warum das Lieferkettengesetz von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen wurde

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Am 3. März 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Lieferkettengesetz. Am 20. Mai sollte der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschieden – doch dazu kam es nicht.

Im Kern geht es um einen realisierbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Bereits im vergangenen Sommer konnten Sie sich hier informieren, welche Hausaufgaben Unternehmen zu erledigen haben. Ende vergangener Woche sollte der Bundestag das Gesetz verabschieden. Gerne hätten wir Ihnen das Gesetz heute im Detail vorgestellt und diskutiert, was von den ursprünglichen Ideen umgesetzt wurde. Das ist leider nicht möglich, denn das Gesetz wurde in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen.

Selten war die Einführung eines neuen Gesetzes so umstritten wie beim Lieferkettengesetz

Das zeigt einmal mehr: Selten war die Einführung eines neuen Gesetzes so umstritten. Selten haben die unterschiedlichen Interessengruppen so massiv Einfluss auf die Entscheidungsträger:innen im Bundestag genommen.

Auf der einen Seite steht „die Wirtschaft“ und liefert diese Argumente:

  • Bürokratie
  • einseitige Belastung deutscher Unternehmen
  • Geschaffene Klagemöglichkeiten für ausländische Betroffene
  • Hohe Komplexität von Lieferketten und dadurch zu teuer in der Umsetzung

Auf der anderen Seite argumentieren Menschenrechtsaktivist:innen, christliche Gruppen, Umweltaktivist:innen:

  • Zu vage und schwammige Gesetzesformulierung
  • Nur wenige Firmen die in den Anwendungsbereich fallen*
  • zu viele Ausnahmen
  • zu wenig Umweltschutz

*Das Lieferkettengesetz gilt im ersten Schritt nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen. Das sind laut Handelsblatt gerade einmal 0,1 Prozent der deutschen Unternehmen

Unsere Einschätzung

Wie geht es jetzt weiter? Am 19. Mai wurden noch einmal Sachverständige zu den Kritikpunkten beider Lager angehört und nun drängt die Zeit. Es bleiben noch zwei Sitzungswochen in dieser Legislaturperiode, in denen der Bundestag das Gesetz in der jetzigen Form verabschieden könnte. Ob es dazu kommt, ist offen. Wir halten Sie informiert.

 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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