Was 2023 wichtig wird – Aus Sicht der Rechtsanwält_innen
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17. Januar 2023

Was 2023 wichtig wird – Aus Sicht der Rechtsanwält:innen

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Inhaltsverzeichnis

Auch aus Sicht der Rechtsanwält:innen blicken wir auf das Jahr 2023. Das neue Jahr bringt zahlreiche Gesetzänderungen sowie neue Gesetze. Wir wollen jeweils 3 Highlights für Unternehmer:innen und Verbraucher:innen, die aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind, vorstellen. 

Auf welche Änderungen müssen sich Unternehmer:innen 2023 einstellen?

Für die Unternehmer:innen wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 2023 eine große Herausforderung. Zum 1. Januar 2023  ist das Gesetz nun in der ersten Stufe (für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern) in Kraft getreten. Diese müssen sich mit Fragen von Menschenrechten, Umweltschutz oder Lohndumping in ihren Lieferketten beschäftigen. Sie haften jetzt dafür, dass Standards eingehalten werden. Die Unternehmen müssen Mechanismen zur Risikoanalyse und zum Beschwerdemanagement implementieren. 

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen oder im Finanzbereich eine sogenannte Meldestelle für Whistleblower schaffen. Bei dieser Stelle müssen Angestellte Hinweise auf Rechtsverstöße melden können – etwa zum Thema Arbeitsschutz, Geldwäsche oder zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Unternehmen mit 49 und 249 Mitarbeiter:innen haben mit der Umsetzung noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Im ersten Quartal 2023 greifen schließlich auch die Energiepreisbremsen für Unternehmen. Dabei werden Strom-, Gas- und Fernwärmepreise staatlich gedeckelt. Wie dies genau aussieht, finden Sie hier. 

Welche rechtlichen Neuerungen bietet 2023 für Verbraucher:innen?

Zur Stärkung der Rechte von Verbraucher:innen gegenüber Konzernen wird die Umsetzung der EU-Verbandsklage in deutsches Recht überführt. Sie gilt ab dem  25. Juni 2023. Verbände können dann für Verbraucher:innen gegen Unternehmen klagen, zum Beispiel gegen nicht legitime Preiserhöhungen von Energieanbietern. Mit dieser Sammelklage können Verbraucher:innen auch Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche geltend machen. 

Verbraucher:innen haben seit Anfang des Jahres ein Recht auf Mehrwegverpackungen, die ihnen von Restaurants und Lieferdiensten angeboten werden müssen. Eine Ausnahme existiert für kleinere Unternehmen bis 5 Mitarbeitern und unter 80qm Fläche. Diese Betriebe müssen keine Mehrwegverpackungen anbieten, aber die Abfüllung in Gefäße ermöglichen, die von Kund:innen mitgebracht werden.  

Schlechte Nachrichten warten bei E-Autos auf die Verbraucher:innen. Die Höhe an Förderungen sinkt, je nach Nettolistenpreis des Fahrzeugs, um 1500 € bis 2000 €. Die Förderung für Plug-in-Hybride entfällt ganz.

Unsere Einschätzung

Sowohl für Unternehmer:innen als auch für Verbraucher:innen wird gerade das Jahr 2023 in rechtlicher Hinsicht viele Veränderungen bringen. Die Rechte der Verbraucher:innen werden weiter gestärkt.

Für Unternehmer:innen bedeuten die Änderungen einen großen Aufwand sowie besondere Aufmerksamkeit. Erschwerend kommt hinzu, dass z. B. nicht abschließend geregelt ist, wie die Unternehmen die Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen und einhalten sollen. Auch die konkrete Handhabe der Whistleblower-Meldestelle muss sich erst in der Praxis entwickeln. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzgeber bei diesen sicher guten Initiativen die Umsetzung in der Praxis genauer durchdacht und den Unternehmer:innen so konkretere Vorgaben an die Hand gegeben hätte. So bleibt eine große Rechtsunsicherheit und die Adressaten des Gesetzes sind darauf angewiesen, den richtigen Umgang mit den Vorgaben anhand der Praxis zu erlernen. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch im Jahr 2023 gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Fragen zum Umgang kommender oder gerade in Kraft getretener Gesetzte zu unterstützen. Kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Marcus Büscher

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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