10. Januar 2023
Was 2023 wichtig wird – Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer:innen
Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Unwägbarkeiten der Corona-Situation in China werden auch 2023 eine Herausforderung bleiben. Zum Jahresbeginn stehen mit den Energiepreisbremsen spürbare Entlastungen für Unternehmen ins Haus. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer:innen werden für Unternehmer:innen die Themen Nachhaltigkeit und Transformation immer bedeutender.
CSRD – Die Transformation der Unternehmensberichterstattung
Am 5. Januar ist die CSRD nun in Kraft getreten. Sie muss durch die Mitgliedsstaaten bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Bestimmte Unternehmen müssen dann Nachhaltigkeitsberichte für Geschäftsjahre vorlegen, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Wichtig ist, dass betroffene Unternehmen 2023 zur Einstellung auf die Neuerung nutzen sollten. Wer bereits jetzt die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung der Berichtspflicht schafft, ist 2024 klar im Vorteil. Betroffen sind neben vielen mittelständischen Unternehmen auch solche des Public Sectors, da sie laut Satzung häufig die Vorschriften großer Kapitalgesellschaften anwenden müssen.
Neue Compliancepflichten durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ebenso neu in Kraft getreten ist am 1. Januar das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unternehmen sind zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung gesetzlich festgelegter Sorgfaltspflichten verpflichtet. Im Jahr 2023 ist der Anwendungsbereich noch auf Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen in Deutschland begrenzt. Ab 2024 wird die Schwelle dann auf 1.000 Mitarbeiter:innen herabgesetzt. Wie bei der CSRD sollten Unternehmen, die noch nicht in den Anwendungsbereich fallen, das Jahr 2023 zur Vorbereitung nutzen. Unternehmen, die selbst nicht betroffen sind, aber Teil einer Lieferkette sind, müssen sich ebenfalls vorbereiten. Ihre Kund:innen werden zukünftig mit entsprechenden Anforderungen aufgrund des LkSG auf sie zukommen.
Unternehmenswerte bleiben unter Druck
Das Jahr 2022 war unter anderem das Jahr der Zinswende. Die Auswirkungen haben viele Menschen im Kontext der Finanzierung von Immobilien zu spüren bekommen. Entweder ist das geplante Bauvorhaben oder der Immobilienkauf wegen steigender Finanzierungskosten nicht mehr durchführbar oder die Anschlussfinanzierung wird deutlich teurer. Auf die Unternehmenswerte haben steigende Zinsen ebenfalls einen negativen Einfluss, da die zukünftigen Erträge nun mit höheren Diskontierungssätzen abgezinst werden. Für 2023 dürfte mit weiteren Zinserhöhungen zu rechnen sein, weshalb sich der Trend sinkender Unternehmenswerte bei sonst gleichbleibenden Überschüssen fortsetzen dürfte.
Fortführungsprognosen in der Jahresabschlussprüfung
Energiekrise, Rezession, Fachkräftemangel und abreißende Lieferketten aus China. Auch diese Themen werden 2023 weiter eine Rolle spielen. Den Fortführungsprognosen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird somit ein besonderes Augenmerk zuteil. Unternehmer:innen werden auch im kommenden Jahr diese globalen Trends im Blick haben müssen. Transformatorische Fähigkeiten werden 2023 gefragt sein, wenn es um die Anpassung von Geschäftsmodellen an die neuen Rahmenbedingungen geht.
Unsere Einschätzung
2023 wird ein herausforderndes Jahr. Sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch das gesamtwirtschaftliche Umfeld unterliegen einem Wandel. Unternehmen müssen sich diesen Herausforderungen stellen. Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei allen Herausforderungen, die das neue Jahr mit sich bringen. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie.