Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
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5. April 2024

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Kategorien: Rechtsberatung

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Nach wochenlangen Debatten hat das geplante EU-Lieferkettengesetz – trotz Enthaltung der Bundesregierung – die entscheidende Hürde genommen. Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten haben am 15. März 2024 in Brüssel für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Was sich zukünftig mit dem neuen EU- Lieferkettengesetz ändert, erfahren Sie hier.

Lieferkettensorgfaltsgesetz: Politische Entwicklungen in Deutschland

Sinn und Zweck des Gesetzes ist, dass Unternehmen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten identifizieren, verhindern und beheben. Auf nationaler Ebene wurde das Lieferkettensorgfaltsgesetz in Deutschland bereits am 3. März 2021 verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, entlang ihrer Lieferketten verschiedene Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten.

Was unterscheidet das nationale vom europäischen Lieferkettengesetz?

Bei der Abstimmung enthielt sich Deutschland nach Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition. Die wirtschaftlichen Risiken sowie die bürokratischen Folgen seien zu groß. Das nationale Lieferkettengesetz unterscheidet sich gegenüber dem europäischen Weg vor allem darin, dass es keine gerichtliche Haftung bei Unternehmen vorsieht, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Es können lediglich Bußgelder verhängt werden.

Wie wurde das EU-Lieferkettengesetz abgeschwächt?

Auch das EU-Lieferkettengesetz wurde auf Druck verschiedener Länder, im Gegensatz zur ursprünglichen Entwurfsfassung, noch einmal abgeschwächt. Die ursprünglich geplanten Grenze von 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro Jahresumsatz für ein Unternehmen gibt es nicht mehr. Die verabschiedeten Fassung findet nun auf Unternehmen mit Sitz in der EU (einschließlich EU-Tochterunternehmen von Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU) mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz Anwendung.

Auch die Übergangsfristen wurden erweitert:

  •   Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro bei drei Jahren nach Inkrafttreten
  •   Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 900 Millionen Euro bei vier Jahren nach Inkrafttreten
  •   Für alle weiteren Unternehmen sogar bei fünf Jahren nach Inkrafttreten

Des Weiteren wurden die sogenannten „Hochrisiko-Sektoren“ aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Hierbei handelt es sich um Branchen, in denen das Risiko für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen als besonders hoch bewertet wird. Dazu zählen die Landwirtschaft oder die Textilbranche.

Unsere Einschätzung

Wirtschaftsverbände fürchten bürokratische Lasten und rechtliche Risiken. Auch wenn das EU- Lieferkettengesetz erst 2026 in Kraft tritt, lohnen sich jetzt schon Vorbereitungen. Dabei sollte es nicht nur um Vermeidung von möglichen Verstößen gehen. Die Chancen stehen gut, dass Unternehmen bei weitsichtiger Vorbereitung von Wettbewerbsvorteilen profitieren können. Zusammen mit unseren Wirtschaftsprüfern implementieren wir ein zertifiziertes Compliance-System für unsere Mandanten und minimieren so die Haftungsrisiken. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an.  

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