4. Mai 2020

So sieht das Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups aus

Kategorien: Allgemein

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Das Anfang April angekündigte Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups steht. Hier bekommen Sie alle bisher bekannten Informationen.

In der Corona-Krise beschlossene Maßnahmen der Wirtschaftshilfe greifen bei vielen Start-ups nicht. Schließlich erzielen Unternehmen in der Wachstums- oder Forschungsphase meist noch keine Umsätze. Allerdings sind Umsätze eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung klassischer Kreditinstrumente.

Der Bund erkannte dieses Problem und kündigte Anfang April ein Maßnahmenpaket für Start-ups in der Krise an. Nun steht das Hilfspaket endlich.

Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups steht

Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Finanzen das Maßnahmenpaket ausgearbeitet.

Es soll Arbeitsplätze erhalten und den Innovationsstandort Deutschland stärken.

So sieht das Maßnahmenpaket für Start-ups aus

Zwei Milliarden Euro stellt der Bund zur Verfügung. Der Start-up-Schutzschild besteht aus zwei Säulen, die sich durch ihren jeweiligen Zugang voneinander unterscheiden.

Säule 1: Corona-Matching-Programm

Die Corona-Matching-Programm stellt Start-ups zusätzliche öffentlichen Mittel zur Verfügung, wenn diese mit Hilfe von Wagniskapitalfonds finanziert sind beziehungsweise werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine neue Finanzierungsrunde durchgeführt wird, mit deren Hilfe die Start-ups weitere liquide Mittel einsammeln. In diesem Fall kann beispielsweise die Finanzierungsrunde zu 30 % mit frischem Funding durch Venture-Fonds finanziert werden. Weitere 70 % werden über den Matching-Fonds in Form von Wandeldarlehen zur Verfügung gestellt.

Der Corona-Matching-Fonds nutzt bestehende Kooperationen mit öffentlichen Partnern wie der KfW Capital oder dem europäischen Investitionsfonds. Die Beantragung hat deswegen unmittelbar bei diesen Institutionen zu erfolgen.

Säule 2: Länderhilfen

Für Start-ups, die nicht mit Hilfe von Wagniskapitalgebern finanziert sind (insbesondere Frühphasen-Start-ups), eröffnet der Start-up-Schutzschirm weitere Wege zur Sicherstellung der Finanzierung.

Diese sollen nach Willen des Bundes über die jeweiligen Förderanstalten der Länder erfolgen. Den Ländern wird im Rahmen der nun gefassten Beschlüsse ein Globalkredit zur Erhöhung bereits bestehender Förderprogramme oder zur Schaffung neuer Förderprogramme zur Verfügung gestellt.

An wen richtet sich der Schutzschirm für Start-ups?

Das auf den beiden beschriebenen Säulen basierende Maßnahmenpaket richtet sich gezielt an Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell.

Ab wann können Sie Mittel des Start-up-Schutzschirms beantragen?

Ein Zeitplan geht aus den bisherigen Verlautbarungen der Behörden nicht hervor. Aktuell können Unternehmen die Hilfen noch nicht beantragen.

Ebenso wenig gibt es bislang Infos zur genauen Funktionsweise der Mechanismen des Start-up-Rettungsschirms. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Unsere Einschätzung

Endlich stehen die bereits am 1. April 2020 in Aussicht gestellten Maßnahmen für Start-ups. Die Maßnahmen schließen eine Lücke bei den bestehenden Fördermaßnahmen.

Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich helfen werden, lässt sich erst nach der Ausgestaltung der jeweiligen Ausführungsbestimmungen beurteilen. Wann und in welcher Form diese vorliegen, können wir nicht derzeit nicht beurteilen. Es bleibt zu hoffen, dass hier bald Klarheit herrscht.

Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie darüber informieren. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Büsra Karadag

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.

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