Nachhaltigkeit

CSR-Reporting – Sustainable Finance

Nachhaltigkeit wird zukünftig eine bedeutendere Rolle in der Unternehmensberichterstattung spielen. Diesbezüglich lässt sich ein gesteigertes Interesse in allen Gesellschaftsbereichen und insbesondere auf Ebene der nationalen und internationalen Politik feststellen.

Auf europäischer Ebene wurde das Konzept des European Green Deal vorgestellt und der von der Bundesregierung eingesetzte Sustainable Finance-Beirat hat seinen Abschlussbericht vorgestellt, in dem er die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fordert. Des Weiteren wird ab dem 1. Januar 2023 das Lieferkettengesetz inkrafttreten, das ebenfalls Publizitätspflichten im Bereich Nachhaltigkeit vorsieht. Dies sind nur die jüngsten Beispiele für eine stärkere Fokussierung auf Nachhaltigkeit auf politischer Ebene.

Nachhaltigkeits­berichterstattung – Corporate Social Responsibility-Reporting

Nachhaltigkeits­berichterstattung – Corporate Social Responsibility-Reporting

Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit bereits damit begonnen ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit in einer gesonderten Berichterstattung zu publizieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht bislang aber nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Für kleinere Unternehmen sind es eher die Kunden, Mitarbeiter oder der Wettbewerb, die eine Berichterstattung „fordern“.

Voraussetzung für eine Berichterstattung ist die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementkonzepts im Unternehmen. Prozesse und Abläufe sind im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Hierbei gilt es zu beachten, dass eine jährliche Berichterstattung entsprechende Reporting-Linien erforderlich macht. Kennzahlen und weitere Informationen müssen laufend und in gleichbleibender Qualität erhoben werden können, um darüber zu berichten.

Prüfungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Ausweitung dieser auf Unternehmen des Mittelstandes dürfte nicht mehr lang auf sich warten lassen. Ist diese erst eingeführt, dürfte es mittelfristig auch zu einer gesetzlichen Prüfungspflicht kommen.

Bislang erfolgt die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000. Hierbei werden das Nachhaltigkeitsmanagementkonzept und weitere Angaben in der Berichterstattung untersucht. Der Prüfungsstandard soll dabei die Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen gewährleisten.

Der Prüfungsprozess im Allgemeinen ist vergleichbar mit dem einer klassischen Abschlussprüfung. Das bedeutet, dass die Prozesse zur Berichterstellung aufgenommen werden und ausgewählte Angaben durch entsprechend belastbare Prüfungsnachweise belegt werden müssen.
Die Prüfung wird durch einen Vermerk zum Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert.

Unser Beratungsangebot

Als Berater des Mittelstands stehen wir Ihnen auch bei den zukünftigen Herausforderungen in Zusammenhang mit Sustainable Finance, Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Analyse Ihrer Lieferketten zur Verfügung.

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